Microsoft Roadshow für Vista und Office

  • Zitat

    Original geschrieben von Almeyda0711
    Ich versuchs trotzdem nochmal:
    1. In der Anmeldung zum Vortrag ist keine Rede von Vista und Office, dies ist also kein Vetragsbestandteil. Hieraus entsteht kein Recht auf eine Lizenz
    2. Erst durch Zusenden der Give-Aways (auf deutsch Werbegeschenke) kommt zwischen mir und Microsoft ein Vertrag zu stande. Und in diesem Vertrag steht, dass ich Vista und Office nicht verkaufen darf. Wem dieser Vertrag nicht passt, kann Vista und Office ja zurücksenden.


    Warum hast du bezahlt, wenn du mit Microsoft noch gar keinen Vertrag geschlossen hast?


    Die Software wurde in der Werbung erwähnt, daraufhin habe ich mich angemeldet (=> Vertrag geschlossen) und aufgrund des Vertrages bezahlt. Wenn die Software zugeschickt wird, entsteht kein neuer Vertrag. In dem Aufdruck, dass man nicht weiterverkaufen darf, kann man höchstens ein Angebot auf nachträgliche Änderung des Vertrags sehen... das ich nicht annehmen werde.

  • Komm Leute, stellt die Software bloss schnell bei Ebay rein und versucht damit möglichst viel Geld zu verdienen.


    Im Zweifelsfall kriegt ihr von Microsoft einen auf den Deckel und solche Abmahnungen sind RICHTIG teuer. Und der Käufer wird wegen dem "not for sale"-Hinweis auch mit einer entsprechenden Bewertung nicht lange warten.


    Sowas von beratungsresistent... :rolleyes:

  • Rein rechtlich ist es wohl nicht haltbar, dass ich etwas, dessen Eigentumsrechte auf mich übergegangen sind, verkaufe, verschenke oder verbrenne. Völlig egal, was draufsteht. Bei den SBE-Versionen in Deutschland steht auch drauf, dass die software lediglich mit dem gekauften Hardware verkauft werden darf, obwohl dieser Passus in Deutschland nichtig ist.
    Ich glaube, man muss hier zwischem gewerblichem und privatem Weiterverkauf unterscheiden. Microsoft hat wohl kein großes Interesse daran, dass sich Händler Dutzende Exemplare von Vista und Office auf einer Roadshow abgreifen um diese danach zu verkaufen. Dieser Händler könnte Probleme bekommen, wenn er Software, die nicht zum Weiterverkauf bestimmt ist, seinen Kunden gibt.
    Es gibt aber auch andere Dinge, die als unverkäufliches Muster oder Produktprobe nicht zum Weiterverkauf bestimmt sind. Trotzdem kann mir als Privatperson niemand verbieten, dass ich die Parfum-Proben, die ich bei Douglas um die Ecke geschenkt bekomme, weil ich ein teures Parfum gekauft habe, jemandem verkaufe.


    Nichtsdestotrotz werde ich mein Vista und Office nicht verkaufen, weil ich heilfroh bin, dass ich für so wenig Geld einen informativen Tag in Bochum hatte und auch noch gute Software geschenkt bekommen habe.


    Das muss jeder selbst wissen, ob er es tun will oder nicht. Ich finde die Diskussion inzwischen etwas langatmig.


    CU, Cheesy

  • Cheesy & alle anderen:


    Das Eigentum an der Software ist nicht auf euch übergegangen. Ihr habt lediglich eine Lizenz geschenkt bekommen.


    Diese Lizenz bezieht sich lediglich auf die Nutzung der Software.
    Der Erschöpfungsgrundsatz nach §69c Nr. 3 UrhG (von Desert Foxx zitiert) bezieht sich lediglich auf das "in Verkehr bringen" im Wege der Veräußerung.


    Kein Gericht der Welt wird den Vertrag zur Roadshow Teilnahme als Kaufvertrag über Vista und Office deuten.


    Insofern stellt die Veräußerung einen Urheberrechtsverstoß dar. Als Folge eines Verkaufs (auch das wurde hier schon angesprochen, ich möchte es aber nochmal in aller Deutlichkeit sagen), kann der Käufer nach deutschem Recht nicht nur vom Kaufvertrag zurücktreten, sondern auch Erfüllung verlangen.


    Das heißt, er kann die Lieferung der Retailversionen verlangen, der Verkäufer muss ihm diese liefern.


    Kann also schnell richtig teuer werden, abgesehen von den möglichen strafrechtlichen Konsequenzen.


    Und bitte vermeidet diese Vergleiche mit dem Auto etc.: Wir sprechen hier von Immaterialgüterrechten, und dort geht es nicht um Eigentum sondern um Nutzungsrechte.


    Ein von Europcar gemietetes Auto darf auch nicht ohne Zustimmung nach Polen gefahren werden, sonst wird das Fahrzeug sichergestellt.



    Glaubt mir, ich weiß wovon ich spreche.


    Gruß,
    Bexman

  • Hallo Bexman,


    könntest du das evtl. etwas näher erläutern?


    Es ist soweit richtig, das Teilnehmer der Roadshow eine Lizenz für beide Produkte erhalten. Das das kein Kaufvertrag über diese Produkte ist unstrittig.


    Unabhängig davon ist man Besitzer der jeweiligen Lizenzen ( Nutzungsrecht ), woraus leitet sich also das Veräußerungsverbot genau ab?

  • Zitat

    Original geschrieben von Bexman
    Diese Lizenz bezieht sich lediglich auf die Nutzung der Software.
    Der Erschöpfungsgrundsatz nach §69c Nr. 3 UrhG (von Desert Foxx zitiert) bezieht sich lediglich auf das "in Verkehr bringen" im Wege der Veräußerung.


    Kein Gericht der Welt wird den Vertrag zur Roadshow Teilnahme als Kaufvertrag über Vista und Office deuten.


    Selbst wenn es kein Kaufvertrag sein sollte: Im § 69c Nr. 3 UrhG steht Veräußerung und nicht Verkauf. Auch das Verschenken ist eine Veräußerung im Sinne dieser Norm.

  • Zitat

    Original geschrieben von jumpy23
    Unabhängig davon ist man Besitzer der jeweiligen Lizenzen ( Nutzungsrecht ), woraus leitet sich also das Veräußerungsverbot genau ab?

    Genau, man IST Besitzer DIESER Lizenzen. Und wenn nun in diesen Lizenzvereinbarungen drin steht, dass diese Software nur BENUTZT und NICHT VERKAUFT werden darf, dann ist das so.
    Will man dem nicht zustimmen, darf man die Software nicht benutzen und muss diese wieder zurücksenden. Hätte man diese nun gekauft, würde man auch das Geld zurückbekommen, da man ja den Lizenzvereinbarungen ja nicht zustimmen würde.
    Es wurde jedoch definitiv als "KOSTENLOSES GOODIE" beworben. Dementsprechend war der zu entrichtende Betrag nur für die Vorträge (ob das manchen hier nun passt, oder nicht).
    Und definitiv wird einem auch keiner eine Geschichte glauben von wegen "man musste jetzt noch im Dezember wegen Verspätung von Vista ein Notebook mit XP kaufen"...blabla...


    Man muss ein wenig unterscheiden:
    Die rechtliche Grundlage ist (ziemlich) klar, es war ein kostenloses Werbegeschenk mit Nutzungslizenz, der man zustimmen und diese nutzen kann, oder der man widersprechen kann und das "kostenlose Goodie" zurückschicken muss. Das ist die rechtliche Seite.


    Die "tatsächliche" Seite,
    - ob man nun erwischt werden kann, wenn Lizenzen mehrfach benutzt werden,
    - ob das überhaupt jemand kontrolliert,
    - ob Schadensersatzklagen bei der Veräußerung durch den neuen Käufer oder durch MS wegen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen,
    das bleibt jedem selbst überlassen OB er das Risiko eingeht. Die rechtlichen Konsequenzen trägt er, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    "Irgendwie haben die Leute das mit der Meinungsfreiheit falsch verstanden, man darf eine Meinung haben, man muss nicht. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."
    - Dieter Nuhr

  • Zitat

    Original geschrieben von Fockx
    Genau, man IST Besitzer DIESER Lizenzen.


    Falsch, § 854 BGB. Besitz ist die tatsächliche Gewalt über eine Sache. Die Lizenzen sind nicht körperlich, § 90 BGB, und damit keine Sachen, also kann man daran auch keinen Besitz haben.


    Zitat

    Original geschrieben von Fockx
    Und wenn nun in diesen Lizenzvereinbarungen drin steht, dass diese Software nur BENUTZT und NICHT VERKAUFT werden darf, dann ist das so.


    Falsch.
    1. Steht es überhaupt in den Lizenzvereinbarungen? (Steht es nicht nur auf den Datenträgern oder im beiliegenden Schreiben von MS?)
    2. Selbst wenn es darin steht müssen die Vereinbarungen rechtlich zulässig und wirksam sein. Außerdem müssen sie Vertragsbestandteil werden.


    Zitat

    Original geschrieben von Fockx
    Will man dem nicht zustimmen, darf man die Software nicht benutzen und muss diese wieder zurücksenden.


    Falsch.
    Man muss, was im Gesetz steht, oder was man vertraglich vereinbart hat. Das hier steht weder im Gesetz, noch wurde es vertraglich vereinbart.


    Zitat

    Original geschrieben von Fockx
    denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


    Auch falsch, siehe §§ 16, 17 StGB:
    http://www.jurawiki.de/VRI/Strafen


  • Wow, Respekt, Yippie *applaudier* *Pfeif*
    ZUGABE!


    Ganz toll, dann verkauf doch deine Lizenzen und streit dich anhand deiner tollen Paragraphen-Biegereien mit Microsoft rum.
    Viel Spass :top:

    "Irgendwie haben die Leute das mit der Meinungsfreiheit falsch verstanden, man darf eine Meinung haben, man muss nicht. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."
    - Dieter Nuhr

  • Zitat

    Ganz toll, dann verkauf doch deine Lizenzen und streit dich anhand deiner tollen Paragraphen-Biegereien mit Microsoft rum.


    Die Software will ich gar nicht verkaufen. Ich frage mich nur, warum hier der Verkauf legal (sogar direkt vom Hersteller!) erworbener Software kriminalisiert wird. Wenn MS ein Verkaufsverbot wollte, hätten sie das vertraglich vereinbaren können...

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