Nein es ist einzig o2 der die MwSt an alle Bestandskunden weitergibt.
Bei TM und VF wird die MwSt Erhöhung nur an ältere Tarife (z.B. Relax 1. Generation) weitergegeben
o2 wird teurer
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Original geschrieben von StevenWort
Nein es ist einzig o2 der die MwSt an alle Bestandskunden weitergibt.
Bei TM und VF wird die MwSt Erhöhung nur an ältere Tarife (z.B. Relax 1. Generation) weitergegeben
Aber in der VF-Pressemitteilung werden nur die neuen KombiPakete und die Superflat genannt. Und bei TM in der Pressemitteilung werden auch nur Relax, Basix, Max und die aktuellen Xtra-Tarif (im übrigen ohne XtraClick) genannt. Besonders sinnvoll erscheinen mir die Beschränkungen dort auch nicht zu sein... -
Einfach mal diesen Teltarif-Artikel ganz lesen, da steht auch drin, warum bestimmte Tarife von der Anpassung der Mehrwertsteuer ausgenommen sind (und werden muessen). Teilweise wird das als besonders kundenfreundliche Regelung beworben, ist aber vom Gesetzgeber so vorgegeben.
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Zitat
Original geschrieben von harlekyn
Einfach mal diesen Teltarif-Artikel ganz lesen, da steht auch drin, warum bestimmte Tarife von der Anpassung der Mehrwertsteuer ausgenommen sind (und werden muessen). Teilweise wird das als besonders kundenfreundliche Regelung beworben, ist aber vom Gesetzgeber so vorgegeben.
Müssen ja nicht unbedingt, denn der gesetzestext sagt:Zitat§ 29
Umstellung langfristiger Verträge
(1) Beruht die Leistung auf einem Vertrag, der nicht später als vier Kalendermonate vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes abgeschlossen worden ist, so kann, falls nach diesem Gesetz ein anderer Steuersatz anzuwenden ist, der Umsatz steuerpflichtig, steuerfrei oder nicht steuerbar wird, der eine Vertragsteil von dem anderen einen angemessenen Ausgleich der umsatzsteuerlichen Mehr- oder Minderbelastung verlangen. Satz 1 gilt nicht, soweit die Parteien etwas anderes vereinbart haben. Ist die Höhe der Mehr- oder Minderbelastung streitig, so ist § 287 Abs. 1 der Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden.
Insofern mal in die AGBs schauen bzw. sich drum streiten. -
Zitat
Warum kann o2 dann ein Weekend Pack für 4,95 anbieten, das auch im D1 Netz gilt?
Wird das noch angeboten? :confused:
Ist eben ein Unterschied, ob ich das D1 Netz nur am Wochenende ziemlich stark mitbenutzen darf( sind dann eh viele Zuhause und die Geschäfte haben auch zu..), als wenn ich das D1-Netz die ganze Woche belasten darf.
ZitatWeil die Mehrwertsteuer von 16 auf 19 % steigt. 100 EUR netto = 116 EUR incl. 16%, demnaechst dann 119 EUR. Von 116 auf 119 sinds eben keine 3%, sondern nur 2,586%.
den Fehler machen zur Zeit ziemlich viele Leute! Immer wieder lustig zu sehen.
ZitatWie sehr ihr das, kann man so seine Vertragsleichen schnell entsorgen??? Ich denke schon!
Wenn du den Vertrag eh nicht nutzt, dann kann dir die Preissenkung ja egal sein.
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Mal ne kleine Uebersicht (falls was nicht stimmen sollte, bitte korrigieren):
T-Mobile:
Laut diesem PDF sind nur die ab dem 3.4.06 abgeschlossenen Relax (XL) Tarife, der Basix und Max von der MwSt-Erhoehung ausgeschlossen. Der Groesste Teil der Kunden wird auch bei T-Mobile von der Erhoehung betroffen sein.Vodafone:
In dieser Pressemitteilung werden nur die ab 16.10.06 von der Mwst-Erhoehung ausgeschlossen. Nach bisherigem Stand, also alle Altkunden in anderen Tarifen betroffen. Wuerde ja dann im Prinzip fast alle Kunden treffen. Oder werden Kunden in alten KombiPaketen automatisch auf die neuen umgestellt?E-Plus:
Alles bleibt beim alten. Loeblich! Dafuer wurden aber vorsorglich schonmal ab Mai 06 die Roamingpreise erhoeht.:DO2:
Wurde ja schon genuegend diskutiert:
Fuer die dann voraussichtlich im November erscheinenden neuen Tarife (Genion und Active) bleibt auch im neuen Jahr alles gleich. Alle anderen Altkunden betrifft die MwSt-Erhoehung. -
Sonderkündigung:
Kann bitte jemand konkret was zum Sonderkündigungsrecht sagen?
Ich finde es richtig Sch...limm mit der Preiserhöhung. Dassdas nicht sein muss, zeigen andere.
Hat man nun eine Möglichkeit oder wird diese durch die AGB ausgeschlossen?
Ich bin leider nicht so der Gesetzes/AGB-Versteher -
2,6 % bringen wohl kaum einen o2-User in den Alttarifen um. Für die neuen wirds nicht gelten, dann hat man die Wahl.
Bei 100 EUR Rechnung (wer von den 08/15-Kunden hat die...) macht das geschlagene 2,59 EUR aus. Für wen das schon schlimm ist, der sollte wohl besser gar kein Mobiltelefon haben rein finanziell gesehen. Also ich verstehe den Wirbel nun wirklich nicht, da gibt es wohl Schlimmeres im Leben... :confused:
Über 49 CT außerhalb der Parzelle regt sich keiner auf oder dass es gute Preise (verglichen mit dem Rest der Tarife) nur auf 0,1 % der Netzfläche gibt. Da kann man sich nur wundern.
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Zitat
Original geschrieben von djmuzi
Sonderkündigung:Kann bitte jemand konkret was zum Sonderkündigungsrecht sagen?
Ich finde es richtig Sch...limm mit der Preiserhöhung. Dassdas nicht sein muss, zeigen andere.
Hat man nun eine Möglichkeit oder wird diese durch die AGB ausgeschlossen?
Ich bin leider nicht so der Gesetzes/AGB-VersteherWas denn für eine Preiserhöhung? Soweit ich das sehe ändern sich die Preise doch gar nicht, lediglich der zu berechnende Steuersatz wird angehoben. Und dafür kann o2 ja nun nichts, das ist Sache der Politik.
Man kann sich jetzt drüber streiten, ob es gut ist die Erhöhung der Steuer an den Kunden weiter zu geben, aber dann müsste man (fast) jede Firma an den Pranger stellen, weil sie die Preise aufgrund des neuen Steuersatzes "erhöht".
Faktisch ist es aber keine Preiserhöhung, sondern lediglich eine Weitergabe der gesetzlich vorgeschriebenen Steuern.Bis die Tage...
NoNick
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Zitat
Original geschrieben von djmuzi
Sonderkündigung:
Kann bitte jemand konkret was zum Sonderkündigungsrecht sagen?
Ich finde es richtig Sch...limm mit der Preiserhöhung. Dassdas nicht sein muss, zeigen andere.
Hat man nun eine Möglichkeit oder wird diese durch die AGB ausgeschlossen?
Ich bin leider nicht so der Gesetzes/AGB-Versteher
Das ist erstmal ganz einfach: gemäß Umsatzsteuergesetz (§29)hat o2 das Recht die 'erhöhten Steuern' weiter zu geben (umgekehrt bei Steuersenkungen der Kunde...). Zudem räumt sich o2 das noch mal explizit in den AGB ein.
Nun kann man sich -meiner Ansicht nach- höchsten noch bei den ab September abgeschlossenen oder aktiv verlängerten Verträgen streiten, ob diese unter die 4 Monatsregelung fallen bzw. ob die AGBs eine gültige Vereinbarung nach §29 sind, um trotzdem die Steuererhöhung weitergeben zu können.
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