Austauschgerät für TV nicht mehr lieferbar. Schadensersatz für Zubehör?

  • Hallo,


    ich habe im April einen JVC Röhrenfernseher bei Alternate gekauft.
    Leider hatte das Gerät einen Defekt an der Bildröhre.
    Heute erfahre ich von der Reparaturfirma, dass JVC dem Händler eine Gutschrift erstellen wird, ein Austauschgerät also anscheinend nicht mehr lieferbar ist. :mad:
    Bei Alternate ist der Fernseher übrigens auch nicht mehr gelistet.


    Nun habe ich mir extra für das Gerät ein Rack gekauft, das ich jetzt auch wegschmeißen kann.


    Frage:
    Habe ich gegenüber Alternate, da es sich ja um einen Gewährleistungsfall handelt, einen Anspruch auf Schadensersatz bezüglich des Racks (ca. 100 EUR), da ja die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist?

  • Anspruch auf Schadensersatz hast Du nicht, das Gerät hat Dich ja in nicht irgendwie „beschädigt“ ;)


    Du kannst auf Wandlung oder Rücktritt vom Kaufvertrag innerhalb der Gewährleistung bei deinem Händler, der dir das Gerät verkaufte, bestehen, denn eine Reparatur ist ja nicht mehr möglich. Welches von den beiden zum tragen kommt diskutiert ihr (Du und dein Händler) untereinander aus.

  • Ein Anspruch auf Schadensersatz scheitert schon mangels Kausalität - die Aufwendungen für das Rack würden nicht entfallen, hätte der Verkäufer mangelfrei geleistet bzw. würde er ordnungsgemäß nacherfüllen.


    Ggf. besteht ein Anspruch auf Ersatz der frustrierten Aufwendungen gem. § 284 BGB, wenn die Nachbesserung bzw. Nachlieferung möglich ist und keine Unverhältnismäßigkeit der Kosten i.S.v. § 439 III BGB gegeben ist. Andernfalls besteht für den Verkäufer keine Pflicht zur Nacherfüllung, so dass die Voraussetzungen des § 284 BGB nicht vorliegen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Ok, andere Frage:


    Das Gerät ist noch bei Computeruniverse gelistet. Kann ich es dort kaufen und Alternate den Mehrpreis in Rechnung stellen?

  • Wenn Alternate zur Nacherfüllung verpflichtet ist (weil ein Sachmangel vorliegt, die Nacherfüllung zumindest in einer Variante möglich und nicht mit unverhältnismäßigen Kosten für Alternate verbunden ist) und der Käufer Alternate eine angemessene Frist zur Vornahme der Nacherfüllung gesetzt hat, die fruchtlos verstreicht, dann sind die Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch statt der Leistung erfüllt. Die Mehrkosten für ein Deckungsgeschäft sind ein Schadensposten, der unter den Schadensersatz statt der Leistung fällt.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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