dei der dbv-winterthur gehts problemlos (wird hoffentlich deswegen nicht verschoben).wenn du seit 2 jahren den fs hast und du dieses fahrzeug in dieser zeit gefahren hast,könntest du evtl den schadenfreiheitsrabatt übernehmen.aber grundsätzlich akzeptieren wir auch abweichende halter,wie gesagt,zu 20% zuschlag.....wobei du dicvh fragen solltest,ob du nicht noch etwas wartest mit dem übertragen der haltereigenschaft,da es momentan am günstigsten ist,über deinen vater zu fahren...wart noch ein jahr und übernimm dann den sfr,könnte max. sfr 3 ( 70%) sein.wäre schon mal ein guter start...
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