keys haben mit lizenzen doch nix zutun, sind nicht auf jeder hülle keys drauf, auch wenn man software ohne lizenz kauft bei MS?
Microsoft Roadshow für Vista und Office
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Zitat
Original geschrieben von Rach78
keys haben mit lizenzen doch nix zutun,Völlig richtig. Die Lizenz selbst ist nicht greifbar oder sichtbar. Aber wie gesagt: Der Anschein spricht schon dafür, dass die Datenträger und Keys die Lizenzen "verkörpern".
ZitatOriginal geschrieben von Rach78 sind nicht auf jeder hülle keys drauf, auch wenn man software ohne lizenz kauft bei MS?
Weiß ich nicht.
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Wo kann man den CDs (physikalisch also greifbar) bei M$ kaufen, auf denen kein Key zu finden ist? Nirgends ... wenn ich etwas kaufe, dann kaufe ich nicht nur den Datenträger mit dem Aufkleber, sondern "immer" eine Lizenz zur Nutzung. Die CD mit dem Key ermöglicht mir lediglich physikalisch von meinem Recht (Nutzen) auch Gebrauch zu machen ...
Dies bedeutet, sobald mir M$ CDs, DVDs oder was auch immer zusendet, liegt dafür auch eine von mir bezahlte (oder im Fall von beta-Software frei zur Verfügung gestellte) Lizenz vor ...
Es geht hier also nicht um die Medien an sich, sondern nur um die Lizenz. Wenn ich also zwei DVDs mit Key bekomme, aber M$ mir sagt, momentchen, Du hast nur eine Lizenz erworben (gekauft, geschenkt oder wie auch immer) und bitte nutze nur diese eine ... dann muss ich mich daran halten.
Wenn ich es aber weiterspinne, dann kann ich diese Lizenz (unter der Aufgabe meiner Rechte an dieser) an jeden weiterveräußern ... oder?
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Zitat
Original geschrieben von chriz
Wenn ich also zwei DVDs mit Key bekomme, aber M$ mir sagt, momentchen, Du hast nur eine Lizenz erworben (gekauft, geschenkt oder wie auch immer) und bitte nutze nur diese eine ... dann muss ich mich daran halten.Wenn Microsoft mir etwas sagt, dann muss ich das nur machen, wenn es entweder auch im Gesetz steht, oder wenn ich mit Microsoft einen Vertrag darüber abgeschlossen habe (also dem selbst auch zugestimmt habe). Beides ist hier nicht der Fall.
Woran erkenne ich, dass Microsoft mir nur eine Lizenz erteilen wollte?
Woran erkennt das der Richter vor Gericht?Normalerweise doch daran, dass ich nur eine CD und/oder einen Key habe...
Was bedeuten dann 2 Datenträger mit 2 Keys?
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Zitat
Original geschrieben von etienne22
Wenn Microsoft mir etwas sagt, dann muss ich das nur machen, wenn es entweder auch im Gesetz steht, oder wenn ich mit Microsoft einen Vertrag darüber abgeschlossen habe (also dem selbst auch zugestimmt habe). Beides ist hier nicht der Fall.Doch, du hast einen Vertrag mit MS. Den Bedinungen hast du mit der Teilnahme an der Roadshow zugestimmt.
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Zitat
Original geschrieben von etienne22
Was bedeuten dann 2 Datenträger mit 2 Keys?
1x 32bit und 1x 64bit.
Beide Product-keys gehören zu einer Lizenz. -
Irgendwie drehen wir uns hier im Kreis und kommen zu keinem Ergebnis, da wir uns alle zu wenig mit der Rechtslage auskennen (mich eingeschlossen )
Ich versuchs trotzdem nochmal:
1. In der Anmeldung zum Vortrag ist keine Rede von Vista und Office, dies ist also kein Vetragsbestandteil. Hieraus entsteht kein Recht auf eine Lizenz
2. Erst durch Zusenden der Give-Aways (auf deutsch Werbegeschenke) kommt zwischen mir und Microsoft ein Vertrag zu stande. Und in diesem Vertrag steht, dass ich Vista und Office nicht verkaufen darf. Wem dieser Vertrag nicht passt, kann Vista und Office ja zurücksenden.Für mich ist der Knackpunkt ob Vista und Office Geschenke sind oder nicht. Falls ja, kann MS vorschreiben was man damit zu tun und zu lassen hat. Falls nein, und die Produkte sind Vertragsbestandteil der Veranstaltung, kann man sie verkaufen. In diesem Fall hätte MS schon vor der Anmeldung zu der Veranstaltung darauf hinweisen müssen das die PRodukte nicht verkauft werden dürfen, was ja nicht geschehen ist.
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Gegenfrage: Wenn mir jemand ein Auto schenkt, weil ich Ihm vorher zugehört habe (was seine Frau eben nicht so gerne macht) ... darf ich das dann auch nicht verkaufen? Denn theoretisch hätte er ja mit dem Verkauf des Autos auch Gewinn erzielt, den er durch das Verschenken versäumt.
Wenn ich das Auto jetzt verkaufe ist es mein Gewinn (ergo hatte ich ja schon einen Mehrwert/Mehrnutzen durch das pure Besitzen des Autos). Den Gewinn, den ich erzielt habe, kann er doch nicht anschließend einklagen, oder?
Wobei wir die philosphische Frage: Darf man Geschenke seiner Liebsten oder Audi-Händlers gewissenhaft weiterverkaufen, weil sie zum Beispiel einfach nicht gefallen? hier wohl nicht beantworten sollen ...
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Zitat
Original geschrieben von Almeyda0711
da wir uns alle zu wenig mit der Rechtslage auskennen (mich eingeschlossen )und
1. In der Anmeldung zum Vortrag ist keine Rede von Vista und Office, dies ist also kein Vetragsbestandteil. Hieraus entsteht kein Recht auf eine Lizenz
Naja, ein paar gibt es hier vllt. schon die sich etwas mit der Rechtslage auskennen.
Zu deinem ersten Punkt:
Ich denke schon, dass die Giveaways Vertragsbestandteil geworden sind. Schließlich wurden sie ja ziemlich groß und offensichtlich angekündigt.
Es können auch solche Dinge Vetragsbestandteil werden, die im Vertrag selbst nicht ausdrücklich genannt wurden. -
Und wie die Ferengi sagen: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag ...
5te Erwerbsregel: Wenn du einen Vertrag nicht brechen kannst, interpretiere ihn
wobei ich hier auch nochmal auf die 62te Erwerbsregel verweisen möchte:
Je riskanter der Weg, desto größer der Profit
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