ZitatOriginal geschrieben von hdwirtz
Der Verkauf von "durchgestrichenen verfassungswidrigen Symbolen" bleibt nach einer Entscheidung des BGH weiterhin legal, da es sich um klar "nicht verfassungsfeindliche Symbole" handeln würden, die im übrigen auch international Verwendung finden.
Und das ist gut so :top:-Urteil