In Österreich ist die Polizei berechtigt, anhand einer Einschätzung der gefahrenen Geschwindigkeit tätig zu werden (Bußgeld etc.), man hat u.U. kaum die Möglichkeit, sich gegen eine Anschuldigung zu wehren.
In Deutschland ist dies nich der Fall. Natürlich ist die deutsche Polizei berechtigt, die Geschwindigkeit zu schätzen, allerdings ergibt sich aus solch einer Schätzung kein Umstand, den man nicht anfechten kann.
Sollte ein Polizist am Straßenrand die Geschwindigkeit eines vorbeifahrenden Autos als zu schnell einschätzen und aufgrund dessen (auch zusammen mit einem Kollegen) den Fahrzeughalter ermitteln und Anzeige erstatten, so wird die Aussage der Polizisten wohl kaum als Beweis genügen (es sei denn, weitere Umstände sprechen für die Darstellung der Beamten).