ZitatOriginal geschrieben von BigBlue007
Kannst Du für diese - um es vorwegzunehmen, falsche - Behauptung Quellen nennen?
Deutsche Gesetz sagen das aus. Ein Anbieter darf bis zu 2 mal nachbessern. Auf ein Austauschgeraet hast Du kein Anrecht. Nach den Nahcbesserungsversuchen ( gescheiterten ) kannst Du vom Kaufvertrag zurueck treten oder ein Neugeraet verlangen.
Das alles sollte nur schriftlich erfolgen mit Frissetzungen und Einschreiben. Und das findet man auf tausenden von Seiten inkl. § alles beschrieben. Google wirste glaube ich bedienen koennen.