R520-TU - Kaufen? / Softwareupdate möglich ?


  • Das seh ich durchaus auch so. Es ist im Prinzip wie mit dem umgelöteten Geräten. Die verlieren auch ihre Zulassung, zwar wird hier über Umbauten diskutiert, über SW-Modifikationen nicht. Beides läßt die GSM-FTA erlöschen, dennoch wird das eine hier diskutiert, das andere nicht. Hab ich bei HK auch schon nicht verstanden ... :rolleyes:


    Michl

  • Zitat

    Original geschrieben von Michl


    Das seh ich durchaus auch so. Es ist im Prinzip wie mit dem umgelöteten Geräten. Die verlieren auch ihre Zulassung, zwar wird hier über Umbauten diskutiert, über SW-Modifikationen nicht. Beides läßt die GSM-FTA erlöschen, dennoch wird das eine hier diskutiert, das andere nicht. Hab ich bei HK auch schon nicht verstanden ... :rolleyes:


    Michl


    Eben, das ist irgendwie nicht wirklich einheitlich, wobei ich das mit Simlock und co verstehen kann, sowas fördert oft nicht wirklich das Niveau des Forums, da solche Themen oft so einige Pappenheimer anziehen.


    Das Hauptproblem ist aber, dass hier geurteilt wurde, dass der Protoyp gestohlen sei und nicht im Eigentum von der Person ist, diese Behauptung kann man aber nicht einfach so aufstellen und deswegen den Thread schliessen. Wie das mit dem gutgläubigen Erwerb aussieht habe ich ja hinreichend in meinem oberen Posting begründet. :)


    Es wäre schön, wenn sich auch einmal ein Mod zu dem Thema äussern würden.( am besten der der den Thread zum T68i geschlossen hat. :) )


    Wenn hier im Forum der Grundsatz gilt, dass ein Prototyp automatisch gestohlen ist und daher über ihn nicht diskutiert werden soll sollten auch alle P800 Threads, sowie diverse Threads im Siemensforum geschlossen werden. Letztlich wär dann die Qualität dieses Forums um ein Vielfaches gemindert, aber es wäre konsequent.


    „Der Mann, der gesagt hat ‚Ich hätte lieber Glück als Talent.’ hat tiefe Lebensweisheit bewiesen. Manchmal will man nicht wahrhaben, wie viel im Leben vom Glück abhängt. Es ist erschreckend, wie viel außerhalb der eigenen Kontrolle liegt. Es gibt Augenblicke in einem Tennismatch, da trifft der Ball die Netzkante und kann für den Bruchteil einer Sekunde nach vorn... oder nach hinten fallen. Mit einem bisschen Glück fällt er nach vorn... und man gewinnt oder vielleicht auch nicht und man verliert.“

  • Zitat

    Original geschrieben von Mickey09

    Das Hauptproblem ist aber, dass hier geurteilt wurde, dass der Protoyp gestohlen sei und nicht im Eigentum von der Person ist, diese Behauptung kann man aber nicht einfach so aufstellen und deswegen den Thread schliessen. Wie das mit dem gutgläubigen Erwerb aussieht habe ich ja hinreichend in meinem oberen Posting begründet. :)


    Es wäre schön, wenn sich auch einmal ein Mod zu dem Thema äussern würden.( am besten der der den Thread zum T68i geschlossen hat. :) )


    Wenn hier im Forum der Grundsatz gilt, dass ein Prototyp automatisch gestohlen ist und daher über ihn nicht diskutiert werden soll sollten auch alle P800 Threads, sowie diverse Threads im Siemensforum geschlossen werden. Letztlich wär dann die Qualität dieses Forums um ein Vielfaches gemindert, aber es wäre konsequent.


    Konsequent wäre es, aber dann würden sich die Moderatoren ja selber die Infos vermasseln, denn solange es um neue Protos geht, ist alles legal und gern gesehen, da man ja so Infos bekommt, die ansonsten erst nach Markteinführung verfügbar wären!


    Aber der angesprochene Moderator scheint sich nicht wirklich rechtfertigen zu wollen. Ich habe bereits am 23.11.2002 gegen 18:58 Uhr ihn direkt mit ner langen PM angeschrieben, und um Aufklärung gebeten. (Das war also, bevor (!) ich den R520-Beitrag hochgeholt habe um die Diskussion darüber mal öffentlich zu machen.)
    Leider ist bis jetzt nicht mal ne kurze PM als Antwort gekommen.


    :flop:


    Es geht zwar jetzt Richtung OT und wird ja in bestimmter Richtung auch im A/K besprochen, aber wie ware das mit der Transparenz die bei TT Einzug halten sollte?!?


  • Das gilt aber -soweit ich mich erinnern kann- nicht, wenn B das Teil nicht in gutem Glauben kauft (sprich: er weiß dass es ein Proto und somit Eigentum S/// ist

  • Zitat

    Original geschrieben von Snake
    Das gilt aber -soweit ich mich erinnern kann- nicht, wenn B das Teil nicht in gutem Glauben kauft (sprich: er weiß dass es ein Proto und somit Eigentum S/// ist


    Richtig, Voraussetzung des Ganzen ist, dass er gutgläubig handelt. :)


    Mickey09


    „Der Mann, der gesagt hat ‚Ich hätte lieber Glück als Talent.’ hat tiefe Lebensweisheit bewiesen. Manchmal will man nicht wahrhaben, wie viel im Leben vom Glück abhängt. Es ist erschreckend, wie viel außerhalb der eigenen Kontrolle liegt. Es gibt Augenblicke in einem Tennismatch, da trifft der Ball die Netzkante und kann für den Bruchteil einer Sekunde nach vorn... oder nach hinten fallen. Mit einem bisschen Glück fällt er nach vorn... und man gewinnt oder vielleicht auch nicht und man verliert.“

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!