Microsoft Roadshow für Vista und Office

  • Der Anwalt von Rach78 geht davon aus, dass wir in dem Vertrag mit Microsoft vereinbart haben, dass die Software nicht weiterverkauft werden darf.


    Diese Annahme ist aus meiner Sicht falsch. Ich bin (bei der Verwaltungsveranstaltung) zu den Microsoft-Leuten gegangen, habe gesagt, dass ich die Software haben möchte und habe dafür 40 Euro bezahlt. Nächste Woche wird mir Microsoft die CDs zuschicken. Im ganzen Ablauf habe ich von Microsoft nicht gehört, dass ich die CDs nicht weiterverkaufen darf. Insbesondere habe ich eine solche Vereinbarung nicht unterschrieben, Microsoft wird sie vor Gericht also im Zweifelsfall nicht beweisen können (was sie aber müssen, wenn sie sich darauf berufen).


    Eine nachträgliche Vereinbarung (durch Aufdruck auf die CD) wird nicht Vertragsbestandteil (allein schon deshalb nicht, weil ich dem nicht zustimme => für einen Vertrag müssen beide Vertragsparteien zustimmen). Aber es ist auch fraglich, ob eine solche nachträgliche Vereinbarung überhaupt rechtlich zulässig wäre.


    Im Ergebnis gibt es also keine Vereinbarung über ein Wiederverkaufsverbot. Folglich gilt die gesetzliche Regelung, nach der ein Weiterverkauf erlaubt ist.

  • desertfoxx,


    werde ich montag machen


    "Ich bin (bei der Verwaltungsveranstaltung) zu den Microsoft-Leuten gegangen, habe gesagt, dass ich die Software haben möchte und habe dafür 40 Euro bezahlt."


    für was genau hast bezahlt??



    Angenommen es stimmt nicht, was mein Anwalt mir da erzählt hat:


    Dann müssten aber die 32bit und 64bit dvd von vista ultimate zusammenverkauft werden, die aufzuteilen in 2 Lizenzen wird nicht gehen, und dafür würden die euch 100pro drankriegen. Da hätten sie auch kein problem mit, das vor gericht zu beweisen

  • Zitat

    Original geschrieben von etienne22


    Im Ergebnis gibt es also keine Vereinbarung über ein Wiederverkaufsverbot. Folglich gilt die gesetzliche Regelung, nach der ein Weiterverkauf erlaubt ist.


    Genau das.
    Es wurde kein Vertrag unterzeichnet wo vereinbart wurde das man die Software nicht wiederverkaufen darf.
    Demnach gelten gesetzliche Regelungen.


  • Ich glaube das haben sich schon viele gefragt warum es nichtmal eine Verpackung gab. Ich hatte mir das auch anders vorgestellt und dachte an eine Retail mit Verpackung und Handbuch. Aber da war bei MS Geiz wohl auch mal geil.

  • Zitat

    Original geschrieben von Rach78
    für was genau hast bezahlt??


    Für "eine Vollversion von Microsoft Office und Windows Vista":


    http://www.microsoft.com/germa…waltung/starterpaket.aspx



    Zitat

    Original geschrieben von Rach78 Dann müssten aber die 32bit und 64bit dvd von vista ultimate zusammenverkauft werden, die aufzuteilen in 2 Lizenzen wird nicht gehen, und dafür würden die euch 100pro drankriegen. Da hätten sie auch kein problem mit, das vor gericht zu beweisen


    Der Anschein von 2 Keys und 2 DVDs spricht für mich dafür, dass auch 2 Lizenzen erteilt werden. Wie will Microsoft beweisen, dass es sich dabei nur um eine Lizenz handelt? Rein theoretisch wollen sie wahrscheinlich keine 2 Lizenzen erteilen. Aber wonach sehen 2 Keys und 2 DVDs für einen Richter aus, der ansonsten keine Anhaltspunkte - z.B. Lizenzvertrag - hat?


    Ich werde die Software aber sowieso behalten, weil ich sie selber nutzen möchte.

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