Buchungsgebühren rückwirkend | ist das rechtens ?

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Wenn einmal eine Kontopfändung vorliegt


    ... ist der intensive persönliche Kontakt zum Betreuer einer Direktbank sicher immer vorzuziehen!

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    ... ist der intensive persönliche Kontakt zum Betreuer einer Direktbank sicher immer vorzuziehen!


    Sicher. Die Betroffenen haben alle berichtet, dass sie schon mehrfach dort angerufen habe, sie jedoch immer vertröstet wurden sich beim Amtsgericht zu melden. Die wiederrum können selber nur dort anrufen und denen den Fall schildern. Wenn man Glück hat, geht es schnell. Wenn man Pech hat bleibt die Sperre 14 Tage bestehen und das selbst, wenn man ein Schreiben des Gerichtes hinfaxt (quasi das schnellste was möglich ist).

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Wenn einmal eine Kontopfändung vorliegt, dann sperrt die Postbank einem den kompletten Zahlungsverkehr, auch Summen die eigentlich frei verfügbar sind.


    D.h. wenn z.B. Sozialleistungen auf dem Konto eingehen, sperrt die Postbank auch die? Geschäftspolitik oder Unwissenheit der Berater, dass die Berechtigten eine Frist haben, innerhalb derer sie das Geld grundsätzlich immer abheben können, Pfänung hin oder her?

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    D.h. wenn z.B. Sozialleistungen auf dem Konto eingehen, sperrt die Postbank auch die? Geschäftspolitik oder Unwissenheit der Berater, dass die Berechtigten eine Frist haben, innerhalb derer sie das Geld grundsätzlich immer abheben können, Pfänung hin oder her?


    Ich vermute mal, da sich sowas häuft, dass es wohl eher auf die Unwissenheit zurückfällt. Ja, Sozialleistungen werden 'versehentlich' nicht freigegeben.

  • Kann es sein, dass da noch gar niemand auf das rückwirkend eingegangen ist?


    Nein, rückwirkend kann Dir natürlich niemand etwas berechnen. Frühestens ab Mitteilung/Kenntnisnahme.

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

  • Zitat

    Original geschrieben von bambi05
    Kann es sein, dass da noch gar niemand auf das rückwirkend eingegangen ist?


    Weil, obwohl ich aus eigener Erfahrung wenig von Sparkassen halte, dort wahrscheinlich nicht solche Dummbeutel sitzen.


    In der Regel steht das schon rechtzeitig vorher irgendwo ganz unscheinbar auf einem Kontoauszug. Überliest man gerne oder heftet es gleich garnicht in den Ordner, weil das an der Stelle steht, wo normalerweise die neuen und vollkommen uninteressanten Produkte angepriesen werden.


    Für den einen Monat eine Gutschrift zu bekommen, sollte bei Beschwerde aber kein Problem sein. Egal ob mitgeteilt oder nicht.

  • Ich bin mit meinem Azubi/Studentenkonto von der Deutschen Bank zur Sparkasse Leverkusen gewechselt und bin wirklich begeistert, wie persönlich Kundenkontakt doch auf einmal wieder sein kann.
    Wenn ich bei "meiner" Beraterin auch mal nicht das bekomme, was ich möchte, geh ich in ne andere Zweigstelle und siehe da, alles kein Problem. Bei den blauen liefe wieder alles über "meine" Beraterin, was sich irgendwie auch nicht umgehen läßt...

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

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