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  • Mir ist da noch eine Frage eingefallen: Ich habe in der Oberstufe das obligatorische Betriebspraktikum gemacht und zwar bei einem Juristen für Internationales Wirtschaftsrecht. Kann ich mir das dann als absolviertes Praktikum eintragen, oder werden Praktika im Schulrahmen nicht gewertet?

  • Denke mal es kommt ganz drauf an wie lange das Praktikum war.
    Schulpraktika sind i.d.R. ja nicht länger als 4 Wochen, um etwas anerkennen zu lassen braucht man aber eine Mindestdauer von 3 Monaten, von daher wird das wahrscheinlich nicht reichen...


    CH

  • Stimmt es eigentlich, dass man sich nur einmal pro Jahr an der jeweiligen Uni bewerben darf? Zb, wenn man sich zum SS beworben hat und eine Absage bekommen hat, darf man sich nicht nochmal an der selben Uni zum darauffolgenden WS bewerben. Und wenn man sich zum WS beworben hat - nicht zum daraufflogenden SS.

  • Zitat

    Original geschrieben von Slamm
    Mir ist da noch eine Frage eingefallen: Ich habe in der Oberstufe das obligatorische Betriebspraktikum gemacht und zwar bei einem Juristen für Internationales Wirtschaftsrecht. Kann ich mir das dann als absolviertes Praktikum eintragen, oder werden Praktika im Schulrahmen nicht gewertet?


    Für was willst du das Praktikum angeben? Zumindest in Mannheim existieren keine Pflichtpraktika (Prof Homburg sagte irgendwann mal in einer Vorlesung: Es ist nicht nötig PFlichtpraktika in Mannheim einzuführen, da unsere Studenten ohnehin mehrere freiwillig ableisten...).


    Studium in Mannheim ist sicherlich nett und bei Personalern angesehen (ich bin selbst erst vor einem 3/4 Jahr fertig geworden).


    Chancen? Keine Ahnung, der NC wird immer krasser, aber es gibt immer Leute, die über Wartesemester reinrutschen (ist vollkommen losgelöst von jeglicher ZVS-Verteilung). Notfalls kannst du aber immer noch an einer anderen Uni das Vordiplom machen und dich zum Hauptstudium in Mannheim bewerben, wenn es denn unbedingt Mannheim sein soll... Ich kenne eine ganze Menge davon.


    Hoffe, das hilft ein bisschen.

    Marleen

  • Zitat

    Original geschrieben von Slamm
    Stimmt es eigentlich, dass man sich nur einmal pro Jahr an der jeweiligen Uni bewerben darf? Zb, wenn man sich zum SS beworben hat und eine Absage bekommen hat, darf man sich nicht nochmal an der selben Uni zum darauffolgenden WS bewerben. Und wenn man sich zum WS beworben hat - nicht zum daraufflogenden SS.


    Jein, du landest auf der Warteliste der Uni (bei Wunsch), daher ist ein neue Bewerbung unnötig.

  • Ich habe diese Woche eine Absage aus Mannheim bekommen. Ich stehe auf Rang 510, der letzte genommene steht auf Rang 483. Habe ich da noch reele Chancen per Nachrückverfahren reinzurutschen?

  • Zitat

    Original geschrieben von Slamm
    Ich habe diese Woche eine Absage aus Mannheim bekommen. Ich stehe auf Rang 510, der letzte genommene steht auf Rang 483. Habe ich da noch reele Chancen per Nachrückverfahren reinzurutschen?


    Auf jeden Fall!


    Das sind nur 27 Plätze, die dich von einer Aufnahme trennen, und aus der Erfahrung durch die Fachschaftsarbeit in den letzten drei Semestern kann ich dir sagen, dass du da mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch eine Zusage zu einem späterem Zeitpunkt bekommst. I.d.R. ist es so, dass sich da auch einige bewerben, die ihren "Marktwert" testen möchten und am Ende sich dann für eine Uni entscheiden. So werden dann schnell wieder einige Plätze frei.
    Dazu zählen auch die Wehr- und Zivildienstleistenden, von denen insbesondere im SS einige dabei sind. Teilweise geht die Liste nochmal um 100 Plätze nach oben.


    Von daher dürftest du auf jeden Fall noch eine Zusage bekommen. :top:

  • Ok, danke. Dann muss ich noch ein paar Tage abwarten. Ich kann allerdings selbst auch erst zum WS anfangen wegen Zivi, aber ich müsste dann ja zum WS sogut wie sicher drin sein, wenn ich zum SS bereits eine Zusage bekommen würde, wegen der bevorzugten Bewerbung (oder so).
    Kannst du vielleicht die Frage beantworten, wieso bei 300 zu vergebenden Plätzen jetzt schon 483 Bewerber eine Zusage bekommen haben?

  • Exakt 300 Plätze sind es nie, meist werden doch mehr vergeben, auch aus den oben genannten Gründen.


    Da nach drei Semestern viele auch schon wieder weg sind, ist das zumindest im Hauptstudium kein Problem. Ob da auch Kapazitätsklagen mit reinspielen weiß ich nicht.

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