O2 surf&email Pack gekündigt/eingestellt?

  • Zitat

    Original geschrieben von S45guru
    wie meinst du das?


    Ganz einfach. Diejenigen Kunden, denen o2 das S&E Pack gekündigt haben, sollten es zunächst überhaupt nicht mehr buchen können. Dann kam irgendwann die Idee mit der vieldiskutierten Liste, die ja nur dazu diente, "kullanzfähige" Kunden (das ist ja schon fast Neusprech) vom Rest abzugrenzen.


    Wenn jemand nun das S&E Pack nicht wieder hätte buchen können sollen und dies aber trotzdem kann, mag es dem geneigten Betrachter als unklug erscheinen großartig darauf hinzuweisen. ;) :D

  • Nein, ich meinte damit eigentlich, daß der Status eines als aktiv gekennzeichneten Packs und die korrekte Abrechnung desselben zwei Paar verschiedene Schuhe sind, zumindest bei o2. Ich wäre also erstmal vorsichtig, ob der gesamte Traffic tatsächlich als Flat, oder zu den gültigen Daten-Tarifen abgerechnet wird. Nach dieser Kundenverarschungsaktion traue ich o2 alles zu. O2 can eben do. ;)

  • da mein handy jetzt nach 3 wochen reparatur wieder zu hause ist, hab ich die kündigung abgeschickt. einmal für meinen freund mit sonderkündigungsrecht und für mich zum vertragsende nächstes jahr. mal sehen wie o2 reagiert. die schreiben sind im großen und ganzen gleich.


    habe bei mir nur noch die stillschweigende änderung der kündigungsfrist mit reingenommen. (trifft auf meinen freund nicht zu)


    kretzsche: danke für deine schreiben. ich habe sie als vorlage genommen und noch bisl abgewandelt. da ich letztens noch in ner zeitschrift von anstehenden klagewellen aufgrund des allgemeinen gleichbehandlungsgesetztes ("antidiskriminierungsgesetz") gelesen habe, hab ich das natürlich auch mit reingenommen. ;)

  • Weit entfernt davon hier Rechtsberatung zu geben, glaube ich kaum, daß ein pauschaler Hinweis auf das AGG allzu viel bringen dürfte, den das AGG gestattet sehr wohl Ungleichbehandlungen bei Massengeschäften, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt. Wenn es nun so wäre, daß weit überdurchschnittlich viel traffic produziert würde, sollte das m.E. als sachlicher Grund ausreichen. Wenn nicht, bleibt immer noch die Frage im Raum stehen, ob im Rahmen des AGG die Privatautonomie soweit eingeschränkt wird, daß O2 sein vertraglich (!) eingeräumtes Kündigungsrecht nicht mehr geltend machen dürfte.


    Die Rechtsprechung zum AGG ist natürlich noch etwas dünn, aber das dürfte sich im Laufe des nächsten Jahres ändern. Im Übrigen hilft auch kein pauschaler Hinweis darauf, daß AGBen von den "normalen deutschen Gesetzen" kassiert werden. Auch die AGB-Kontrolle ist gesetzlich genau geregelt (§§ 305ff. BGB (insb. 307-310)) denn auch der AGB-Verwender hat unter Umständen berechtigte Schutzinteressen, auch wenn man das angesichts des Geschäftsgebarens mancher Firmen nur schwer glaubt.

  • Zitat

    Original geschrieben von dg2mst
    Weit entfernt davon hier Rechtsberatung zu geben, glaube ich kaum, daß ein pauschaler Hinweis auf das AGG allzu viel bringen dürfte, den das AGG gestattet sehr wohl Ungleichbehandlungen bei Massengeschäften, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt. Wenn es nun so wäre, daß weit überdurchschnittlich viel traffic produziert würde, sollte das m.E. als sachlicher Grund ausreichen. Wenn nicht, bleibt immer noch die Frage im Raum stehen, ob im Rahmen des AGG die Privatautonomie soweit eingeschränkt wird, daß O2 sein vertraglich (!) eingeräumtes Kündigungsrecht nicht mehr geltend machen dürfte.


    Die Rechtsprechung zum AGG ist natürlich noch etwas dünn, aber das dürfte sich im Laufe des nächsten Jahres ändern. Im Übrigen hilft auch kein pauschaler Hinweis darauf, daß AGBen von den "normalen deutschen Gesetzen" kassiert werden. Auch die AGB-Kontrolle ist gesetzlich genau geregelt (§§ 305ff. BGB (insb. 307-310)) denn auch der AGB-Verwender hat unter Umständen berechtigte Schutzinteressen, auch wenn man das angesichts des Geschäftsgebarens mancher Firmen nur schwer glaubt.


    Damit dürftest du nicht recht behalten. Das Surf & Email Pack unterlag nie einer Traffic-Begrenzung.

  • Zitat

    Original geschrieben von GigaTom
    Das Surf & Email Pack unterlag nie einer Traffic-Begrenzung.


    Vielleicht aber zukünftig einer "Ortsbegrenzung".


    Die Beschreibung des S&E Packs in den neuen Preislisten lassen für die Zukunft evtl. böses erwarten.


    Zitat:"Surfen und e-mailen Sie mit der WAP Flatrate, so oft und solange sie wollen, (und jetzt kommts) innerhalb des o2 Active Portals.


    Das stand da früher nicht.


    Soll das heißen man kann in Zukunft, so wie bei VF, nur noch im Portal surfen und alles andere (links) kostet extra?

  • Hmm, interessant. Aber dann macht der alte "nur Inhalte, die originär mit einem WAP-Browser dargestellt werden" Teil keinen Sinn mehr, der ja auch noch drin steht - denn im Portal gibt es soweit ich sehe keinen anderen Content.


    Aber nur spaßeshalber werden die das schon nicht geändert haben. Wenn es denn so kommen sollte, wäre das natürlich richtig tückisch für Tarif-Wechsler, die das nicht mitbekommen. Dann wäre das S&E Pack aber eigentlich - wie sämtliche Portalflats - in meinen Augen witzlos.


  • Wo steht das?

  • Zitat

    Original geschrieben von GigaTom
    Wo steht das?


    In der aktuellen Tarifbroschüre.


    Aber ich denke, man hat sich nur etwas blöde ausgedrückt, hoffe ich doch....denn auf Hp von o2 steht...."Unbegrenzt im O2 Active-Portal oder auf beliebigen WAP-Seiten surfen"


    Dieser Passus mit den beliebeigen WAP Seiten fehlt in der Broschüre in der Beschreibung.....bei den Fußnoten scheint alles wieder gut zu sein.


    Aber bei o2 ist man ja nie sicher.... :D

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