O2 surf&email Pack gekündigt/eingestellt?

  • Hallo,

    Zitat

    Mit der Kündigung meinte ich natürlich, dass ich nach Erhalt der Kündigung sofort den Gesamtvertrag kündigen werde.
    Hier natürlich auch die Verträge innerhalb meines Haushaltes , auch ohne S & E.


    das werde ich auch tun. die werden da noch staunen, wie ich es dann mit einem Rechtsanwalt durchsetzen werde. Es wird denen auch nicht schmecken, denn ich habe, genion duo vertrag mit genion-flat und wap-flat. allein die Grundgebühr ist bei mir schon fast 35.-€ :flop:


    Denen ihrer Frechheit wird meinerseits mit einer gesamt Kündigung bestraft, undzwar für immer !!! :top:




    Gruß

  • Kann ich denn von meinem kürzlich abgeschlossenen online-Vertrag zurück treten? Ohne das S&E-Pack nutzt mir der Vertrag nämlich herzlich wenig. Gibts denn dazu bereits Threads im Forum?
    Ich habe jedoch mit dem neuen Vertrag bereits telefoniert...

  • Hallo,


    soweit ich weiß, kann man aus dem Vertrag nicht mehr zurücktreten. Da hat man, glaube ich, kein 14 tägiges Rückgaberecht. Aber wir alle hier müssen noch abwarten bis die neuen Tarife eingeführt werden, vielleicht wird es ja besser, man weiß ja nie. Und bis dahin nicht in Panik ausbrechen :D


    Gruß

  • ...ich meine rechtlich ist o2 schon auf der sicheren Seite...allerdings hat man mir als Altvertragskunden niemals mitgeteilt , dass ich jetzt eine dreimonatige Kündigungsfrist habe. Damals hieß es , nach einem Monat müsste man sich entscheiden andernfalls läuft die wapflat bis zum Vertragsende.


    Andersherum kann o2 nun mir die Änderung der AGBs mitteilen und mich vor die Frage stellen annehmen oder kündigen. Nehme ich die neuen AGBs für das S & E an ,bin ich auch in einem Monat draußen...


    Nein o2, kann man derzeit nur mit einer massiven Abwanderungswelle etwas Angst machen...hierzu muss man dann eben auch bereit sein infolge der Kündigung des S & E Packs den Gesamtvertrag zu beenden !

  • Hallo,



    update: soweit ich mich noch erinnern kann war bei o2 bis vor kurzem das datapack 30 MB mit einer Abrechnungeinheit von 10kb und jetzt haben sie es wahrscheinlich stillschweigend auf 100kb erhöht. So steht es nämlich auf denen ihrer Homepage. Bei denen wird glaube ich, alles nach oben korrigiert als wie nach unten :flop:


    Bin echt auf die neuen Tarife gespannt, ich denke das wird der Hammer :D



    Gruß

  • Die 100kB stehen schon länger da, es wird aber nicht so gehandhabt. Toll ist natürlich, daß man sich nicht sicher sein kann, ob nicht doch irgendwann auf den 100kB-Takt umgestellt wird :rolleyes:

    „Nichts können ist noch lange keine neue Richtung!“ – Arnold Böcklin

  • dakota104: Sorry - Blödsinn!


    Mit AGB´s kann man keine wesentlichen Vertragsbestandteile wie Kündigungsfristen ändern! Kündigung ist ein Bestandteil des Vertrags und nicht der AGB.


    Ich habe jetzt mal als Kommandounternehmen o2 per E-Mail auf die ursprünglich geltenden Kündigungsfristen hingewiesen. Beigefügt ein Screenshot vom damaligen online-kundencenter mit Laufzeit des Packs bis Vertragsende.

    Gruß
    Peter
    ******************************

  • Gut gemacht, tatra :top:
    Halt uns auf jeden Fall auf dem Laufenden!
    Viel Glück :)

    „Nichts können ist noch lange keine neue Richtung!“ – Arnold Böcklin

  • Zitat

    Original geschrieben von tatra
      dakota104: Sorry - Blödsinn!


    Mit AGB´s kann man keine wesentlichen Vertragsbestandteile wie Kündigungsfristen ändern! Kündigung ist ein Bestandteil des Vertrags und nicht der AGB.


    Ich habe jetzt mal als Kommandounternehmen o2 per E-Mail auf die ursprünglich geltenden Kündigungsfristen hingewiesen. Beigefügt ein Screenshot vom damaligen online-kundencenter mit Laufzeit des Packs bis Vertragsende.



    Ist ja interessant. Bin mal gespannt, was da rauskommt.

  • jockelomat


    ganz so einfach ist das mit dem nich Akzeptieren der änderung der AGB's nicht es heißt nämlich:



    (Neue AGB sowie auch in der 2004'er Version)



    Somit muss der Kunde der neuen AGB ausdrüklich wiedersprechen sonst zählt diese als akzeptiert.
    Fraglich ist aber ob o2"den Kunden
    in der Mitteilung der Änderungen ausdrücklich auf diese Folge
    hingewiesen hat
    . Ich kann mich nicht mehr wirklich daran erinnern. Vielleicht hat jemand noch iorgendwo diese Mitteilung :confused:


    Ach ich habe gerade noch ein Benutzerhandbuch aus dem Jahr 2004 gefunden da steht zu den Kündigungsfristen der Packs
    :

    Zitat

    (1)... Sie können das jeweilige Pack innerhalb der ersten sechs Wochen nach Aktivierung mit sofortiger Wirkung kündigen.[...].Im Übrigen siehe Hinweistext 2.
    (2)... Die Bezugsdauer und die Kündigungsmöglichkeit des jeweiligen Packs richten sich nach der Restlaufzeit Ihres Mobilfunkvertrages, dies gilt auch bei Vertragsverlängerung

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