O2 surf&email Pack gekündigt/eingestellt?

  • Ich verstehe nicht, was ihr hier mit Datenschutz und O2 habt...


    Glaubt ihr denn, O2 hätte diese Liste in´s Netz gestellt, oder wie? :confused:
    Das ist eben etwas Internes, das durch eine undichte Stelle nach aussen gesickert ist. Und ich bin demjenigen eher dankbar denn sauer.

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von drkohl
    Das ist eben etwas Internes, das durch eine undichte Stelle nach aussen gesickert ist.


    Datenschutz sollte genau das verhindern.


    Gruß, Wolfgang

  • drkohl: Das stimmt zwar, aber trotzdem darf es o2 ja nicht passieren, dass irgendein Mitarbeiter Kundendaten im Internet veroeffentlicht. o2 muss die Kundendaten eben schuetzen. ;)
    Ich z.B. wusste bis gestern gar nicht, dass ich auch in o2s Augen ein Missbraucher bin, da ich keine Kuendigung erhalten hatte, weil ich das Pack drei Wochen vorher selbst abbestellt hatte.
    So ganz unskandaloes finde ich die Sache nicht. Natuerlich fand ich die Liste auc interessant und bin dem Veroeffentlicher sogar dankbar, aber das ist ja nur meine persoenliche Meinung. o2 hat hier aber dennoch fehlgehandelt, da sie es versaeumt haben, die Veroeffentlichung zu verhindern.
    Vielleicht koennte die Sache ja als Vorwand fuer eine SoKue reichen, was meint ihr?

    Zitat

    Datenschutz sollte genau das verhindern.

    Exakt!

    „Nichts können ist noch lange keine neue Richtung!“ – Arnold Böcklin

  • Zitat

    Original geschrieben von sportfreund
    Seh ich nicht so, und ich bin Datenschutzbeauftragter (gottseidank nicht bei o2).


    Zitat

    Original geschrieben von drkohl
    Ich verstehe nicht, was ihr hier mit Datenschutz und O2 habt...


    Glaubt ihr denn, O2 hätte diese Liste in´s Netz gestellt, oder wie? :confused:
    Das ist eben etwas Internes, das durch eine undichte Stelle nach aussen gesickert ist.


    o2 ist das Fehlverhalten seiner Mitarbeiter zuzurechnen, deswegen ist es richtig daß sich die Betroffenen an o2 wenden und Ansprüche geltend machen.
    Im Übrigen liegt ein klarer Verstoß gegen die für privatrechtliche Unternehmen geltenden Normen des BDSG vor.
    Daß der sich hier Äußernde (nach eigenen Angaben Datenschutzbeauftragte eines Unternehmens) dieses falsch einschätzt, liegt wie meist an mangelnder Fachkenntnis.
    Bitte Informationsveranstaltungen des Landesdatenschutzbeauftragten besuchen und nachlesen :)

    ...

  • Hallo in die Runde,


    ich habe in meinem Blog mal den Fall aufgegriffen, vielleicht liest es jemand bei o2... :D


    Mit der WAP Flat wurde das WAP Angebot zum Fliegen gebracht, was schon viel früher der Fall gewesen wäre, wenn sich ein Netzbetreiber getraut hätte.


    Daß einige User das nun übertrieben haben, war zu erwarten, obs aber Sinn macht, gleich das Kind mit dem Bade auszuschütten und die "Mover" des Internets (das sind meist Schüler, Studenten, Freaks, oft Leute mit kleinem Geldbeutel) zu "ärgern", wage ich mal stark zu bezweifeln. :(


    Auch marketingmäßig war das nicht professionell, normalerweise bietet man seinen Kunden irgendeine Alternative, wenn ein Angebot ausläuft.

  • Zitat

    Original geschrieben von Tipsy
    o2 ist das Fehlverhalten seiner Mitarbeiter zuzurechnen, deswegen ist es richtig daß sich die Betroffenen an o2 wenden und Ansprüche geltend machen.
    Im Übrigen liegt ein klarer Verstoß gegen die für privatrechtliche Unternehmen geltenden Normen des BDSG vor.
    Daß der sich hier Äußernde (nach eigenen Angaben Datenschutzbeauftragte eines Unternehmens) dieses falsch einschätzt, liegt wie meist an mangelnder Fachkenntnis.
    Bitte Informationsveranstaltungen des Landesdatenschutzbeauftragten besuchen und nachlesen :)


    Meine Einschätzung siehst Du oben.
    Im Übrigen ein ganz armer Zug, bei einem Unbekannten über dessen Qualifikationen zu spekulieren.
    Wo genau siehst Du denn einen Verstoß gegen das BDSG, wenn ein Unbekannter diese Liste online stellt?

  • Zitat

    Original geschrieben von sportfreund
    Meine Einschätzung siehst Du oben.
    Im Übrigen ein ganz armer Zug, bei einem Unbekannten über dessen Qualifikationen zu spekulieren.


    Ein armer Zug ist das sicher nicht. Hier als Datenschutzbeauftragter keinen Verstoß gegen das BDSG zu sehen ist vergleichbar einem Feuerwehrmann, der einen Fettbrand mit Wasser löscht.
    Bitte, wer sich selber als Datenschutzbeauftragter zu erkennen gibt, hat bei einer derartigen Aussage mit Widerspruch zu rechnen und muß sich bei wie hier geschehener sachlicher Auseinandersetzung nicht persönlich angegriffen fühlen.

    Zitat

    Original geschrieben von sportfreund
    Wo genau siehst Du denn einen Verstoß gegen das BDSG, wenn ein Unbekannter diese Liste online stellt?


    Die Veröffentlichung ist weder von §§ 28 ff. BDSG gedeckt, noch liegt eine Einwilligung der Betroffenen in eine Veröffentlichung vor.
    Wie erwähnt sind hier auch zivilrechtliche Kenntnisse gefragt. Daß die Liste von einem Mitarbeiter ohne Kenntnis von o2 veröffentlicht wurde, ist für die Haftung von o2 ohne Belang.

    ...

  • Hallo,


    daß das datenschutzrechtlich "heikel" ist, sollte zweifelsohne festehen. Darüber hinaus sollten wir aber die eigentliche Ursache nicht aus den Augen verlieren, daß man einen Tarif auflegt "surfen Sie soviel Sie wollen" und dann, wenn es für den Anbieter "eng" wird, völlig unkontrolliert die Reißleine zieht. Das wäre vermeidbar gewesen. Gerüchteweise hieß es, daß der Verursacher der Listenveröffentlichung selbst ein Betroffener sei....


    Das zeigt doch welche Unternehmenskultur da gepflegt wird, wenn die Mitarbeiter nicht mal mehr vom eigenen Unternehmen/Produkt überzeugt sind. Wobei ich mir gar nicht mal sicher bin, obs ein o2 Mitarbeiter war... vermutlich irgendwo ein zigfach out-gesourctes Callcenter...:-(

  • Zitat

    Original geschrieben von Tipsy
    Die Veröffentlichung ist weder von §§ 28 ff. BDSG gedeckt, noch liegt eine Einwilligung der Betroffenen in eine Veröffentlichung vor.
    Wie erwähnt sind hier auch zivilrechtliche Kenntnisse gefragt. Daß die Liste von einem Mitarbeiter ohne Kenntnis von o2 veröffentlicht wurde, ist für die Haftung von o2 ohne Belang.


    Es ist nicht einmal ersichtlich, dass die Liste von einem o2-Mitarbeiter veröffentlicht wurde. Erstellt ja, aber veröffentlicht?


    Da ist IMHO der Schutzbereich des BDSG nicht einmal eröffnet.

  • sportfreund:
    Verstehe ich das richtig, daß Du der Meinung bist, wenn ein Unbefugter an firmeninterne Kundendaten herankommt, würde das gar nicht in den Bereich des Datenschutzes fallen? :eek:
    Mir als Laien kommt das irgendwie äußerst kontraintuitiv vor. :confused:
    Ich kenne mich da natürlich überhaupt nicht aus, aber wenn das wirklich so wäre, wäre da doch irgendwas nicht in Ordnung, oder?

    „Nichts können ist noch lange keine neue Richtung!“ – Arnold Böcklin

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