Hui, hört sich weit schlimmer an als ich in Erinnerung hatte; vor allem das "..wenn du lieb zu mir bist,dann gibst die ärztliche Leistung" gibt den Ausschlag. Da sollte durchaus eine hohe Strafe erfolgen.
Leider fürchte ich daß das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage gem. 153a StPO eingestellt wurde. Evt. auch wegen schlechter Beweislage.
Also keine Verurteilung!
Denn bei einer Geldstrafe geht die Strafe immer an die Staatskasse.
Dann dürfte auch die Ärztekammer nichts davon wissen. Prinzipiell werden solche Straftaten bei Ärzten zwar mitgeteilt (MiStra 26), allerdings nicht bei Einstellungen.
Du müßtest eigentlich einen Bescheid über den Ausgang des Verfahrens erhalten haben. (Und eine Rechtsmittelbelehrung)
Was steht da genau drin?
Gruß Oern1