Auto ummelden, aber verzwickte Lage,wer kann helfen?

  • Hallo,
    Ein wenig Komplex ist mein Problem schon.


    Das Auto, also meins, läuft zur Zeit auf meinen Vater. Sowohl als Halter als auch in der Versicherung (50%).
    Jetzt ist mein Vater umgezogen, ich wohne alleine, und er ist jetzt in einen anderen Kreis gezogen also eigentlich ein neues Kennzeichen wäre fällig. Das liegt schon über 3 Monate zurück.


    Bisher hab ich mich gescheut umzumelden, aus folgenden Gründen:


    1. Er zieht in dem Kreis selbst nochmal um, so dass eine jetzige Ummeldung nur Papierkram und Geld kostet.
    2. Möchte ich das ich der Halter bin.


    Und bei Punkt 2 liegt mein Problem. Wir kriege ich es, natürlich nur legal, hin das ich in den Papieren der Halter bin, und mein Vater der Versichungsnehmer bleibt??


    Lt. Auskünften einiger Leute, die glauben alles zu wissen (daher nicht nachvollziehbar ob wahr) trägt das Straßenverkehrsamt denjenigen als Halter ein, der in der Versicherungsdoppelkarte steht. Das wäre dann wieder mein Vater. Auf meinen Namen kann ich es nicht zulassen, zwecks 125 % (Wo soll ich dann nur mein Geld für meine Handy herkriegen?)


    Wie soll ich das verzwickte Problem lösen ?
    Könnt ihr mir helfen, kennt sich jemand damit aus?


    Gruß,
    Dominik

  • Du kannst ohne weiteres als Halter im Kfz-Schein vermerkt sein und dein Vater der Versicherungsnehmer bleiben.


    Hab ich während der Studizeit genau so gemacht.


    Daher...

    Zitat

    Lt. Auskünften einiger Leute, die glauben alles zu wissen (daher nicht nachvollziehbar ob wahr) trägt das Straßenverkehrsamt denjenigen als Halter ein, der in der Versicherungsdoppelkarte steht.


    ...stimmt dies so nicht. Halter und Versicherungsnehmer können verschieden sein.


    Zappi

    Mitglied Nr. 06 des S///-Rennfahrer-Clubs

  • Dein Versicherungsspezialist sollte das wissen.


    Du gehst da hin und nimmst eine Versicherugsdoppelkarte deines Vaters mit. Dann sagst du du würdest gerne das Auto ummelden. Mit einer Vollmacht deines Vaters im Original Unterschrieben und am besten mit dem Perso deines Vaters und deinen natürlich nicht vergessen. Führerschein auch!


    Dann sollte das kein Problem sein.


    Dem Stvka. ist es egal wer die Versicherung zahlt. Hauptsache das Ding ist angemeldet.


    Gruß Gunn

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  • Re: Auto ummelden, aber verzwickte Lage,wer kann helfen?


    Zitat

    [i]
    Lt. Auskünften einiger Leute, die glauben alles zu wissen (daher nicht nachvollziehbar ob wahr) trägt das Straßenverkehrsamt denjenigen als Halter ein, der in der Versicherungsdoppelkarte steht. Das wäre dann wieder mein Vater. Auf meinen Namen kann ich es nicht zulassen, zwecks 125 % (Wo soll ich dann nur mein Geld für meine Handy herkriegen?)


    [/B]


    Das stimmt sehr wohl,denn obwohl auf der Doppelkarte meist "Versicherungsnehmer" steht,wird dennoch der Halter angegeben.Es gibt aber Zulassungsstellen,die bei abweichendem Halter VN UND Halter auf der Doppelkarte eingetragen haben wollen.
    Ansonsten wird Sie nicht akzeptiert.
    Frag beideiner Versicherung mal nach,ob die KFZ mit abweichendem Halter versichern,da gibt es Unterschide bei den Versicherern.
    Vielleicht kannst du den Schadenfreiheitsrabatt deines Vaters von dem Auto
    ja übernehmen.
    Aber generell kann man das Auto problemlos ummelden....

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  • Soweit ich weiß müssen bei fast allen Versicherungen Halter und VN gleich sein.
    Bis vor ein paar Jahren ging das auch noch anders.
    Die Handhabung geht aber von der Versicherung aus. Da muss man nachfragen. Ich kann nur sagen das ich ca. 10 große Versicherungen angefragt habe und keine eine positive Antwort gegeben hat. Selbst meine Tante die in einer Versicherung arbeitet konnte das nicht auf dem "kleinen Dienstweg" für mich regeln.

  • dann schein ich ja bei nem toleranten unternehmen zu arbeiten....intressiert uns nicht,ob der halöter abweicht,kostet dafür allerdings 20% zuschlag....die unfallgefahr ist halt höher bei dieser konstellation,da sie meist bei fahranfängern und gelegenheitsfahrern angewandt wird.....

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  • Die Doppelkarte muss auf jeden Fall auf den zukünftigen Halter ausgestellt sein. Jedoch kann der Versicherungsnehmer durchaus jemand anderer sein, das interessiert die Zulassungsbehörde nicht.
    Du musst also bei deiner Versicherung angeben, dass der Halter nicht der Versicherungsnehmer ist und eine Doppelkarte entsprechend ausstellen lassen. Dies machen jedoch nicht alle Versicherungen, einen Anspruch darauf gibt es nicht.

  • Hallo AdministratorDr ,
    siehe mal

    hier
    Bei der Frage: Auf wen ist oder wird das Fahrzeug zugelassen?
    Hast du verschiedene Möglichkeiten:
    Auf mich
    Auf eine andere Person
    usw.

    Grüße aus Alpen !

  • Danke für eure Hilfe !


    Ich hab mich inzwischen informiert und mal bei meinem Versicherungsvertreter angerufen. Er meint das es bei ihm (Signal Iduna) nicht geht. Er wolle sich aber informieren, ob es bei der Rheinland noch geht.


    Das Straßenverkehrsamt meinte zu mir, ich müsste in der Doppelkarte sowohl den Namen meines Vaters, als auch meinen Namen eintragen lassen. Bei der Versicherung wird dann mein Vater gemeldet, beim Halter, bin ich es dann.


    Weiß jemand bei welcher Versicherung es zufällig geht ?


    Auf meinen Namen umtragen kann ich nicht, weil die Prozente verloren gehen. Man würde mir nur das anrechnen, was ich bisher hätte verfahren, das wären dann ca. 200 % (hab halt erst seid fast 2 Jahren FS).


    Gruß,
    Dominik

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