Microsoft Roadshow für Vista und Office

  • Hilfe hilfe hilfe.



    Hört einfach auf rach78.


    Einen zweiten "Anwalt" muss man dazu nicht hören.


    Basta.



    Microsoft wird es nicht machen, aber ich hoffe, dass sie eines Tages mal ähnlich konsequent durchgreifen wie zB Blizzard bei WOW.


    Man sollte immer den gar nicht so schmalen Grad zwischen Schnäppchenjäger und Betrüger im Auge behalten bei seiner Raffgier.



    Gretzkys Meinung ist hier die einzige relevante.


    Natürlich ist die Vergabe der Lizenzen Bestandteil des Vertrages. Alles Andere ist fern jeder Realität. Nur weil es viele Gerichtsshows in Deutschland gibt, sollte man keine Zweifel haben, dass jeder Richter, egal in welchem Dorf Euch auslacht.


    Aber bitte, für einen "Gewinn" von fragwürdigem Wert nachher mehrer tausend EUR zahlen...clever.


  • Endlich hast du es geschrieben auch wenn du es noch nicht begriffen hast. :)


    MS hat Vista für wenig Geld an uns verkauft. Bedingung war teilnahme an einer Roadshow. Soweit so gut.
    Nun habe ich aber z.B. etwas gegen Vista und bleibe lieber bei XP. Vielleicht entschließe ich mich ja in 2 Jahren doch für Vista und werde es kaufen. Aber das weiß ich noch nicht.
    In der Zwischenzeit aber gebe ich meine Lizenz halt jemand anderem. Ob ich ihm die Lizenz schenke und er mit Geld gibt weil ich ihm ein nettes Kompliment gemacht habe ich ja völlig egal. Interessiert MS auch nicht wirklich. Denn mit dieser Lizenz installiet ein Mensch Windows Vista. Das es nicht ich bin kann ihnen egal sein. Denn evtl. gewinnen sie mich ja in 1-2 Jahren als Kunden.
    Wichtig ist doch nur das der Key nicht auf mehreren Computern aktiviert wird. Denn das wäre illegal. Hat hier aber auch niemand vor nehme ich mal an.


    Anderes Beispiel: Ich brauchte im Dezember noch unbedingt einen neuen Computer. Kaufe ich mir da also noch schnell ein XP zu(oder es war vorinstalliert). Und das obwohl ich bereits bei der Roadshow gemeldet war oder schon dort war.
    Ich habe MS also eine Lizenz abgekauft. Nun bekomme ich meine Vista Lizenz etwas verspätet von MS. Habe inzwischen aber selbst bereits das Vista Upgrade gemacht(wurde ja angeboten). Also gebe ich meine Lizenz jemand anderem.
    Was ist passiert: Das Geld ist bei MS geblieben da keine Lizenz unterschlagen wurde!
    Denn hätte ich mit dem Rechnerkauf gewartet so wäre MS das Geld im Dezember entgangen. Dafür hätten Sie jetzt einen Käufer mehr(derjenige dem ich die Lizenz gegeben habe).
    Es steht also 1:1.
    Verstanden?



    Zitat

    Original geschrieben von lizzard


    Microsoft wird es nicht machen, aber ich hoffe, dass sie eines Tages mal ähnlich konsequent durchgreifen wie zB Blizzard bei WOW.


    Kannst du doch gar nicht vergleichen. WAs meinst du denn bei WOW? Das dort bestehende Accounts verkauft wurden? Das ist auch etwas ganz anderes. Denn das waren aktivierte und registrierte Zugangsdaten.
    Also nicht immer Äpfel mit Birnen vergleichen.


    Zitat

    Original geschrieben von lizzard
    Man sollte immer den gar nicht so schmalen Grad zwischen Schnäppchenjäger und Betrüger im Auge behalten bei seiner Raffgier.


    Ich meinen Augen sind faire Preise keine Raffgier. Und mit Betrügen hat das schon gar nichts zu tun.
    Du bist wahrscheinlich auch so ein ultra korrekter der noch nie bei rot über die Ampel gelaufen bist... :top:

  • ;)


    Naja ich denke die meisten Leute sind nicht so sehr hier an Meinungen interesiert sondern eher daran, ob sie die Sotware nun ohne Angst was illegales zu tun verkaufen können oder nicht.


    Und von der Mehrheit hier lautet die Antwort halt "nein".
    Auf den Produkten selbst steht auch drauf, dass man es nicht darf, und ich hab es auch nochmal schriftlich vom Anwalt, dass der Verkauf verboten ist und hab das hier gepostet. Viel deutlicher kann es kaum noch werden.



    Wer sich mit der Realtität nicht abfinden oder anfreunden kann soll es bleiben lassen.


    Ob sie es merken werden, und was sie dann tun werden und ob sie (MS) überhaupt was dagegen unternehmen weiß ich nicht, ist mir auch eigentlich egal, weil ich nicht vor hab mich strafbar zu machen, andere können das gerne machen, ist nicht mein Leben (und Geld)

  • Zitat

    Original geschrieben von dadash
    Dürf Mann überhaupt gekauften Retail-Vista nach dem Instalieren, Freischalten und Registrieren, später verkaufen?
    Muss der neue Nutzer neu Registrieren?
    Sehr Komplizierte sache... :mad:


    "Mittlerweile hat Microsoft Deutschland klargestellt, dass auch gebrauchte Windows-Versionen wie bisher weiterverkauft werden dürfen, das gilt sowohl für die Vollversionen wie auch für die System-Builder-Ausgaben, "sofern alle Produktbestandteile mit übertragen werden und das gegebenenfalls installierte Programm beim Ersterwerber gelöscht wird".


    Soviel erstmal zum Verkauf von gebrauchten Versionen.



    Zitat

    Original geschrieben von Rach78

    Und von der Mehrheit hier lautet die Antwort halt "nein".


    Interessant das du die Mehrheit darstellst wo doch viele hier bereits ihre Versionen zum Verkauf angeboten haben.... :rolleyes:

  • Ähm, wenn ich dazu auch mal was sagen darf:


    1) Ob die beiden Programme nun als Leistung seitens MS gegenüber dem Kaufpreis verstanden werden müssen, oder als bloßes Geschenk, darüber kann man streiten. Ich persönlich sehe es angesichts des hohen Preises für die Roadhshow und der Webung im Vorfeld, dass man auf jeden Fall die beiden Programme bekommt eher so, dass es als Gegenleistung zur Bezahlung des Eintrittspreises gesehen werden muss. Dafür spricht auch, dass auch viele Leute alleine deshalb kamen.


    2) Punkt 1 ist jedoch nicht wirklich wichtig, weil:


    UrhG:


    § 69c [1] Zustimmungsbedürftige Handlungen


    Der Rechtsinhaber hat das ausschließliche Recht, folgende Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten:
    1.


    die dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung, ganz oder teilweise, eines Computerprogramms mit jedem Mittel und in jeder Form. Soweit das Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern des Computerprogramms eine Vervielfältigung erfordert, bedürfen diese Handlungen der Zustimmung des Rechtsinhabers;
    2.


    die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen eines Computerprogramms sowie die Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse. Die Rechte derjenigen, die das Programm bearbeiten, bleiben unberührt;
    3.


    jede Form der Verbreitung des Originals eines Computerprogramms oder von Vervielfältigungsstücken, einschließlich der Vermietung. Wird ein Vervielfältigungsstück eines Computerprogramms mit Zustimmung des Rechtsinhabers im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht, so erschöpft sich das Verbreitungsrecht in bezug auf dieses Vervielfältigungsstück mit Ausnahme des Vermietrechts;
    4.


    die drahtgebundene oder drahtlose öffentliche Wiedergabe eines Computerprogramms einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung in der Weise, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.



    MS hat es an die Teilnehmer der Roadshow veräußert.
    Daher kann man es auch weiterverkaufen laut Gesetz.
    Allerdings könnte MS dies VOR oder BEI Vertragschluss ausgeschlossen haben.
    Dies haben sie jedoch nicht (oder hat jmd. da einen Beweis für?)


    Somit denke ich nicht, dass es hier ein Problem gibt. Es ist geltendes Recht, ob MS da was anderes drüber schreibt oder nicht. Man hat ja schon des Öfteren gesehen, dass MS es damit nicht so genau nimmt ;)


    Foxx


    PS: @ Rach78, ist dein Anwalt in dem Fachbereich Urhberrecht o.ä. tätig?

  • seitdem ich mich hier eingeklinkt habe bist du der einzige der sich gegen das verkaufsverbot so stark gewährt hat, die anderen irgendwie gar nicht.


    außerdem heißt es auch noch lange nicht, dass all diejenigen ,die es zum verkauf angeboten haben, der meinung sind sie tuen was legales.



  • Richtig. Nur weil jemand auf die Datenträger schreibt das sie nicht wiederverkauft werden dürfen so heißt das noch lange nicht das dies auch rechtens ist.
    Übrigens steht selbst auf den Retail DVDs das diese nicht wiederverkauft werden dürfen. Gleiches auf den Systembuilder DVDs. Microsoft hat da mittlerweile Fehler eingeräumt.....
    Ich gehe daher auch davon aus das ein Verkauf nicht verboten werden darf und auch keine rechtlichen Folgen haben wird.
    Zudem geht Microsoft da sicherlich eh nicht gegen an. Das wäre auch ganz schlechte Politik wo doch gerade recht positiv in den Medien über sie berichtet wird(Vista Launch).

  • Zitat

    Original geschrieben von Rach78
    seitdem ich mich hier eingeklinkt habe bist du der einzige der sich gegen das verkaufsverbot so stark gewährt hat, die anderen irgendwie gar nicht.


    außerdem heißt es auch noch lange nicht, dass all diejenigen ,die es zum verkauf angeboten haben, der meinung sind sie tuen was legales.


    Es verteidigte aber auch noch keiner so sehr die gegenseitige Position wie du....
    Ich habe einfach die Schnauze voll von der typischen deutschen "darfst du nicht" Mentalität die hinter jedem bisschen gleich ein Verbot sieht.
    Mach dich mal etwas locker und gehe über eine rote Ampel. Oder ist das für dich auch stark illegal und ein no-go? Wobei das evtl. sogar wirklich schlimmer ist als die MS Software zu verkaufen. ;)

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