Ihr könnt gern jeder einzeln den Anwalt kontaktieren, und euch folgende Ergebnisse in unterschiedlich langen Ausführungen (je nach Budget für die Anwaltskosten) anhören:
Eine Lizenz kann völlig unterschiedlicher Natur sein und die Befugnisse, die der Lizenznehmer hat sehr genau spezifizieren.
In diesem Fall hat Microsoft für die Lizenzen bestimmt, dass diese unveräußerlich sein sollen. Da die Software nicht verkauft, sondern verschenkt (bzw. als Zugabe mitgegeben) wurde, ist dies auch nicht wie bei OEM oder SBE Versionen unzulässig.
Folge ist: Die Lizenz gestattet nicht, die SW zu verkaufen, rechtlich ist dies nicht angreifbar. Der Erschöpfungsgrundsatz ist nicht eingetreten, daher kann MS den Verkauf auch untersagen.
Sollte die SW aus irgendeinem Grund nicht aktiviert werden können oder später von MS (zum Beispiel bei einem Update) deaktiviert werden, kann der Käufer entweder vom Vertrag zurücktreten, oder sogar Erfüllung verlangen. In diesem Moment wird's teuer. Abgesehen davon, dass es weitere Konsequenzen haben könnte.
Man kann hier stundelang rumdiskutieren, leider wird hier viel rechtlich Falsches behauptet oder Normen fehlinterpretiert.
Insofern: Glaubt es einfach. Oder geht zum Anwalt (wie es hier schon getan wurde) und hört euch das ganze in etwas komplexer und teurer an.
Ärgerlich für diejenigen, die sich nur aus Profitgründen zur Roadshow bewegt haben. Jeder der die Software auch nutzen möchte hat doch immernoch ein Superschnäppchen gemacht, welches ich nicht ausschlagen würde.
Gruß,
Bexman