Auch o2 zahlt Prepaid-Restguthaben aus

  • Zitat

    Original geschrieben von DH 3000
    Auf welche AGB (Stand) beziehst Du Dich denn da? Das solltest Du schon dazusagen.


    Beziehst Du Dich auf die AGB, wo auch das Märchen vom Guthabenverfall erzählt wird?


    Ja und? Nur weil das Guthaben nicht verfallen darf sind doch nicht automatisch alle Punkte der AGB ungülig...

  • Zitat

    Original geschrieben von jonasm
    Ja und? Nur weil das Guthaben nicht verfallen darf sind doch nicht automatisch alle Punkte der AGB ungülig...


    Das sagt wer wann wo?


    Andersrum wirds richtig: Nur weil ein § der AGB ungültig ist, heißt das ja nicht, daß andere §§ nicht genauso ungültig wären, oder?


    Das kommt doch nur auf Deine Nerven an, und darauf spekuliert diese kriminelle Vereinigung doch. Wenn ich 100% meiner Kunden besch... und sich aber nur 10% beschweren und ich davon 90% abbügeln kann und den Rest bezahlen muß, mache ich einen Heidenreibach. Das ist doch das Geschäftsmodell.


    Welcher Kunde klagt denn wegen zehn Euro? Das ist doch kalkuliert.


    Im V-Fall wird seine Ehren, der zuständige Richter, dieser "Firma" schon sagen, was sie mit ihren AGB machen können. Bloß dazu kommt's ja meist nie, weil viele einfach zu blöde sind.

    B: Prepaid mit 7777

  • Zitat

    Original geschrieben von DH 3000
    Im V-Fall wird seine Ehren, der zuständige Richter, dieser "Firma" schon sgen, was sie mit ihren AGB machen können. Bloß dazu kommt's ja meist nie, weil viele einfach zu blöde sind.


    Naja, bei EM-Uploop-Guthaben in größerem Umfang könnten Richter der unteren Instanzen vielleicht auf Ideen kommen, die nicht ganz in deinem Sinne ausfallen würden...

  • Zitat

    Original geschrieben von kues
    Naja, bei EM-Uploop-Guthaben in größerem Umfang könnten Richter der unteren Instanzen vielleicht auf Ideen kommen, die nicht ganz in deinem Sinne ausfallen würden...


    Juristen leben zwar in ihrer Traumwelt, aber lesen können die meisten doch. Da bietet doch schon das Forum hier genug Beispiele, wie diese "Firma" die Kunden verar...


    Man muß den Richter nur richtig briefen, und wenn der dann merkt, daß diese Haltung "Wir sind Ö2, deutsche Gesetze sind uns doch egal" System hat, wird er sauer. Ö2 wird sich aber hüten, es auf einen Prozeß ankommen zu lassen. Und wer sich abbügeln läßt, hats ja auch so verdient.

    B: Prepaid mit 7777

  • Also zum Thema Richter ... sei an das Buch von Anwalt Bossi erinnert, der die Sache noch eher schönt, als dass er übertreiben würde ...


    Bis mancher Amtsichter sich bewegt ... brauchen wir möglicherweise schon ein "Vitafon". Oder die GSM-Netze sind sogar schon flächendeckend einem Nachfolgestandard gewichen, so dass auch das Vitafon nicht mehr hilft ...


    Und das mal ganz abgesehen davon, was am Ende so rauskommt. Nach Deutschem Recht kann ein Amtrichter doch folgenlos "im Namen des Volkes" verkünden, dass die Erde doch nur eine Scheibe ist ... wenn also der Berufungsstreitwert nicht erreicht wird, kann ich jedem nur raten, die Finger von einer Klage zu lassen ...


    Gruß aus Wedau

  • Was Du sagst, stimmt natürlich. Gerade deshalb sagte ich ja, Man muß den Richter nur richtig briefen.


    Die Berufungsstreitwertsgrenze (das Wort findet man übrigens nicht über Google) liegt aktuell bei 600 Euronen, also muß man im Zweifelsfall zusehen, daß man diese Grenze erreicht, was ja nicht schwer sein sollte.


    Wer wissen will, wie Juristen so ticken und warum sie die eigentliche Gefahr sind, kann hier weiterlesen: Press ANY Key

    B: Prepaid mit 7777

  • Habe vor Wochen bei 2 LOOPs erlebt, dass mir die alte ClassicOption(2002) auf die ClassicOption(2005) umgestellt wurde.
    Auf meinen Protest hin wurde mir von O2 kulanterweise die Möglichkeit der Guthabenauszahlung gewährt, wenn ich kündige.
    Mir wurde binnen 2 Wochen (nach einer bestätigenden eMail) das Guthaben incl. aufgebuchter EM auf mein Konto überwiesen.

    Meine These: Eine Guthabenauszahlung nach Kündigung führt zur Auszahlung des Gesamtguthabens incl. aufgebuchter EM


    Fraglich nur: Ist dies bei einer wg. Nicht-Nutzung deaktivierten LOOP auch der Fall? Eine praktische Erfahrung wäre hilfreich.


    Thx, klinkman

  • Das heißt nun in der Praxis, dass das Guthaben bei Loop zum angezeigten Datum (*102#) weiterhin annuliert wird, oder?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Das heißt nun in der Praxis, dass das Guthaben bei Loop zum angezeigten Datum (*102#) weiterhin annuliert wird, oder?


    Korrekt, kann aber durch Banküberweisung von 1 ct. wieder aktiviert werden.
    Hat bei mir ca. 3 Wochen nach der Deaktivierung der Karte einwandfrei geklappt.


    Dauer der Gutschrift: 4 Werktage nach Überweisung.

  • Zitat

    Original geschrieben von derausbayern
    Korrekt, kann aber durch Banküberweisung von 1 ct. wieder aktiviert werden.
    Hat bei mir ca. 3 Wochen nach der Deaktivierung der Karte einwandfrei geklappt.


    Dauer der Gutschrift: 4 Werktage nach Überweisung.


    Ja, danke, kenne den "Überweisungstrick" bereits.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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