Vorladung als Zeuge vor Gericht - Fragen über Fragen...

  • Es gibt zwar schon einen ähnlichen Thread, in Anbetracht der zahlreichen sich mir stellenden Fragen erlaube ich mir jedoch, einen eigenen Thread zu eröffnen...


    Im Februar 06 bin ich auf einen Ebay-Betrüger (geprüftes Mitglied...) reingefallen und hatte dann im März Anzeige erstattet.
    Meine finanziellen Ansprüche hatte ich damals beim Insolvenzverwalter (Angeklagter hatte nur wenige Tage nach Sperrung des Ebay-Acccounts Insolvenz beantragt) NICHT geltend gemacht, da ich mir nicht wirklich viel davon versprach. :rolleyes:
    Es wurden mindestens 50 Personen betrogen - Gesamtwert wohl im mittleren fünfstelligen Bereich.
    Den Käuferschutz hatte ich, sofern hier überhaupt möglich, ebenfalls nicht in Anspruch genommen, da ich damals fälschlicherweise dachte, die Frist wäre schon längst verstrichen...


    Heute flattert nun ein Schreiben vom Amtsgericht Wuppertal ins Haus, dass die Strafsache zum o.g. Betrug verhandelt wird und ich als Zeuge geladen bin.


    Meine Fragen dazu:


    1) Eine bestehende Ladung verpflichtet ja zur Teilnahme am Termin. Eine Nichtteilnahme kann eine Festsetzung eines Ordnungsgeldes i.h.v. 1.000€ nach sich ziehen.
    Wie sieht es mit deren Umsetzung aus? Was wird als Hinderungsgrund akzeptiert?
    Hintergrund: Mein Wohnort ist ca. 650 km(!) von Wuppertal entfernt. Da der Hauptverhandlungstermin am Vormittag stattfindet, muss ich wohl auch dort übernachten.
    In Anbetracht dieser Tatsachen könnt ihr Euch vorstellen, dass ich nicht unbedingt darauf erpicht bin, dort zu erscheinen (auch wenn eine Vorladung als Zeuge schon sehr interessant ist, da ich noch nie an einer Verhandlung teilgenommen habe).
    Mit der km-Zahl werde ich meine evtl. beabsichtigte Nichtteilnahme wohl kaum begründen können... :rolleyes:


    2) Wie hoch ist eigentlich bei Verhandlungen von Betrugsfällen bzw. allgemein die Wahrscheinlichkeit, dass der Angeklagte gar nicht zum Termin erscheint? Ich hatte in einem ähnlichen Thread gelesen, dass Angeklagter und Anwalt gar nicht erst zur Verhandlung erschienen sind. Das ich dann natürlich extrem sauer sein würde, dort umsonst erschienen zu sein, kann man sich denken...
    Der Angeklagte soll kein Unbekannter sein und in der Vergangenheit schon mehrfach mit Betrugsfällen auffällig geworden sein.


    3) Ist es immer noch so, dass die Auslagen wie Fahrtkosten und evtl. Übernachtungskosten direkt nach der Verhandlung erstattet werden?
    In meiner Vorladung steht der Satz "Der Anspruch auf Erstattung Ihrer Auslagen erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von 3 Monaten nach dem Termin, zu dem Sie erschienen waren, einen entsprechenden Antrag gestellt haben."
    Oder bezieht dieser Satz sich nur darauf, falls man nach der Zeugenaussage den Ort des Geschehens aus persönlichen Gründen verlässt?


    4) Ist es korrekt, dass man bei Anreise mit dem eigenen Fahrzeug 0,25 Euro/km erstattet bekommt? Empfinde ich persönlich als sehr viel. Würde somit ca. das Doppelte der reinen Spritkosten ausgezahlt bekommen. Bei ca. 160 Euro "Gewinn" hätte der "Ausflug" nach Wuppertal ja noch einen positiven Nebeneffekt für mich. ;)


    5) Thema Übernachtung: Im Schreiben steht: "Ist eine auswärtige Übernachtung notwendig, wird ein Übernachtungsgeld nach den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes in Höhe von zur Zeit pauschal 20 Euro gewährt. Bei notwendigen höheren Übernachtungskosten werden diese nach Maßgabe der RV d. JM vom 02.02.2006 (5670-Z.14) bis zu 50 Euro, in Städten von mehr als 100.000 Einwohnern bis zu 80 Euro erstattet."


    Bedeutet dies, die 20 Euro gibt es auch ohne Beleg der Übernachtung?
    Hätte evtl. die Möglichkeit, ca. 1,5h entfernt von Wuppertal bei Bekannten zu nächtigen, was mit einem kleinen Umweg verbunden wäre. Das ich übernachten müsste, ist aufgrund des angesetzten Termins und der km-Entfernung wohl nachzuvollziehen.


    Da Wuppertal mehr als 100.000 Einwohner hat, würde ich bei entsprechendem Nachweis der Übernachtung garantiert bis zu 80 Euro erstattet bekommen oder wie ist dieser Passus zu verstehen (z.B. Hotelrechnung i.H.v. 79 Euro ok)?


    Falls ja, was wäre, wenn auf der Hotelrechnung ein Doppelzimmer auftaucht? Könnte das Gericht bei der Erstattung der Übernachtungskosten evtl. Probleme machen?
    Hintergrund: Ich würde evtl. meine Freundin mitnehmen. Müsste so nicht den ganzen Weg allein fahren, außerdem könnte man sich von dem o.g. 160 Euro zusätzlichen Benzingeld ja noch einen netten Nachmittag in Wuppertal gönnen.


    Danke für Eure Hilfe! :)

  • Zitat

    Original geschrieben von knocker
    Es gibt zwar schon einen ähnlichen Thread, in Anbetracht der zahlreichen sich mir stellenden Fragen erlaube ich mir jedoch, einen eigenen Thread zu eröffnen...
    [...]


    Am Anfang wollte ich noch antworten aber zum Ende deines Textes kommt man sich vor als wenn man ne Anleitung zum Betrug eines Gerichtes schreiben soll.



    Edit by CR: Keine sinnlosen Full-Quotes, bitte!

  • Zitat

    Original geschrieben von Mach007
    Am Anfang wollte ich noch antworten aber zum Ende deines Textes kommt man sich vor als wenn man ne Anleitung zum Betrug eines Gerichtes schreiben soll.


    :confused: Da hast Du mich missverstanden!
    Meine Freundin will mich nicht gern allein darunter fahren lassen. Außerdem wohnen in der Nähe Bekannte von uns, die wir sonst auch nicht so oft sehen und evtl. besuchen könnten. Unabhängig davon, ob wir vor der Verhandlung dort übernachten könnten, wollen wir evtl. auch ein oder zwei Tage nach der Verhandlung dran hängen und dort vor Ort bleiben. Deshalb würde sie natürlich auch mitkommen wollen und wir würden in einem Doppelzimmer übernachten.
    Falls es Dir mein Passus mit den 20€ nicht gefällt: Mir geht's darum, ob ich dafür einen Beleg vorlegen muss oder nicht. Die Bekannten von uns vermieten auch eine Ferienwohnung, so dass sie mir/uns auch einen Nachweis ausstellen könnten. Das würde uns mit Sicherheit billiger kommen, allerdings wäre dies auch ein Umweg, was die Strecke betrifft. Sollte ich allerdings bis 80€ (siehe Frage oben) erstattet bekommen, könnte man auch höherpreisiger direkt in Wuppertal nächtigen.


    So, ich hoffe, das ist nun geklärt!


    PS: Full-Quote ist oben überflüssig, bitte löschen/editieren.
    Edit: Danke

  • Hallo,


    eigentlich müsstest du mit deiner Ladung eine weitere Seite bekommen haben müssen, in der du deine Unkosten auflisten sollst. Ebenso auch dein eventueller Ausfall auf Arbeit. Dies musst du dann auch von deinem AG bestätigen lassen. Stundensatz und Firmenstempel müssen unbedingt rauf. Sonst bekommst du keinen Cent zu sehen.


    Ansonsten musst du alle Auslagen belegen können. Also alle Quittungen und Fahrscheine aufbewahren. (Dir wird sogar eine Bahnfahrt im ICE in der 1. Klasse erstattet.)


    ...und falls du Geld im Voraus benötigst, genügt eigentlich ein kurzer Anruf. Du bekommst dann Geld überwiesen. Die Rechnungen bringst du dann hinterher, wo dann auch die Differenz beglichen wird.


    Nach der Gerichtsverhandlung unterzeichnet noch der Richter deinen Antrag auf Fahrtkostenerstattung (und sonstige Ausgaben). Diesen Wisch gibst du dann bei der entsprechenden Stelle ab, oder schickst es innerhalb der nächsten drei Monate ein.

  • Wenn ich ein Full Qoute mache das Sinfrei ist dann hat es sicher einen Grund gehabt!


    Die Entscheidung dieses herauszunehmen hätte man mir auch selbst überlassen können.


    Danke :flop:

  • Zitat

    Original geschrieben von Mach007
    Wenn ich ein Full Qoute mache das Sinfrei ist dann hat es sicher einen Grund gehabt!

    Welchen Grund gibt es, sinnfreie Full-Quotes zu machen?


    Zitat

    Original geschrieben von Mach007 Die Entscheidung dieses herauszunehmen hätte man mir auch selbst überlassen können.


    Danke :flop:

    Gut, dass hier nicht jeder selbst zu entscheiden hat, was nötig und unnötig ist, sonst würde hier das Chaos ausbrechen! ;)


    BTT: Es sieht wirklich danach aus, als wollte jemand durch die Wahrnehmung des Gerichtstermins etwas Reibach machen! :eek:

  • Zitat

    Original geschrieben von *Hirschi*


    BTT: Es sieht wirklich danach aus, als wollte jemand durch die Wahrnehmung des Gerichtstermins etwas Reibach machen! :eek:


    Ach Leute,


    ich sehe das nicht so wild. Wenn man mir sagen würde, ich müsse 1300km innerhalb von 24h in Deutschlands Zügen verbringen um dann unter Umständen gar nicht benötigt zu werden und, falls doch, wahrscheinlich mein zuvor verlorenes Geld doch nicht wieder zu bekommen, dann würde mich das auch sehr nerven.
    Wenn das Kilometergeld 25 Cent pro Kilometer beträgt, jemand aber einen sparsameren Wagen hat (Vorsicht übrigens, Wertverlust, Verschleiss etc. müssen ja auch eingerechnet werden), dann sehe ich das ganz klar als eigenes Geschick. Vielleicht wurde diese Sparsamkeit ja auch zuvor durch einen höheren Kaufpreis (Diesel) erkauft?
    Es mag zwar einen etwas schalen Nebengeschmack haben, sich von Bekannten eine Rechnung ausstellen zu lassen, tatsächlich wurde dafür aber natürlich durchaus eine Leistung erbracht, nämlich die Übernachtung! Jeder, der bei einem vorgegebenen Rahmen in einer fremden Stadt ein Hotel braucht dürfte an der Maximierung des Komforts und damit auch der Ausnutzung des Preisrahmens interessiert sein, also so nahe wir möglich an den 80 EUR liegen. Ob die nun in eine Hotelkette fließen oder zu lokal ansässigen Bürgern ist dann auch egal.


    Persönlich würde ich von Sachen wie extra erstellten Rechnungen o. ä. die Finger lassen, einfach weils keinen Spaß macht solches Geld auszugeben. Wenns nicht ohne halbwegs kriminelle Energie geht, dann halt nicht.

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Junge Junge...


    die Frage ob oder ob nicht... die stellt sich doch garnicht!
    Es geht darum einem ebayBetrüger vor Gericht den Betrug nachzuweisen (selten genug das wirklich einer vor Gericht kommt) und DU hast die Möglichkeit mit Deiner Aussage zu einer entsprechenden Bestrafung beizutragen.


    Es ist schlicht und einfach Deine moralische und rechtliche Verpflichtung dem nachzukommen !!!


    Klasse find ich aber die Grundeinstellung... Vorladung als Zeuge wegen Betruges... und öffentliche Nachfrage wie man dabei noch betrügen könnte... ne ne ne



    P.S: an die admins: bei solche einem Beitrag sind fullquotes durchaus sinnvoll. Allzugerne ändert jemand der Mist verzapft hat seinen Beitrag nachträglich.


    Ein Hinweis eurerseits, ohne autoritäre Selbstzensur wäre ausreichend gewesen !

  • Bei einer Fahrzeitstrecke von 1.300 km könnte es durchaus sein, das die ein Doppelzimmer wenigsens teilweise erstatten. Ist ja eine lange Fahrzeit.


    Was die Pauschale angeht, so ist das kein Betrug! Eine Pauschale erleichtert dem Gericht auch die Prüfung/Abrechnung. Du könntest ja auch auf der Rücksitzbank schlafen und das Geld einstreichen;)


    Was ich aber machen würde ist folgendes. Da du nur einer von mehreren Zeugen bist, solltet du versuchen, eine Aussage bei dir zuhause bei der Polizei zu machen. Warscheinlich kommt es ja auch nicht auf die mündliche Aussage an, sondern auf die Unterlagen.
    Damit ersparst du dir zwei Reisetage und dem Staat einiges an Kosten.
    Ich würde daher einfach mal die Staatsanwaltschaft anrufen und mich erkundigen, ob es eine Alternative zum persönlichen erscheinen gibt.


    0,25 Euro pro Kilometer reichen ja wohl bei weitem nicht aus um die Betriebkosten bei Anreise mit dem PKW zu decken. Sieh mal beim ADAC nach was ein Wagen kostet.

  • Zitat

    Original geschrieben von *Hirschi*
    Es sieht wirklich danach aus, als wollte jemand durch die Wahrnehmung des Gerichtstermins etwas Reibach machen! :eek:


    Zitat

    Original geschrieben von dh-paule
    Klasse find ich aber die Grundeinstellung... Vorladung als Zeuge wegen Betruges... und öffentliche Nachfrage wie man dabei noch betrügen könnte... ne ne ne
    P.S: an die admins: bei solche einem Beitrag sind fullquotes durchaus sinnvoll. Allzugerne ändert jemand der Mist verzapft hat seinen Beitrag nachträglich.


    Also bei den Kommentaren von einigen von euch bleibt mir echt die Spucke weg. :rolleyes: :mad:
    Vielleicht lest ihr euch mein Eingangsposting nochmal in Ruhe durch und bei der Gelegenheit auch gleich den Beitrag von xoduz, denn er hat im Gegensatz zu einigen anderen Gestalten verstanden, worum es mir hier geht.


    Ich habe keine Lust, über 1.300km mit dem Auto zurückzulegen, um dort nachher umsonst zu erscheinen. Und das scheinbar 0,25€ pro gefahrenen km erstattet werden ist im Gesetz nun mal so festgelegt und dafür kann ich nix. Soll mir das zum Vorwurf gemacht werden? Die ca. 160€ Mehreinnahmen schrumpfen, wie richtig erkannt worden ist, durch Verschleiß usw., so dass in Wirklichkeit weniger übrig bleibt. Soll ich dort sagen "ach ne, lasst mal, die Hälfte an Benzingeld reicht mir auch, ist schon ok"!? Klar, ihr würdet es so machen...


    Entschuldigt bitte, dass ich Student bin, und vielleicht nicht ganz so viel "verdiene" wie ihr und deshalb etwas mehr auf mein Geld gucken muss. Eine Vorladung nach Wuppertal als Zeuge war für mich im ersten Moment schon ein Schock. Nach Erhalt der Vorladung hat sich mir natürlich die Frage gestellt, ob man die Fahrkosten erstattet bekommt, und als ich was von 0,25€/km las, empfand ich das im ersten Moment schon als großzügig bemessen, zumal man z.B. von Sportvereinen o.ä. anderes gewohnt ist.
    Wie man da jetzt von "Reibach machen" sprechen kann, entzieht sich ehrlich gesagt meiner Vorstellungskraft. :mad:


    Ebenso finde ich es absolut das Letzte, wenn mir unterstellt wird, dass dies hier eine öffentliche Nachfrage zum Betrügen sei!
    Nochmal: Dass ich übernachten muss, steht außer Frage. Entschuldigt bitte, dass ich gefragt habe, ob man bis 20€/Übernachtung einen Beleg vorweisen muss. Manche Leute sehen auch wirklich in jeder Silbe was Böses. Wenn ich ca. 650km nach Wuppertal fahren, jedoch um 11Uhr am Vormittag vor Ort sein muss, dürfte wohl klar sein, dass ich mir hier keine 20€ für eine nicht getätigte Übernachtung "ergaunern" will, sondern tatsächlich übernachte!
    Vielleicht lesen sich einige hier besser nochmal meine Beiträge zu diesem Thema durch. Mir stellt sich ganz simpel die Frage ob ich günstiger bei Bekannten übernachte, was mit einem Umweg verbunden wäre, oder direkt in Wuppertal übernachte, falls die Kosten dafür bis zu einem bestimmten Betrag (80€?)erstattet werden. Was ist daran bitte verwerflich?
    Ist es verboten, bei einem Pflichttermin in ca. 650km Entfernung seine Freundin mitzunehmen? Ist es verboten, nach der Gerichtsverhandlung noch ein paar Stunden vor Ort zu bleiben und sich die Gegend anzuschauen? Manchen Leuten hier ist echt nicht mehr zu helfen... :flop:
    Klar, ich übernachte in Wuppertal in einem Einzelzimmer und meine Freundin nimmt sich ebenfalls eins. Ihr würdet es sicher so machen...
    Die Frage ist doch, ob sich das Gericht an der Bezeichnung "Doppelzimmer" stört, wenn man alleine als Zeuge geladen ist. Sollte dies so sein, wäre natürlich dann eher die Übernachtung bei den Bekannten die erste Option. Ich weiss nicht, was daran misszuverstehen ist. Hierbei würde ich mir dann ganz sicher auch keine fingierte Rechnung ausstellen lassen, denn das könnte ganz gewaltigen Ärger nach sich ziehen.


    Und nein, ich werde meinen obigen Beitrag nicht nachträglich editieren, da ich erstens keinen Mist verzapft habe und zweitens mir absolut nichts vorzuwerfen habe!
    Die Leute hier, die mich kennen, wissen das hoffentlich.


    So , und jetzt wäre es schön, wenn wir mal wieder zum Thema zurückkommen könnten und ich mich nicht schon wieder vor irgendwelchen Leuten mit übertriebenem Hang zum Pessimismus rechtfertigen muss.


    Allen, die bisher mit sinnvollen Postings zum Thema beigetragen haben, danke ich, der Rest sollte vielleicht nochmal etwas genauer lesen und mal nachdenken, bevor er schreibt.

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