Der TFT oben wurde nicht verkauft!!!! Also kann man nicht sagen er hat große sachen verkauft!!!
Nokia 7650, Sofort-Kaufen bei eXay, nur 379 €.
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hi,
wickelt das ganze doch einfach über ein treuhandkonto ab - dagegen dürfte ein seriöser verkäufer eigentlich nichts einzuwenden haben.
bei der summe würde ich das auf alle fälle so machen.so long
ciao
marco
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Zitat
Original geschrieben von Jochen Schröder
Falsch. Zurückbuchen kannst du es innerhalb der gesetzlichen Frist immer. Das ist dann Risiko der Bank des Verkäufers, wenn sie ihm die Kohle während dieser Zeit bar in die Kralle drückt.Hmm, das ist mir neu. Da muss ich mal ein ernstes Wörtchen mit meinem Schwesterherz reden, denn von ihr hab ich die Info, und sie arbeitet auf einer Bank...
Wusste gar nicht das Banken so ein Risiko eingehen.
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Kennt jemand von Euch "J_Julio" ?? Bei dem bin ich auf die Nase gefallen. Hat über 170 positive gehabt und ich habe natürlich blind 470 Euro damals für ein T68i überwiesen. Nach 5 Tagen gehe ich auf seine Seite und schwupps sind aus den über 170 Positiven, schon nur noch 140 geblieben. Der Typ hat bei ebay ca. 120.000 Euro geprellt mit Sachen wie: Monitore, Kameras und hochwertige Handys.
FINGER WEG!! Wer keine Abholung will, der ist unseriös und hat etwas zu verbergen. Ich rate jedem davon ab.
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Naja eigentlich ist es ja verständlich wenn jemadn 1000 Geräte verkauft, dass er es nicht will, dass man sie abholen kann !
Stellt euch vor 10% würden davon Gebrauch machen, was der für nen Trouble in seinem Haus/Wohnung hätte !
Außerdem kann es ja sein dass er in einem Wonviertel wohnt, wo Geschäftsadressen nicht zugelassen sind, und er wenn er die Geräte an der Haustüre verkauft ein Vergehen begeht, oder irre ich mich da ?Ciao Sebi
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Zitat
Original geschrieben von Horizon
Hmm, das ist mir neu. Da muss ich mal ein ernstes Wörtchen mit meinem Schwesterherz reden, denn von ihr hab ich die Info, und sie arbeitet auf einer Bank...
Wusste gar nicht das Banken so ein Risiko eingehen.
Glaubs mir - ich habe auch 4 Jahre Berufserfahrung als Bankkaufmann in jungen Jahren hinter mich gebracht.
Das Risiko liegt da allein bei der Bank die die Kohlen aushändigt. Das Recht zur Lastschriftrückgabe beim Bezogenen kann die Empfängerbank unter keinen Umständen umgehen.
Es gibt lediglich einen Unterschied zwischen "Einzugsermächtigung" und "Abbuchungsauftrag" - bei letzterem muss der Betrag explizit genannt sein und das was du erteilst muss auch "Abbuchungsauftrag" heissen. Dann reduzieren sich die Rückgabefristen ganz erheblich (wenns noch so ist wie früher dann meine ich von 6 Wochen auf 8 Tage oder so irgendwie)
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Die Auktion wurde zum Glück von Ebay eingestellt :top: :top: :top:
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Dann machen wir doch hier am Besten mal zu
-Andi-
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