Meine Anzeige gegen den netten Doc!

  • Hui, hört sich weit schlimmer an als ich in Erinnerung hatte; vor allem das "..wenn du lieb zu mir bist,dann gibst die ärztliche Leistung" gibt den Ausschlag. Da sollte durchaus eine hohe Strafe erfolgen.


    Leider fürchte ich daß das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage gem. 153a StPO eingestellt wurde. Evt. auch wegen schlechter Beweislage.
    Also keine Verurteilung!
    Denn bei einer Geldstrafe geht die Strafe immer an die Staatskasse.


    Dann dürfte auch die Ärztekammer nichts davon wissen. Prinzipiell werden solche Straftaten bei Ärzten zwar mitgeteilt (MiStra 26), allerdings nicht bei Einstellungen.


    Du müßtest eigentlich einen Bescheid über den Ausgang des Verfahrens erhalten haben. (Und eine Rechtsmittelbelehrung)
    Was steht da genau drin?


    Gruß Oern1

    Wer den Pfeil der Wahrheit verschießt sollte die Spitze in Honig tauchen ! (arabisches Sprichwort)

  • Also ich habe ja nen Brief vom Staatsanwalt bekommen...Einmal an mich gerichtet und ne Durchschrift von dem Schreiben an den Rechtsanwalt vom Doc...
    Ich kann das ja mal hier wiedergeben...
    Also,an mich:


    Sehr geehrte Frau...
    ich übersende Ihnen anliegende Durchschrift mit der Bitte um Kenntnisnahme.Wie ich Ihnen bereits in einem persönlichen Gespräch sowie anschließend telefonisch erläutert habe,besteht gegen den Beschuldigten nach den durchgeführten Ermittlungen allein der Verdacht der tätlichen Beleidigung,da insbesondere der Vorwurf der Nötigung,der sexuellen Nötigung sowie der Erpressung den Einsatz von Gewalt oder aber zumindest einer Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder einem Übel voraussetzt.Die Art der Ahndung des Vorfalls ohne Anklageerhebung erscheint geboten,weil die Erfüllung der Auflage geeignet ist,das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen und keineSchwere der Schuld vorliegt.Im Falle der endgültigen Verfahrenseinstellung nach Zahlung des auferlegten Geldbetrages werde ich Ihnen nur dann einen weiteren Bescheid zukommen lassen,wenn Sie dies ausdrücklich wünschen.Anderenfalls gehe ich davon aus,dass Sie auf einen solchen Bescheid verzichten.
    Mit freu....


    Und jetzt an den Anwalt vom Doc:
    Sehr gee....
    in dem Ermittlungsverfahren gegen Ihren Mandanten,Herrn...
    wegen Beleidigung u.a. zum Nachteil von Sabrina... beabsichtige ich,auf Grundlage Ihrer mit Schriftsatz vom 25.04... erteilten Zustimmung gemäß § 153a STPO vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage abzusehen und das Verfahren einzustellen,wenn Ihr Mandant außerdem folgende Auflage erfüllt:
    Zahlung eines Betrages von 2.000,00 Euro an:Frauen helfen Frauen e.V., Konto...
    Sofern Ihr Mandant die Auflage ordnungsgemäß erfüllt,werde ich das Verfahren mit der Folge endgültig einstellen,dass Ihr Mandant wegendes genannten Vorfalls nicht bestraft ist und eine weitere Verfolgung der Tat als Vergehen nicht möglich ist.In einem Wiederholungsfall könnte mit einer erneuten Einstellung jedoch nicht gerechnet werden.
    Mit freund....



    So,das waren die Briefe...Sehr interessant,ne?Ich lese da nur draus,das der Doc nur das Geld zahlen muß,und damit ist die Sache beendet...


    Bis danni sabsi

  • Vielleicht liege ich ja völlig falsch, aber wäre das nicht ein Fall für § 179 StGB als Versuch:


    Körperlich Widerstandsunfähigkeit hat ja wenigstens teilweise vorgelegen und der Doc hat versucht das auszunutzen.


    Ich fürchte allerdings das damit die dauerhafte völlige Widerstandsunfähigkeit gemeint ist.

  • @ T-bold47
    Das glaub ich aller dings auch... Ich hab sogar versucht,das der Staatsanwalt das als unterlassene Hilfeleistung hindreht...Funzt aber auch nich... ;o(


    cu sabsi

  • Zitat

    Original geschrieben von T-bold47
    Vielleicht liege ich ja völlig falsch, aber wäre das nicht ein Fall für § 179 StGB als Versuch:


    Körperlich Widerstandsunfähigkeit hat ja wenigstens teilweise vorgelegen und der Doc hat versucht das auszunutzen.


    Ich fürchte allerdings das damit die dauerhafte völlige Widerstandsunfähigkeit gemeint ist.


    Ich habe leider nur einen StudKomm zum StGB da, aber ich hoffe, der reicht auch.
    Wie ich schon vermutet habe, kommt man mit § 179 StGB nicht weiter.


    Zitat

    Die Person ist widerstandsunfähig, wenn sie zur Zeit der Tathandlung gegenüber dem Ansinnen des Täters nicht imstande ist,, einen zur Abwehr ausreichenden Widerstandswillen zu bilden, zu äußern oder zu betätigen.
    ...
    Die Widerstandsunfähigkeit muß dabei auf den in § 179 I StGB genannten Defiziten beruhen.


    Gerade aber der Satz: "Ich stieß ihn irgendwie weg in der Beschreibung von Sabsi lassen darauf schließen, dass sie eben nicht Widerstandsunfähig war. Man muß wohl davon ausgehen, dass der Arzt das auch wußte und deswegen nicht davon ausgehen konnte, die Tat an einer Widerstandsunfähigen zu begehen.
    Da aber bei einem Versuch das subjektive Element der Tat ohnehin überwiegt, sehe ich keinen Weg, hier weiterzukommen.


    Das ganze als unterlassene Hilfeleistung hinzudrehen, ist zwar ein netter Gedanke, aber leider auch völlig abwegig.


    Andenken könnte man höchstens versuchte Nötigung (§240 StGB) bzw. 177 StGB.



    Ich schätze aber, dass sich der Staatsanwalt die Sache nicht leicht gemacht hat und vermutlich wirklich nichts anderes geht. Im allgemeinen sind Staatsanwält nämlich wirklich sehr findig, was Strafbarkeiten angeht. Und ich habe noch nie erlebt, dass ein Staatsanwalt von seiner Anklage abgewichen ist, wenn er auch nur noch einen Funken Hoffnung auf Erfolg hatte.



    Gruß
    DaFunk

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  • Man muß auch wirklich mal den Fall ganz objektiv und ohne Emotionen betrachten. (oft nicht leicht)


    Was hat der Doc denn gemacht?
    Er hat versucht eine Volljährige zu küssen, diese hat ihren Unwillen deutlich gemacht, und er hat sofort aufgehört.
    Sabsi war nicht wehrlos oder in einem Abhänigkeitsverhältnis.
    Er hat keine Gewalt oder Drohung gebraucht.
    Er hat sie nicht betatscht.
    Er hat eine Belohnung (Krankentransport) versprochen, der medizinisch wohl zwingend nicht nötig war. (dies ist sicher nicht richtig, tut aber nix zur Sache)
    Er hat sie zwar nackt angesehen, aber das war bei der Untersuchung ja wohl auch nötig.


    Projezieren wir das Ganze in eine andere Umgebung:


    Dein Stamm-Taxifahren fährt Dich nach der Disco nach Hause. An einer Ampel nimmt er Deinen Kopf und versucht Dich zu küssen. Er sagt: " ..wenn Du ganz lieb zu mir bist, lade ich Dich groß zum Essen ein." Du stößt ihn weg, er ist etwas beleidigt und läßt Dich in Ruhe.


    Zeigst Du Ihn an ? Soll er seinen Taxischein und Existenz verlieren ?


    Es war wohl mehr der Ort und die Umstände.
    Natürlich hat ein Arzt eine andere Stellung und der Doc hat das Vertrauensverhältnis Arzt-Patient zerstört. Das darf nicht sein.
    Er hat seinen Denkzettel bekommen und so wenig sind 2000,- € ja auch nicht. Jedenfalls ist diese Anzeige gespeichert und im Wiederholungsfall schauts schon anders aus.


    Nochmal aus der Sicht des Staatsanwalts: Es ist halt eine Aussage gegen Aussage Geschichte. Und da muß schon genau ermittelt werden, und bei den drohenden Konsequenzen wie Existenzverlust wird ein Richter nur bei sicherer Beweislage verurteilen.
    Was meinst Du wie viele verschmäte Girlies auf diese Weise ihren Lehrer anzeigen, obwohl nix war? Du würdest Dich wundern...


    Gruß Oern1

    Wer den Pfeil der Wahrheit verschießt sollte die Spitze in Honig tauchen ! (arabisches Sprichwort)

  • @ oern1


    Findest du etwa im Ernst,das ich bei vollem Bewußtsein und bei allen Kräfte war?So ganze eine Woche nach der Herzop....Normalerweise muß mal nach solchem Eingriff mind. 14 Tage KH und danach gleich REHA...Ich wurde nach 5 Tagen KH entlassen und REHA ganz ausfallen lassen.
    Und das mit dem T-schein...Es wäre einer notwendig gewesen...Die Ärzte in HH haben nur gesagt,das ich mich ins Txi setzen soll,und das das überhaupt kein Problem ist...So hieß es auch noch 2 Wochen nach dem Vorfall...
    Also ich muß wirklich sagen,das der werte Doc die ganze Situation voll ausgenutzt hat.Das hat er ja bei ner Bekannten von mir auch sachon fertig gekriegt.Bei ner Magen-Darm-Spiegelung soll er seine Hände an Stellen gehabt haben,wo es gar nicht sein durfte...



    cu sabsi

  • @ oern 1: ich glaube Dein Vergleich hinkt in sofern, dass man einen Arzt wohl schlecht mit einem Taxifahrer vergleichen sollte. Zwischen einem Arzt und dem Patienten sollte wohl ein Vertrauen da sein. Ich glaube nicht, dass man einem Taxifahrer die gleiche Bedeutung zuweisen sollte.


    Ich kann Sabsi da sehr gut verstehen. Sie vertraut dem Arzt und er versucht seine Position auszunutzen und sie zu erpressen. Außerdem darf man auch die Untersuchungssituation nicht vergessen. Hier ging es ja nicht um einen Schnupfen, sondern um das Herz. Weiter war sie fast nackt... auch wenn die Herren der Schöpfung sich das nicht vorstellen können, aber als Frau fühlt man sich mit nacktem Oberkörper nicht immer wohl. Ich hätte genauso reagiert!


    @ Sabsi: Du schreibst eine Bekannt von Dir hat ähnliches erlebt. Hat sie ihn denn auch angezeigt?


    Gruß


    Sonnenblume des JWHDL-Clubs

  • Zitat

    Original geschrieben von sabsi80
    @ oern1
    Findest du etwa im Ernst,das ich bei vollem Bewußtsein und bei allen Kräfte war?


    Wahrscheinlich nicht.
    Aber hätte sich was geändert, wenn Du voll fit gewesen wärest?
    Du warst kräftig genug die Annäherungsversuche abzuwehren, und darauf kommt es halt an.



    Zitat

    Das hat er ja bei ner Bekannten von mir auch sachon fertig gekriegt.Bei ner Magen-Darm-Spiegelung soll er seine Hände an Stellen gehabt haben,wo es gar nicht sein durfte...


    Da schau her. Deshalb war Deine Anzeige auch richtig. Wenn Deine Freundin damals auch eine gemacht hätte, wäre die Sache wohl auch anders ausgegangen.


    Gruß Oern1

    Wer den Pfeil der Wahrheit verschießt sollte die Spitze in Honig tauchen ! (arabisches Sprichwort)

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