Es gibt zwar schon einen ähnlichen Thread, in Anbetracht der zahlreichen sich mir stellenden Fragen erlaube ich mir jedoch, einen eigenen Thread zu eröffnen...
Im Februar 06 bin ich auf einen Ebay-Betrüger (geprüftes Mitglied...) reingefallen und hatte dann im März Anzeige erstattet.
Meine finanziellen Ansprüche hatte ich damals beim Insolvenzverwalter (Angeklagter hatte nur wenige Tage nach Sperrung des Ebay-Acccounts Insolvenz beantragt) NICHT geltend gemacht, da ich mir nicht wirklich viel davon versprach.
Es wurden mindestens 50 Personen betrogen - Gesamtwert wohl im mittleren fünfstelligen Bereich.
Den Käuferschutz hatte ich, sofern hier überhaupt möglich, ebenfalls nicht in Anspruch genommen, da ich damals fälschlicherweise dachte, die Frist wäre schon längst verstrichen...
Heute flattert nun ein Schreiben vom Amtsgericht Wuppertal ins Haus, dass die Strafsache zum o.g. Betrug verhandelt wird und ich als Zeuge geladen bin.
Meine Fragen dazu:
1) Eine bestehende Ladung verpflichtet ja zur Teilnahme am Termin. Eine Nichtteilnahme kann eine Festsetzung eines Ordnungsgeldes i.h.v. 1.000€ nach sich ziehen.
Wie sieht es mit deren Umsetzung aus? Was wird als Hinderungsgrund akzeptiert?
Hintergrund: Mein Wohnort ist ca. 650 km(!) von Wuppertal entfernt. Da der Hauptverhandlungstermin am Vormittag stattfindet, muss ich wohl auch dort übernachten.
In Anbetracht dieser Tatsachen könnt ihr Euch vorstellen, dass ich nicht unbedingt darauf erpicht bin, dort zu erscheinen (auch wenn eine Vorladung als Zeuge schon sehr interessant ist, da ich noch nie an einer Verhandlung teilgenommen habe).
Mit der km-Zahl werde ich meine evtl. beabsichtigte Nichtteilnahme wohl kaum begründen können...
2) Wie hoch ist eigentlich bei Verhandlungen von Betrugsfällen bzw. allgemein die Wahrscheinlichkeit, dass der Angeklagte gar nicht zum Termin erscheint? Ich hatte in einem ähnlichen Thread gelesen, dass Angeklagter und Anwalt gar nicht erst zur Verhandlung erschienen sind. Das ich dann natürlich extrem sauer sein würde, dort umsonst erschienen zu sein, kann man sich denken...
Der Angeklagte soll kein Unbekannter sein und in der Vergangenheit schon mehrfach mit Betrugsfällen auffällig geworden sein.
3) Ist es immer noch so, dass die Auslagen wie Fahrtkosten und evtl. Übernachtungskosten direkt nach der Verhandlung erstattet werden?
In meiner Vorladung steht der Satz "Der Anspruch auf Erstattung Ihrer Auslagen erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von 3 Monaten nach dem Termin, zu dem Sie erschienen waren, einen entsprechenden Antrag gestellt haben."
Oder bezieht dieser Satz sich nur darauf, falls man nach der Zeugenaussage den Ort des Geschehens aus persönlichen Gründen verlässt?
4) Ist es korrekt, dass man bei Anreise mit dem eigenen Fahrzeug 0,25 Euro/km erstattet bekommt? Empfinde ich persönlich als sehr viel. Würde somit ca. das Doppelte der reinen Spritkosten ausgezahlt bekommen. Bei ca. 160 Euro "Gewinn" hätte der "Ausflug" nach Wuppertal ja noch einen positiven Nebeneffekt für mich.
5) Thema Übernachtung: Im Schreiben steht: "Ist eine auswärtige Übernachtung notwendig, wird ein Übernachtungsgeld nach den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes in Höhe von zur Zeit pauschal 20 Euro gewährt. Bei notwendigen höheren Übernachtungskosten werden diese nach Maßgabe der RV d. JM vom 02.02.2006 (5670-Z.14) bis zu 50 Euro, in Städten von mehr als 100.000 Einwohnern bis zu 80 Euro erstattet."
Bedeutet dies, die 20 Euro gibt es auch ohne Beleg der Übernachtung?
Hätte evtl. die Möglichkeit, ca. 1,5h entfernt von Wuppertal bei Bekannten zu nächtigen, was mit einem kleinen Umweg verbunden wäre. Das ich übernachten müsste, ist aufgrund des angesetzten Termins und der km-Entfernung wohl nachzuvollziehen.
Da Wuppertal mehr als 100.000 Einwohner hat, würde ich bei entsprechendem Nachweis der Übernachtung garantiert bis zu 80 Euro erstattet bekommen oder wie ist dieser Passus zu verstehen (z.B. Hotelrechnung i.H.v. 79 Euro ok)?
Falls ja, was wäre, wenn auf der Hotelrechnung ein Doppelzimmer auftaucht? Könnte das Gericht bei der Erstattung der Übernachtungskosten evtl. Probleme machen?
Hintergrund: Ich würde evtl. meine Freundin mitnehmen. Müsste so nicht den ganzen Weg allein fahren, außerdem könnte man sich von dem o.g. 160 Euro zusätzlichen Benzingeld ja noch einen netten Nachmittag in Wuppertal gönnen.
Danke für Eure Hilfe!