O2 surf&email Pack gekündigt/eingestellt?

  • Zitat

    Original geschrieben von tribun72
    ich weiß nicht wo du deine informationen herhast


    Aus einem Jurastudium...


    Zitat

    Original geschrieben von tribun72
    aber ich kann bestätigen das man hier aus dem Vertrag zurücktreten kann,


    Achso, na dann ist ja alles klar. :confused:



    Zitat

    Original geschrieben von tribun72
    Es gibt leute denen macht das ganze hier nichts aus aber es gibt auch welche die würden für ihr recht bis zum bitteren ende kämpfen. :D


    Richtig. Und es gibt Leute die machen sich mit ihren kontraproduktiven Pseudo- Rechtskenntnissen bei den Netztbetreibern einfach lächerlich.

  • Würde mir so ein Fall unterkommen würde ich über § 314 BGB gehen.


    § 314 BGB
    Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund


    (1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.


    (2) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. § 323 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.


    (3) Der Berechtigte kann nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.


    (4) Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen.


    Für die Spezialisten: Es muss sich nach überwiegender Meinung nicht um eine synallagmatische Hauptleistungspflicht handeln. Es genügt eine erheblich Verletzung von Pflichten gem. § 241 II BGB. An die "alten" Cracks: Seit 2002 haben wir ein neues Schuldrecht ;-)


    Die Veröffentlichung von Kundendaten im Internet würde eigentlich auch vor jedem Amtsgericht als erheblich Nebenpflichtverletzung anerkannt werden. Insbesondere wenn aus den Daten auf ein gewisses Nutzungsverhaltnen geschlossen werden "könnte".


    Zur Klarstellung: ein solches Sonderkündigungsrecht würde ich nur für den Fall bejahen, dass man in der veröffentlichten Liste war. Die (vertragsgemäße) Aufkündigung des SE-Packs halte ich für rechtlich haltbar.

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  • Zitat

    Original geschrieben von sportfreund


    Wieso meinen eigentlich alle Jurastudenten, Ihre Ansicht sei der Weisheit letzter Schluß?


    In der Tat überschätzt man sein Rechtsverständnis in diesem Stadium leicht ... und im Rahmen seiner späteren praktischen Tätigkeit wird der Jurastudent zu seinem Entsetzen dann noch feststellen, dass in der Juristerei wissenschaftliche Lehre und Praxis weit auseinanderklaffen ...

  • Aha, jetzt kommen wir der Sache ja schon näher.
    Wenn wir uns darauf einigen, dass §314 BGB als Anpruchsgrundlage für eine außerordenliche Kündigung dient, so bitte ich insbesondere §314 I 2 zu beachten:


    Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.


    Das heisst, dass dem Kunden das Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werde kann. Ich wage doch sehr zu bezweifeln, dass das hier zutrifft. Letztendlich bringt es aber nichts, wenn wir uns darüber streiten, das kann jeder anders sehen. Was zählt ist nur, ob das Richter genauso sieht.


    sportfreund: Ob du's glaubst oder nicht, aber das Jurastudium beinhaltet nicht nur das Aufnehmen von Stoff, den man in der Pflichtvorlesungen hält. Jedem Studenten ist es freigestellt, sich auch mit Stoff jenseits von BGB AT und StGB zu beschäftigen. Auf die entsprechende Klausel im TKV oder TKG, die deiner Meinung nach eine Sonderkündigung rechtfertigt warte ich übrigens immer noch...

  • Hallo,


    Zitat

    Aus einem Jurastudium...
    Achso, na dann ist ja alles klar.


    Ich habe weder Jura studiert noch bin ich ein Anwalt, dafür sind meine Kumpels zuständig die Anwälte sind. Die haben mich das eine oder anderemal immer wieder kostenlos vertreten u. würden sich weiterhin für mich jederzeit einsetzen. ;) das sind eben meine quellen.


    Zitat

    Richtig. Und es gibt Leute die machen sich mit ihren kontraproduktiven Pseudo- Rechtskenntnissen bei den Netztbetreibern einfach lächerlich.


    lächerlich machen sich diejenigen die alles so hinnehmen wies kommt. :flop:


    Zitat

    Zur Klarstellung: ein solches Sonderkündigungsrecht würde ich nur für den Fall bejahen, dass man in der veröffentlichten Liste war. Die (vertragsgemäße) Aufkündigung des SE-Packs halte ich für rechtlich haltbar.


    der Ansicht bin ich auch. :top:


    Letztendlich entscheidet der Richter u. da hat o2 von Anfang an ganz schlechte Karten !!! :top:



    Gruß a. Bayern :D

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    sportfreund: Ob du's glaubst oder nicht, aber das Jurastudium beinhaltet nicht nur das Aufnehmen von Stoff, den man in der Pflichtvorlesungen hält. Jedem Studenten ist es freigestellt, sich auch mit Stoff jenseits von BGB AT und StGB zu beschäftigen.


    Ob Dus glaubst oder nicht, ich habe auch Jura studiert und mein Examen bereits hinter mir. Dir noch viel Spaß bis dahin :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von sportfreund
    Ob Dus glaubst oder nicht, ich habe auch Jura studiert u


    Dann wundere ich mich ehrlich gesagt erst Recht über deine Aussagen. Aber vielleicht schaffst du es ja noch entsprechende Rechtsgrundlagen für dein Sobderkündigunsgrecht zu finden. Viel Spaß bis dahin. :top:

  • § 28 III S. 2 TKV a.F., wie gesagt. Die entsprechende Fundstelle in der neuen Fassung kannst Du suchen, da Du Dich ja angeblich neben Deinem BGB AT-Schein auch mit unifremder Materie beschäftigst.

  • Zitat

    Original geschrieben von tribun72
    Ich meine, wenn ich betroffen wäre (da kann o2 froh sein das ich es nicht bin!), hätte ich noch eine Strafanzeige gestellt.


    Ich frage mich warum du hier soviel Energie in den Thread investierst wenn du nicht betroffen bist. Und dann rasselst du mit dem Säbel obwohl sie dir garnicht ans Bein gepi*** haben. Muss nicht wirklich sein, oder ?

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