1. Fast alle Studenplätze werden von der ZVS (und die ZVS vergibt in BWL bundesweit für ALLE staatlichen Hochschulen die Studienplätze) nach Kriterien verteilt, die nichts mit Leistung zu tun haben. Es gibt insgesamt fünf Stufen. Diese Stufen berücksichtigen soziale Kriterien wie Behinderungen, Wohnen bei den Eltern etc. mehr als den Abischnitt. Erst wenn alle Bewerber aus den ranghöheren Gruppen bedient sind, werden Plätze nach Maßgabe der Leistungen an die anderen Bewerber vergeben. Lediglich ein kleiner Prozentsatz der Plätze wird abhängig von Wartesemestern oder Durchschnittsnote an die Bewerber vergeben.
Nähere Infos: http://www.zvs.de
2. Wer während eines Dienstes einen Studienplatz zugewiesen bekommen hat und diesen, wegen des Dienstes, nicht antreten konnte, wird nach seinem Dienst, sofern er sich auf die frühere Zuteilung beruft, bevorzugt berücksichtigt.
Jens