ZitatOriginal geschrieben von jiraishin76
Hi Ls4,
hast im Grunde mit allem Recht, aber voll geschäftsfähig ist man mit 18, danach kommt nichts mehr. Höchstens beim Strafrecht gibts noch Unterschiede bzgl 21.
ja du hast recht mir wäre jetzt auch kein Fall eingefallen, der mich in meiner geschäftlichen Handlungsfreiheit mit 19 einschränkt. Die 21 ist wie du schon sagtest eine strafrechtlich relevante Zahl, soweit ich das in Erinnerung habe. Ist glaube ich defintiv die Grenze an den auf jeden Fall das erwachsenen Stfrecht greift und nur noch in extremen Ausnhamesfällen das Jungendstrafrecht. Halte ich auch für sinnvoll!
Wobei ich sagen muss dass Debitel schon die geschäftsfähig des Kunden U21 einschränkt.... Naja das geht aber glaub ich zu weit jetzt und ich bin schließlich auch kein Jurist. Das einzige was ich beitragen konnte war der Fall der Schwester eines Freundes. Im Prinzip finde ich es sogar berechtigt, sollte massagemonster nicht gerade selber betrogen haben und von dem Vertrag war wirklich nichts erwähnt. Mit 14 bist du aber laut Gesetzgebung zumindest schon teilweise mündig deine Fehler selbst zu ertragen. Du musst auch mal die Seite von Messagemonster betrachten. Wenn sie dich wirklich auf die Klausel hingewiesen haben und dir den Service zur Verfügung gestellt haben, dann schlägst du quasi die übers ohr und das willst du acuh nicht dass das jemand mit dir macht.
Kannst du defintiv ausschließne dass die klausel irgendwo stand, und oder du einen Link übersehen hast und oder die AGB nicht gelesen hast?
Gruß TIm