ZitatOriginal geschrieben von BigBlue007
Was Quelle da tut, orientiert sich also 100%ig an geltendem Recht - dass andere das nicht genauso handhaben, ändert daran nichts.
... So gut wie keiner von denen hatte verstanden, dass sie damit im Grunde genommen überhaupt kein Problem haben, da die Gewährleistung de facto immernoch nur 6 Monate betrug.
Da hat aber einer Angst vor einem entsprechenden Thread ...
Ich verbleibe dabei ... wenn ein Verkäufer von seinem Recht auf Beweislastumkehr Gebrauch machen kann, heißt das noch lange nicht, dass er das auch muss.
Und die Tatsache, dass die meisten Verkäufer mit diesem Recht umsichtig umgehen, liegt nicht daran, dass sie "doof" sind. Ich denke mal, dass man bei Amazon die Rechtslage schon kennen wird ... soo klein ist dieser Händler nun auch wieder nicht ... :p
Und einen Tread über die Frage, welcher Verkäufer mit seinem Recht kundenfreundlich umgeht - und welcher eben das Gegenteil macht -, halte ich persönlich nicht für sinnlos (warum überhaupt ???), sondern sogar für seeeehr sinnvoll in Bezug auf meine Entscheidung, bei welchem Verkäufer ich z.B. meine nächste DigiCam und den immer noch ausstehenden DVD-Rekorder kaufen soll.
Gruß aus Wedau