rechtsschutz für studenten

  • Zitat

    Original geschrieben von RE-Mobile
    Vielleicht ist in diesem Zusammenhang auch das folgende Angebot der ARAG interessant: http://www.arag.de/de/penny/index.shtml


    Ist nicht speziell für Stundenten, aber trotzdem recht günstig.


    eben durch den in meinen Augen recht heftigen Selbstbehalt von satten 250,00 EUR uninteressant...

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

  • Hallo!


    250€ Selbstbeteiligung pro Fall ist natürlich auch ein Wort, in vielen Fällen kommen solche Werte kaum zustande, sprich man zahlt alles selbst. Und bei großen Streitwerten und damit auch hohen Kosten für die Rechtschutzversicherung kann man sich auf lange Diskussionen mit der Versicherung einstellen, ob sie einspringen muß oder nicht (selbst schon erlebt bei der Wandlung eines Kaufvertrags über ein neues KFZ).
    Selbstbeteiligung ja, aber im vertretbarem Rahmen (z.B. 100 €)


    Gruß


    Roby

  • Was bedeutet "auf studentische Belange zugeschnitten"? Sind nur Studien Rechtssachen versichert oder alle? Was ist z.B. wenn ich Ärger mit einer Telefongesellschaft habe (hier vielleicht besonders interessant ;) ) ist das versichert?

  • Hi,


    ich bin zwar kein Student mehr, interessiere mich aber ebenfalls für eine gute Rechtschutzversícherung!


    Git es im Netz eine Art Online-Vergleich divereser Versicherungsgesellschaften?

  • Zitat

    Original geschrieben von crooks
    Keine Ahnung. In der FAQ steht was von Selbstbehalt. Die Summe steht da aber nicht.


    Hab nachgefragt, hier die Antwort:


    Der Selbstbehalt im D.A.S. Studenten-Rechtsschutz beträgt 50 EUR.
    Der Selbstbehalt bezeichnet den Betrag, welcher bei Eintritt des Schadensfalles
    vom Versicherungsnehmer selbst aufzubringen ist. Kosten, die darüber hinaus
    gehen, werden von der D.A.S. übernommen.


    Wir nehmen deine Anregung auf und werden deine Frage in die FAQs aufnehmen.

  • Habt ihr keine Eltern?


    Lest doch erstmal in den Policen Eurer Eltern nach, bevor Ihr irgendwelche fragwürdigen Angebote abschließt. In jeder Familienpolice sind Kinder mindestens bis zum 27. Lebensjahr mitversichert, wenn sie sich in Erstausbildung befinden und noch nicht verheiratet sind.


    Gruß

  • Müssen dafür nicht erstmal die Eltern eine Rechtsschutzversicherung haben? :confused:

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

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