Microsoft Roadshow für Vista und Office
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@ Rach78,
dann sprich ihn bitte mal auf die von mir zitierte Norm an und frage ihn, wo ich da falsch liege.
Thx
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Der Anwalt von Rach78 geht davon aus, dass wir in dem Vertrag mit Microsoft vereinbart haben, dass die Software nicht weiterverkauft werden darf.
Diese Annahme ist aus meiner Sicht falsch. Ich bin (bei der Verwaltungsveranstaltung) zu den Microsoft-Leuten gegangen, habe gesagt, dass ich die Software haben möchte und habe dafür 40 Euro bezahlt. Nächste Woche wird mir Microsoft die CDs zuschicken. Im ganzen Ablauf habe ich von Microsoft nicht gehört, dass ich die CDs nicht weiterverkaufen darf. Insbesondere habe ich eine solche Vereinbarung nicht unterschrieben, Microsoft wird sie vor Gericht also im Zweifelsfall nicht beweisen können (was sie aber müssen, wenn sie sich darauf berufen).
Eine nachträgliche Vereinbarung (durch Aufdruck auf die CD) wird nicht Vertragsbestandteil (allein schon deshalb nicht, weil ich dem nicht zustimme => für einen Vertrag müssen beide Vertragsparteien zustimmen). Aber es ist auch fraglich, ob eine solche nachträgliche Vereinbarung überhaupt rechtlich zulässig wäre.
Im Ergebnis gibt es also keine Vereinbarung über ein Wiederverkaufsverbot. Folglich gilt die gesetzliche Regelung, nach der ein Weiterverkauf erlaubt ist.
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desertfoxx,
werde ich montag machen
"Ich bin (bei der Verwaltungsveranstaltung) zu den Microsoft-Leuten gegangen, habe gesagt, dass ich die Software haben möchte und habe dafür 40 Euro bezahlt."
für was genau hast bezahlt??
Angenommen es stimmt nicht, was mein Anwalt mir da erzählt hat:
Dann müssten aber die 32bit und 64bit dvd von vista ultimate zusammenverkauft werden, die aufzuteilen in 2 Lizenzen wird nicht gehen, und dafür würden die euch 100pro drankriegen. Da hätten sie auch kein problem mit, das vor gericht zu beweisen
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Zitat
Original geschrieben von etienne22
Im Ergebnis gibt es also keine Vereinbarung über ein Wiederverkaufsverbot. Folglich gilt die gesetzliche Regelung, nach der ein Weiterverkauf erlaubt ist.
Genau das.
Es wurde kein Vertrag unterzeichnet wo vereinbart wurde das man die Software nicht wiederverkaufen darf.
Demnach gelten gesetzliche Regelungen. -
also schaut doch mal auf die ursprungsseite:
http://www.microsoft.com/germa…ros/preise-giveaways.aspx
da steht absolut nichts davon, dass es irgendeine beschnitte Version mit irgendwelchen Einschränkungen ist.
Im Gegenteil, sehr fragwürdig, warum MS nicht die Retail-Version verschickt...
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@ Rach78,
das mit den Lizenzen sehe ich genauso. Ich denke da ist die Rechtslage klar!
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absolut, es ist eine lizenz und die zu trennen ist nicht statthaft. da sind wir uns einig.
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Zitat
Original geschrieben von hasenhirn
also schaut doch mal auf die ursprungsseite:http://www.microsoft.com/germa…ros/preise-giveaways.aspx
da steht absolut nichts davon, dass es irgendeine beschnitte Version mit irgendwelchen Einschränkungen ist.
Im Gegenteil, sehr fragwürdig, warum MS nicht die Retail-Version verschickt...
Ich glaube das haben sich schon viele gefragt warum es nichtmal eine Verpackung gab. Ich hatte mir das auch anders vorgestellt und dachte an eine Retail mit Verpackung und Handbuch. Aber da war bei MS Geiz wohl auch mal geil.
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Zitat
Original geschrieben von Rach78
für was genau hast bezahlt??Für "eine Vollversion von Microsoft Office und Windows Vista":
http://www.microsoft.com/germa…waltung/starterpaket.aspx
ZitatOriginal geschrieben von Rach78 Dann müssten aber die 32bit und 64bit dvd von vista ultimate zusammenverkauft werden, die aufzuteilen in 2 Lizenzen wird nicht gehen, und dafür würden die euch 100pro drankriegen. Da hätten sie auch kein problem mit, das vor gericht zu beweisen
Der Anschein von 2 Keys und 2 DVDs spricht für mich dafür, dass auch 2 Lizenzen erteilt werden. Wie will Microsoft beweisen, dass es sich dabei nur um eine Lizenz handelt? Rein theoretisch wollen sie wahrscheinlich keine 2 Lizenzen erteilen. Aber wonach sehen 2 Keys und 2 DVDs für einen Richter aus, der ansonsten keine Anhaltspunkte - z.B. Lizenzvertrag - hat?
Ich werde die Software aber sowieso behalten, weil ich sie selber nutzen möchte.
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