Ist es überhaupt rechtens, einen für eine Privatperson derart ungünstigen Gerichtsstand zu wählen? :confused:
Irgendwas war da...
Nachtrag: Schon mal geguckt, ob nicht rein zufällig ein passender Billigflieger gehen würde?
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
Ist es überhaupt rechtens, einen für eine Privatperson derart ungünstigen Gerichtsstand zu wählen? :confused:
Irgendwas war da...
Nachtrag: Schon mal geguckt, ob nicht rein zufällig ein passender Billigflieger gehen würde?
Hi knocker,
ich finde dass Du das schon richtig machst.
Zumindest bei der Hotelrechnung kann ich Dir sagen, dass es normalerweise geht, dass Du eine Rechnung für die Kosten des Einzelzimmers bekommt und eine weitere für den Aufpreis für`s Doppelzimmer. Oftmals ist das dann auch nur das Frühstück.
Damit bist Du dann moralisch und rechtlich auf der sicheren Seite.
Gruß BB
PS um einige hier noch zu ärgern:
Du kannst über eine Mitfahrzentrale noch Leute mitnehmen und fett Kohle machen...
ZitatOriginal geschrieben von dh-paule
"plauder" hier nicht so viel rum... mach Deine Aussage und forder die Dir entstandenen Kosten ein (und nur die )
Und nichts anderes hatte ich vor...
ZitatIch für meinen Teil kann Leute, die offensichtlich erstmal "herausholen wollen was Ihnen zusteht" absolut nicht austehen...
Da sind wir ausnahmsweise mal einer Meinung.
ZitatDas was es Dich gekostet hat, gern... aber nicht mit der Prämisse möglichst viel herauszuholen.
Ich frage nochmal: Wo steht das?
PS: Wahrscheinlich habe ich es wieder mal überlesen, aber wo genau ist in Deinem obigen Beitrag der Teil, der mir weiterhilft?
ZitatOriginal geschrieben von Goodzilla
Ist es überhaupt rechtens, einen für eine Privatperson derart ungünstigen Gerichtsstand zu wählen? :confused:
Das liegt wahrscheinlich daran, dass der Angeklagte aus Wuppertal stammt bzw. sein "Ladengeschäft" dort hatte.
ZitatNachtrag: Schon mal geguckt, ob nicht rein zufällig ein passender Billigflieger gehen würde?
Wie es aussieht, könnte ich von Berlin aus fliegen und müsste dann in Köln/Bonn den Bus+Bahn nehmen (und noch umsteigen). Da ich schon alleine 2,5h brauche, um nach Berlin zu kommen, wäre das Ganze stressiger als mit Auto oder Bahn. M/V liegt nun mal nicht gerade verkehrsgünstig...
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von chung77
Hallo,
eigentlich müsstest du mit deiner Ladung eine weitere Seite bekommen haben müssen, in der du deine Unkosten auflisten sollst. Ebenso auch dein eventueller Ausfall auf Arbeit. Dies musst du dann auch von deinem AG bestätigen lassen. Stundensatz und Firmenstempel müssen unbedingt rauf. Sonst bekommst du keinen Cent zu sehen.
Ansonsten musst du alle Auslagen belegen können. Also alle Quittungen und Fahrscheine aufbewahren. (Dir wird sogar eine Bahnfahrt im ICE in der 1. Klasse erstattet.)
...und falls du Geld im Voraus benötigst, genügt eigentlich ein kurzer Anruf. Du bekommst dann Geld überwiesen. Die Rechnungen bringst du dann hinterher, wo dann auch die Differenz beglichen wird.
Nach der Gerichtsverhandlung unterzeichnet noch der Richter deinen Antrag auf Fahrtkostenerstattung (und sonstige Ausgaben). Diesen Wisch gibst du dann bei der entsprechenden Stelle ab, oder schickst es innerhalb der nächsten drei Monate ein.
Bei mir war's bisher immer so (in 4 Fällen wo ich Zeuge war) das ich nach meiner Aussage einen Wisch vom Richter bekommen hatte das ich eben da war. Damit musste ich zu der Stelle wo's Geld gibt und die haben erst nach Fahrtkosten, Parkplatzkosten etc. gefragt und ob ich an dem Tag frei hatte oder hätte arbeiten müssen und das dann dementsprechend ausgerechnet. Im Brief mit der Vorladung war da nix was ich hätte ausfüllen können.
Re: Vorladung als Zeuge vor Gericht - Fragen über Fragen...
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von knocker
5) Thema Übernachtung: Im Schreiben steht: "Ist eine auswärtige Übernachtung notwendig, wird ein Übernachtungsgeld nach den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes in Höhe von zur Zeit pauschal 20 Euro gewährt. Bei notwendigen höheren Übernachtungskosten werden diese nach Maßgabe der RV d. JM vom 02.02.2006 (5670-Z.14) bis zu 50 Euro, in Städten von mehr als 100.000 Einwohnern bis zu 80 Euro erstattet."
Bedeutet dies, die 20 Euro gibt es auch ohne Beleg der Übernachtung?
Hätte evtl. die Möglichkeit, ca. 1,5h entfernt von Wuppertal bei Bekannten zu nächtigen, was mit einem kleinen Umweg verbunden wäre. Das ich übernachten müsste, ist aufgrund des angesetzten Termins und der km-Entfernung wohl nachzuvollziehen.
Da Wuppertal mehr als 100.000 Einwohner hat, würde ich bei entsprechendem Nachweis der Übernachtung garantiert bis zu 80 Euro erstattet bekommen oder wie ist dieser Passus zu verstehen (z.B. Hotelrechnung i.H.v. 79 Euro ok)?
Falls ja, was wäre, wenn auf der Hotelrechnung ein Doppelzimmer auftaucht? Könnte das Gericht bei der Erstattung der Übernachtungskosten evtl. Probleme machen?
Hintergrund: Ich würde evtl. meine Freundin mitnehmen. Müsste so nicht den ganzen Weg allein fahren, außerdem könnte man sich von dem o.g. 160 Euro zusätzlichen Benzingeld ja noch einen netten Nachmittag in Wuppertal gönnen.
Danke für Eure Hilfe!
Um Dich nochmal aufzuklären wie sich das für mich liest (auch wenn es Dir vermutlich nicht weiterhilft):
Da hat jemand die Möglichkeit bei einem Bekannten zu übernachten (=20€) und weiss aber das er evtl. auch eine Hotelrechnung über 80€ abrechnen kann. Vielleicht sogar noch ein Doppelzimmer um sich mit der Freundin für 160€ zu vergnügen... Also erst mal gucken was man rausholen kann... statt vorher zu schauen was es kostet um danach die Erstattung zu klären
Habe z.B: grad mal fix geschaut was hrs.de an Hotels in Wuppertal bietet:
04.10 - 05.10 14 freie Hotels von 41 - 79€
dabei unteranderem ein 4* Hotel für 45€ + 8€ Frühstück...
Ich bin der Meinung das genau diese 53€ für ein 4 SterneHotel für Dich als Studenten recht angemessen sind, solltest Du jedoch versuchen dort ein Doppelzimmer zu buchen weil es ja in den möglichen Rahmen von 80€ passt, dann wärest Du einer der Schnorrer die ich richtig gut leiden kann.
absolut OT
Genau deswegen gefällt mir TT so...
ZitatOriginal geschrieben von IXUS V²
Genau deswegen gefällt mir TT so...
So langsam hab ich unseren paule auch schon so richtig lieb gewonnen...
Find ich richtig süß, wie er jetzt schon nach Hotels für mich Ausschau hält...
Dabei versteh ich das eigentlich gar nicht: für ihn steht doch schon fest, dass ich bei den Bekannten übernachte, wozu also der Aufwand?
Ich sage aber natürlich trotzdem dankeschön dafür.
ZitatOriginal geschrieben von dh-paule
Um Dich nochmal aufzuklären wie sich das für mich liest (auch wenn es Dir vermutlich nicht weiterhilft):
Doch das hilft mir sehr, immerhin weiss ich jetzt schon, was mich eine Übernachtung in Wuppertal kosten würde. Hatte noch gar nicht diesbezüglich geschaut.
Aber um Dich nochmal aufzuklären:
ZitatDa hat jemand die Möglichkeit bei einem Bekannten zu übernachten (=20€) und weiss aber das er evtl. auch eine Hotelrechnung über 80€ abrechnen kann. Vielleicht sogar noch ein Doppelzimmer um sich mit der Freundin für 160€ zu vergnügen... Also erst mal gucken was man rausholen kann... statt vorher zu schauen was es kostet um danach die Erstattung zu klären
Ich schrieb, ich hätte evtl. die Möglichkeit, bei Bekannten zu übernachten.
Und ich schrieb auch, dass dies mit einem Umweg verbunden wäre.
Aber das kann man in der Eile ja auch schon mal überlesen.
Ich bitte auch noch um eine Erklärung, wie Du auf 160€ kommst. confused:
Mittlerweile dürfte doch auch der Letzte hier verstanden haben, dass es nicht wirklich ca. 160€ "Gewinn" sind, die im Rahmen einer Auslagenerstattung übrig bleiben. bambi05 und Bino-Man hatten dazu bereits was geschrieben, aber auch das kann man natürlich schnell mal überlesen.
Entschuldige, dass ich in meiner Blauäugigkeit vergaß, die Nebenkosten mit einzurechen, die mich am Ende wahrscheinlich auf +/- 0€ bringen. Aber Du kannst Dich natürlich weiterhin an den 160€ "Gewinn" aufgeilen, soll mir auch recht sein.
Es ging hier ursprünglich um den Begriff "Doppelzimmer" auf einer Hotelrechnung. Sollte dies schädlich sein, würde meine Freundin zuhause bleiben. Denn in erster Linie geht es hier um eine Aussage vor Gericht und nicht um einen Shopping-Ausflug.
ZitatHabe z.B: grad mal fix geschaut was hrs.de an Hotels in Wuppertal bietet:
04.10 - 05.10 14 freie Hotels von 41 - 79€
dabei unteranderem ein 4* Hotel für 45€ + 8€ Frühstück...
Danke nochmals.
ZitatIch bin der Meinung das genau diese 53€ für ein 4 SterneHotel für Dich als Studenten recht angemessen sind, solltest Du jedoch versuchen dort ein Doppelzimmer zu buchen weil es ja in den möglichen Rahmen von 80€ passt, dann wärest Du einer der Schnorrer die ich richtig gut leiden kann.
Nice, dass Du Dir jetzt schon den Kopf darüber zerbrichst, was ich
evtl. versuchen könnte.
Achtung: Mehr als ca. 23,50 € kann man sich nicht als Stundensatz für Lohnausfall anrechnen lassen...Das wäre der Höchstsatz wurde mir bei der StA mal gesagt..
ZitatOriginal geschrieben von Mr Jeep
Warum nicht nehmen, was einem zusteht?!
Ich verstehe auch die Aufregung nicht.
Ich durfte auch mal 150 km wegen Fahrerunfallflucht anreisen. Da haben die bei der Gerichtskasse sogar freundlich beim Ausfüllen des Formulars geholfen, damit man auch ja nichts wichtiges vergißt einzutragen.
Ok, in dem Fall war wohl genug Geld da, daß der Knallkopp Gerichtskosten und Auslagen bezahlen konnte.
Ich hatte da eher auch kein schlechtes Gewissen.
ZitatOriginal geschrieben von azzkikr
Achtung: Mehr als ca. 23,50 € kann man sich nicht als Stundensatz für Lohnausfall anrechnen lassen...Das wäre der Höchstsatz wurde mir bei der StA mal gesagt..
Auf der Seite des Justizministerium NRWs steht was von 13 Euro, sollte aber als Student wohl egal sein. Ausserdem steht da auch, dass die Fahrtkosten nur bis zur Hoehe der Kosten, die mit oeffentlichen Verkehrsmitteln entstanden waeren, erstattet werden.
ZitatOriginal geschrieben von dh-paule
Ich bin der Meinung das genau diese 53€ für ein 4 SterneHotel für Dich als Studenten recht angemessen sind, solltest Du jedoch versuchen dort ein Doppelzimmer zu buchen weil es ja in den möglichen Rahmen von 80€ passt, dann wärest Du einer der Schnorrer die ich richtig gut leiden kann.
Soll das heissen, dass fuer einen nicht Studenten ein teueres Zimmer angemessen waere? Haengt jetzt vom Beruf ab, was fuer eine Unterbringung in diesem Fall richtig ist? Ein Sozialhilfeempfaenger duerfte demnach in einer Jugendherberge uebernachten?
Bei der ganzen Diskussion habt ihr wohl alle vergessen, dass der Threadersteller schon durch das missglueckte Ebay-Geschaeft "Verlust" gemacht hat, und da haette ich zumindest keine Lust auch noch fuer die Verhandlung drauf zu zahlen...
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!