Auch BenQ-Mobile-Tochter Inservio insolvent

  • Zitat

    Von der Insolvenz der ehemaligen Siemens-Handysparte ist nach Gewerkschaftsangaben auch die Service-Tochter Inservio GmbH betroffen. Die Geschäftsleitung von BenQ Mobile habe in einem Gespräch mit Gewerkschaftsvertretern und NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers am heutigen Freitag erklärt, dass die 100-prozentige Tochtergesellschaft der BenQ Mobile GmbH & Co. OHG ebenfalls insolvent sei, sagte der Bocholter IG-Metall-Bevollmächtigte Heinz Cholewa gegenüber heise online. Inservio-Geschäftsführer Stefan Pletsch soll bereits Insolvenzantrag gestellt haben. [Update: Ein Sprecher von BenQ Mobile erklärte, dass Inservio von der Insolvenz betroffen sei. Ob der Insolvenzantrag schon gestellt wurde, konnte er nicht bestätigen. Der Insolvenzverwalter sei bemüht, den Geschäftsbetrieb weiterzuführen und den Service für Endkunden aufrecht zu erhalten, das habe oberste Priorität.]


    Von der Inservio-Pleite sind nach Gewerkschaftsangaben etwa 260 Mitarbeiter der ehemaligen Handywerkstatt des Siemens-Konzerns in Bocholt betroffen. Die Reparatursparte war erst Anfang Juli dieses Jahres in die neu gegründete Inservio GmbH mit Sitz in München ausgegliedert worden. Etwa 260 Mitarbeiter seien übernommen worden, weitere 50 seien direkt bei BenQ Mobile angesiedelt worden, erklärte Chodowa. Die Beschäftigten hatten heute Mittag vor dem Werkstor mit einer Kundgebung protestiert.


    "Nun sind unsere schlimmsten Befürchtungen eingetreten", erklärte dazu der nordrhein-westfälische Bundestagsabgeordnete Christoph Priess (SPD). Die Idee eines weltweiten Serviceunternehmens für Mobilfunktelefone sei innovativ. Das Management von BenQ Mobile sei aber nicht bereit gewesen, dem Unternehmen die nötige Zeit einzuräumen, sich am Markt zu etablieren. (vbr/c't)


    News quelle


    Das kann ja was werden mit der Reparatur von meinen EF81!
    Hoffe ich bekomme es noch zurück!


    :confused:

  • Natürlich bekommst du es zurück, da es ja dein Eigentum ist!

    Die Frage ist nur, ob die momentan insolvente Inservio GmbH in der Lage ist, dein Gerät kurzfristig zu reparieren.


    Gruß,
    Frank

  • Zitat

    Original geschrieben von James B.

    Die Frage ist nur, ob die momentan insolvente Inservio GmbH in der Lage ist, dein Gerät kurzfristig zu reparieren.


    Gruß,
    Frank


    Solange nicht geklärt ist ob BenqSiemens die Garantieleistung bezahlt wird mit Sicherheit kein Servicepartner auch nur einen Handschlag tun.

    Wer viel Geld hat, kann spekulieren; wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren; wer kein Geld hat, muß spekulieren. Zitat:Andre Kostolany

    Gruss
    beugelbuddel

  • Ich werd langsam senil ... jetzt hab ich den Beitrag, den ich in einem ganz falschen Thread "verbummelt" hatte, hier herübergestellt (und natürlich da gelöscht, wo er nun überhaupt nicht hingehörte) :confused:


    Auf ein Neues:


    Also ... wenn ich das richtig sehe, hat BQS (zumindest bis vorgestern) Handys verkauft mit einer zweijährigen vertraglichen Garantieverpflichtung (ich meine nicht die gesetzliche Gewährleistung), obwohl die Vorstandsetage mit Sicherheit da schon wusste, das man wenige Tage später einen Insolvenzantrag betreffend das Vermögen der Inservio GmbH stellen wird.


    Wenn aufgrund dieses Insolvenzantrags nun die Durchsetzung des bekannten Garantieanspruchs erschwert wird, kann ich nur jedem Betroffen raten


    einen S t r a f a n t r a g


    wegen Betrugs (in sicher etlichen tausend Fällen, wenn man Siemens-Mobiles kennt) und versuchten Betrugs in allen zigtausend anderen Fällen zu stellen.


    Sowohl Justiz als auch Politik sehe ich berufen, diesen Schlitzaugen solche Gaunereien auf deutschem Boden auszutreiben. Wenn die Chinesen (oder wozu man BenQ auch immer zählt ;) ) das mit ihren eigenen kleinwüchsigen Landsleuten machen, soll mir das egal sein - in D müssen wir mit allen Mitten versuchen, solches Treiben im Keim zu ersticken - egal ob die Anstifter nun in Amerika oder Asien sitzen.


    Oder Frau Dr. Merkel stellt gleich noch einen Insolventantrag für unseren Rechtstaat - oder was noch davon übrig ist.


    GLÜCKAUF !!!

  • Ich denke, daß Problem wird sein, daß der Service, selbst wenn er wollte, die eventuell noch mögliche Reparatur nicht zurückschicken kann. Dafür fehlen jetzt einfach die finanziellen Mittel. Selbst wenn Inservio nicht betroffen wäre, könnte die Logistikabteilung nicht weiterhandeln.


    Somit ist eine gleichzeitige Insolvenz von BenQ Mobile Deutschland GmbH & Co OHG und der Inservio - Global Costumer Care GmbH in meinen Augen nur nachvollziehbar.

    Marktplatz
    *läßt sich inspirieren*

  • Zitat

    [i]kann ich nur jedem Betroffen raten


    einen S t r a f a n t r a g


    wegen Betrugs (in sicher etlichen tausend Fällen, wenn man Siemens-Mobiles kennt) und versuchten Betrugs in allen zigtausend anderen Fällen zu stellen.


    *weglol* Wer nicht leisten kann, der macht sich auch nicht strafbar. Insolvenz ist an sich nicht strafbar.


    Der Rechtsstaat ist insoweit erst Schuld an derartigen Konstruktionen. Sowas ist (in kleinem Stil) Beratungsalltag und hinlänglich bekannt. Der Gesetzgeber könnte (wenn er denn wollte) z.B. ganz einfach eine zeitlich auf 5 Jahre beschränkte erweiterte Haftung für aus Aufspaltungen entstandene Schwestergesellschaften einführen (sozusagen Sippenhaft für eng verwandte Kapitalgesellschaften). Dann würde zumindest die kurzfristige Sicherung von Kapital und sehr günstige Entsorgung von Mitarbeitern nicht mehr funktionieren. Beim kleinen Mann wird das ja auch praktiziert (eigentlich fast im gesamten Sozialrecht).

  • Das ist n i c h t ganz richtig. Wer nicht leisten kann, macht sich zwar allein dadurch nicht strafbbar ... wer aber (noch) Verbindlichkeiten (wie etwa die Garantieverpflichtung) eingeht in Kenntnis des Umstands, dass er sie wohl nicht erfüllen können wird (weil z. B. die Pleite kurz bevorsteht) ... der macht sich sehr wohl strafbar.


    Für den juristischen Laien (*weglol*) möchte ich nur eine Parallele ziehen zu den Fällen, in denen sich Gauner auf Teufel komm raus im Versandhandel neu einkleiden, neu einrichten und und und ... obwohl sie schon vorher wissen, dass sie nichts von dem jemals werden bezahlen können. Die kriegen nämlich (und zwar zu Recht) von der Justiz mächtig eins auf die Rübe.


    Wenn es bei BenQ statt um wenige Tausend nun um viele Millionen geht, darf das eigentlich nicht zur Straffreiheit führen ... obwohl das de facto leider oft passiert. Von sich aus wird aber wohl kein staatlicher Schwarzkittel aktiv werden ... dafür ist der Feierabend bestimmt viel zu heilig ;)

  • Frank


    Deine Argumentation würde dazu führen, dass sich jeder Anteilseigner der noch Geld hat, dieses aber seiner defizitär arbeitenden Gesellschaft nicht mindestens zwei Jahre lang nach dem "letzten Verkauf" gibt, sich strafbar macht. Er weiß ja, dass die Gesellschaft ihre Gewährleistungsverpflichtungen nicht erfüllen kann, wenn man den Geldhahn abdreht. Im Ergebnis würde jede Haftungsbeschränkung obsolet sein, da man sich bei Berufung darauf strafbar macht.


    Dein Beispiel ist ein schönes Beispiel, aber eben ein ganz anderes. Der Gauner ist nämlich nur eine einzige Person, hier haben wir mehrere Gau... ähm Personen.


    Aber egal.


    Die Besitzer eines Siemenshandys können vermutlich ihre Garantieansprüche kippen. Da kann man nur hoffen, dass das Gerät innerhalb der ersten 6 Monate die Hexe macht, damit wenigstens über die Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer was machbar ist. Die "A-Karte" wandert dann natürlich zum Händler.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Das ist n i c h t ganz richtig. Wer nicht leisten kann, macht sich zwar allein dadurch nicht strafbbar ... wer aber (noch) Verindlichkeiten (wie etwa die Garantieverpflichtung) eingeht in Kenntnis des Umstands, dass er sie wohl nicht erfüllen können wird (weil z. B. die Pleite kurz bevorsteht) ... der macht sich sehr wohl strafbar.
    ...



    Aber genau das wird hier ebend nicht der Fall sein!
    Denn beweise erstmal dem Herrn Joos, Geschäftsführer der operrativen BenQ Mobile GmbH & Co. OHG München, das er wusste das die BenQ Corp Taiwan den Geldhahn zudrehen wird, und so eine Insolvenz droht. Das dürfte nicht möglich sein.


    Manchmal denken die "guten" Juristen für Wirtschaftsrecht schon bei der Vertragsgestalltung bevor sie vor dem Richter müssen einen Schritt weiter, und ersparen sich so die möglichen Konsequenzen.

  • Genau da liegt das Problem ... wer statt den Tausendern die Millionen auf die Seite schafft, bereitet sich eben etwas gründlicher darauf vor ...


    ... und ob das dann wirklich die "guten" Juristen sind, liegt an der Definition des Wortes "gut" ... wenn du "gut" i.S. von "clever" meinst, mag das hinkommen ... man könnte dies Wort aber auch anders werten ... ;)

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