Bis jetzt war es bei uns in der Gegend so, das alle Polizeifahrzeuge, zumindest die offiziellen in Regensburg zugelassen worden sind und eine Nummer im Format R - 3xxxxx hatten. Jetzt fahren bei uns aber auch zwei mit CHA - 7xxx beziehungsweise REG - 7xxx rum. Die anderen Fahrzeuge in diesen Landkreisen wurden auch in Regensburg zugelassen und Zivilfahrzeuge sind es auch nicht, weil sie die normale Polizeiaufschrift haben. Und ist das 7xxx nur ein Zufall oder nicht?
Werden Polizeifahrzeuge jetzt lokal zugelassen?
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Ist m. E. bei uns in NRW ganz normal, dass Polizeifahrzeuge am Sitz der Kreispolizeibehörde bzw. des Polizeipräsidiums zugelassen werden.
Scheint wohl bei euch mal wieder eine bayerische Lösung zu sein
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In Hessen sind alle Fahrzeuge auf Wiesbaden zugelassen. Polizei ist ja eh Ländersache, somit kann man das so pauschal sowieso nicht sagen.
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ich seh immer nur welche mit R- aber am Land mag das anders sein
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In Baden-Württemberg sind Polizeifahrzeuge auf den Regierungsbezirk zugelassen. Haben also S, KA, FR oder TÜ. Ich dachte das sei in Bayern auch so. Ich hab jedenfalls im Regierungsbezirk Schwaben bisher nur welche mit A gesehen.
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Zitat
Original geschrieben von Olzge
In Baden-Württemberg sind Polizeifahrzeuge auf den Regierungsbezirk zugelassen. Haben also S, KA, FR oder TÜ. Ich dachte das sei in Bayern auch so. Ich hab jedenfalls im Regierungsbezirk Schwaben bisher nur welche mit A gesehen.
Yo, ist auch nach den Regierungsbezirken geordnet.
Es gibt aber auch Ausnahmen. Bei Grösseren Städten wie Nürnberg haben alle Polizeiautos N auf dem Kennzeichen und nicht AN für Ansbach. -
Dann war das bei uns vorher auch schon nicht so, die hatten alle R und nicht LA.
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Wie schon geschrieben wurde, sind Polizei-Angelegenheiten Ländersache. Ob die Fahrzeuge nun im Regierungspräsidiumssitz oder in der Hauptstadt oder in den Landkreisen zugelassen werden, ist eine individuelle Entscheidung der Landespolizei, wobei meiner Meinung nach die Aufteilung nach Regierungspräsidien am meisten Sinn macht.
Der Stefan..
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In Bayern werden Polizeifahrzeuge in der Regel am Sitz des Polizeipräsidiums zugelassen (nicht in allen Fällen identisch mit der Regierungsbezirkshauptstadt), d.h. in München (PP München und PP Oberbayern), Augsburg (PP Schwaben), Regensburg (PP Niederbayern/Oberpfalz), Nürnberg (PP Mittelfranken), Bayreuth (PP Oberfranken) oder Würzburg (PP Unterfranken).
Bayern hat jedoch als einziges Bundesland eine eigene Grenzpolizeitruppe, die Bayerische Grenzpolizei. Deren Fahrzeuge sind am Sitz der Grenzpolizeiinspektionen zugelassen, haben demnach überwiegend Kennzeichen aus grenznahen Landkreisen. Ansonsten sehen sie aber genauso aus wie Fahrzeuge der Schutz- oder Verkehrspolizei, sind also nicht als Grenzpolizei gekennzeichnet.
Dann gibt es noch die Bayerische Bereitschaftspolizei mit Präsidium in Bamberg, deren Fahrzeuge sind in Bamberg zugelassen.
In anderen Bundesländern kann das natürlich ganz anders sein, da Polizei wie schon erwähnt Ländersache ist.
Für die Polizei sind bundesweit die Behördenkennzeichen mit 3 oder 7 beginnend vorgesehen.
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Also in Berlin als Stadt-Staat ist das einfacher
Da haben die Polizeifahrzeuge alle ein "B" vorne
Einziger Unterschied zu den "normalen" Kennzeichen ist der, dass nach dem B nur noch Ziffern kommen.
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