Microsoft Roadshow für Vista und Office

  • Zitat

    Original geschrieben von Bexman
    Ich glaube auch hier wird man bei einer "Schutzgebühr" in höhe von etwa 5% des üblichen Verkaufspreises nicht davon ausgehen, dass ein Gericht dies als "Veräußerung" in dem Sinne einstuft, dass die Erschöpfung eintritt.


    Veräußerung ist etwas anderes als Verkauf. Auf den Kaufpreis kommt es deshalb überhaupt nicht an. Es kommt nur darauf an, dass der Berechtigte die Datenträger endgültig abgibt (und z.B. nicht bloß vermietet)... ob dem eine Schenkung oder ein Kauf zu Grunde liegt, ist egal.


    Zitat

    Original geschrieben von Bexman
    Auch von Unternehmen gekaufte Volumenlizenzen dürfen nach einem gerichtlichen Urteil wohl nicht weiterverkauft werden.


    Nach LG Hamburg vom 29.06.2006, Aktenzeichen 315 O 343/06, dürfen Volumenlizenzen weiterverkauft werden. In dem Urteil geht es sogar um Microsoft und der Erschöpfungsgrundsatz (inkl. Begriff der Veräußerung) wird ausführlich behandelt.


    Zitat

    Original geschrieben von Bexman
    Abgesehen davon: In jedem Bericht zu den Urteilen, dass OEM Software weiterverkauft werden darf, steht am Ende, dass die nicht die Schadensersatzansprüche gegenüber dem Zwischenhändler ausschließt, der das Programm entgegen der OEM-Bestimmungen an den anderen Händler weiterveräußert hat.


    Das ist richtig, gilt aber nur für Zwischenhändler, die mit Microsoft einen Vertrag abgeschlossen haben, der den Weiterverkauf an bestimmt Bedingungen bindet (oder ganz ausschließt). Die Teilnehmer der Verwaltungsveranstaltung haben einen solchen Vertrag nicht geschlossen...

  • Hallo etienne22,


    ich möchte Deinen Beitrag nicht angreifen, aber eine kurze Frage sei mir gestattet:
    Bist Du mit der Rechtsmaterie wirklich vertraut / vielleicht sogar ausgebildet?


    Denn selbst wenn man eine Veräußerung bejaht und den Schutz durch das UrhG verneint (wie das OLG Düsseldorf vom 3.3.1998, Az. 20 U 76/97), so unterstreicht das OLG Düsseldorf in besagtem Urteil dennoch, "Der Vermerk auf der CD „not for resale“ [...] bindet nur denjenigen, der sich gegenüber der Kl. vertraglich verpflichtet hat, den Weiterverkauf zu unterlassen.".


    Bevor es jetzt hier zu Fehlinterpretationen kommt: Das ist der direkte Lizenznehmer von Microsoft, in diesem Fall also die Teilnehmer der Roadshow. Und nein, ein solcher Vertrag muss nicht schriftlich geschehen sein ;).


    Selbst wenn also eine Untersagung nach UrhG ausgeschlossen wird, macht sich der Verkäufer schadensersatzpflichtig.


    Gruß,
    Bexman

  • Danke für deine sachliche Antwort.


    Ich bin kein Anwalt, beschäftige mich aber aus Interesse mit dem Thema.


    Solange es keine ausdrückliche gesetzliche Regelung oder zumindest höchstrichterliche Rechtsprechung dazu gibt, bleibt das Thema auch umstritten, deshalb würde ich nicht allzu viel darauf geben, was ein einzelner Anwalt dazu sagt.


    Zu dem von dir genannten Urteil des OLG Düsseldorf:
    Das Gericht meint genau das, wovon ich schon mehrfach geschrieben habe. Es ist (sogar unumstritten) möglich, einen Lizenzvertrag zu vereinbaren, in dem der Weiterverkauf ausgeschlossen oder beschränkt wird. Wenn man dann gegen diese Vertragsvereinbarung verstößt, macht man sich schadensersatzpflichtig.


    Das Problem in unseren Fällen mit den Microsoft CDs ist, dass es keinen solchen Vertrag gibt. Sicher muss der Vertrag nicht schriftlich sein, sondern kann auch konkludent geschlossen werden. Aber wir haben von der Beschränkung erst etwas erfahren, als die CDs schon bei uns ankamen. Vorher wurde es nie erwähnt, kann also nicht Bestandteil des ursprünglichen Vertrages geworden sein (völlig egal, ob das eine Schenkung, ein Kauf oder eine Mischung aus beidem ist).


    Die Frage ist nun, ob durch die nachträgliche Mitteilung von Microsoft (ob nun auf den CDs, in einem Begleitbrief, oder in Lizenzbedingungen innerhalb der Software) entweder ein neuer Vertrag entsteht oder der ursprüngliche Vertrag verändert werden kann. Und diese Frage ist äußerst umstritten und nach der von mir hier vertretenen Ansicht zu verneinen.


    Eine ausführlichere Darstellung zu der Problematik dieser Lizenzvereinbarungen ist z.B. hier zu finden:


    http://irights.info/index.php?id=355

  • wie ist das eigentlich mit der aktivierung genau.


    Möchte das office packet auf 2 Rechnern installieren. Da ich einen Desktop PC habe, und demnächst mir zusätzlich ein Notebook kaufe und es nicht einsehe dann nochmal Office zu kaufen, weil ich es ja schon hab


    Kann ich doch dann auf beiden PCs installieren und dann beide aktivieren.


    Und was ist dann mit updates? Was wird genau dann überprüft?


    Nach der aktivierung wird doch nix mehr weiter zwischen MS und meinem PC ausgetauscht oder?


    Oder wird die eine version dann wieder deaktiviert auf meinem PC. Ich mein dass wär ja dann schon manipulation an meinem PC

  • Sag mal steht bei euch bei Office auch drauf "Software ohne Lizenz, Sie dürfen diese Software erstverwenden wenn Sie hierfür eine separate Lizenz von MS erworben haben."?


    Finde das etwas komisch, dachte das wäre eine Vollversion.


    Mein Paket kam nämlich heute und ich will es ja nutzen.

  • Irgendwo in einem Forum habe ich gelesen, dass Microsoft die Verwendung nur einer Seriennummer auf Desktop und Notebook sogar ausdrücklich zulässt (wenn man nicht beide gleichzeitig benutzt).


    Mehrfachaktivierung ist jedenfalls möglich. Damit man es aber nicht im kompletten Freundeskreis installiert und aktiviert ist irgendwann eine Sperre drin. Dann muss man die Software per Telefon aktivieren (und dort Fragen beantworten, warum man es so oft aktiviert).


    Deaktivierung gibt es (bislang) nur, wenn sich an der Hardware etwas ändert. Das muss dann einfach wieder neu aktiviert werden.


    Bei den Updates wird geschaut, ob die verwendete Seriennummer auf der Liste der "Raubkopie-Seriennummern" steht. Wenn ja, wird das Update nicht zugelassen.


    Edit: Hier beantwortet Microsoft ein paar Fragen zur Aktivierung. Da steht auch ausdrücklich drin, dass ein Office Paket auf Desktop und Notebook verwendet werden darf (allerdings noch nicht auf Office 2007 aktualisiert):
    http://www.microsoft.com/germa…terie/faqaktivierung.mspx

  • Zitat

    Original geschrieben von baeckerman83
    Sag mal steht bei euch bei Office auch drauf "Software ohne Lizenz, Sie dürfen diese Software erstverwenden wenn Sie hierfür eine separate Lizenz von MS erworben haben."?


    Waren die Seriennummern/Keys dabei?

  • Zitat

    Original geschrieben von etienne22
    Waren die Seriennummern/Keys dabei?


    Aus eigener Erfahrung: Ja die sind dabei und können Aktiviert werden,

    "Wer denkt, er kommt morgen mit seinem Wissen von heute weiter, ist übermorgen schon von gestern."

  • Zitat

    Original geschrieben von etienne22
    Waren die Seriennummern/Keys dabei?


    Ja der Produkt Key hat gleich oben drüber geklebt. Daher wundert mich ja der Text so, auch weil sonst keiner etwas dazu gesagt hat.

  • Dann stellt sich jetzt wieder die bekannte Frage: Kann und darf Microsoft die Lizenzbedingungen einseitig im Nachhinein festlegen?


    Nach meiner Ansicht nein, der Aufdruck ist unwirksam. Die Lizenz wird durch die Datenträger und Keys verkörpert und wurde ursprünglich unbeschränkt erteilt. Der Aufdruck kann höchstens als Angebot zur Änderung der Bedingungen angesehen werden... und das musst du nicht annehmen.


    Allein schon aufgrund des widersprüchlichen Verhaltens, kann sich MS nicht auf den Aufdruck berufen: einerseits unbeschränkte Datenträger und Keys vergeben, andererseits aber sagen, diese dürften nicht genutzt werden. Sie hätten ja einfach die Keys weglassen können...


    http://de.wikipedia.org/wiki/Protestatio_facto_contraria


    (Das ist aber auch umstritten.)

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