ZitatOriginal geschrieben von Milhouse
Bin kein o2-Kunde, interessieren tut's mich aber trotzdem:
Sind Preiserhöhungen im Rahmen des Anstiegs der allgemeinen Lebenshaltungskosten bei o2 in den AGBs explizit erwähnt?
"im Rahmen des Anstiegs der allgemeinen Lebenshaltungskosten"??? Das hört sich ein wenig nach ungültiger AGB-Klausel an...
Aber zur Sache, AGB 2005, Punkt 12 die letzten Sätze:
"Nicht genehmigungspflichtig ist eine Änderung von Entgelten für solche Leistungen, die O2 nicht selbst erbringt, sondern die von Dritten unter Nutzung des Mobilfunknetzes von O2 erbracht werden oder die im Rahmen des Mobilfunkvertrages als Nebenleistungen anzusehen sind. Das gleiche gilt für die Anpassung von Entgelten infolge einer Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer."
Dies Jahr hat sich o2 gleich noch einen neuen Punkt nur für Umsatzsteuer geleistet:
"12 Weitergabe von Änderungen der Umsatzsteuer
Verändert sich die Höhe der gesetzlichen Umsatzsteuer, kann O2 die Entgelte im Umfang dieser Steuererhöhung bzw. Steuersenkung anpassen. Eine Zustimmung des Kunden ist hierzu nicht erforderlich."
Hmmm, ob der neue Passus nicht etwas unglücklich gewählt sein könnte- wegen Benachteiligung des Kunden bei Steuersenkung...