Unfall mit unklarer Schuldfrage - was kommt dann ?

  • Hi,


    folgendes ist mir heute passiert :


    Ich fuhr eine zweispurige Straße ( eine Spur rechts, eine links) herunter und wollte links auf einen Grünstreigfen abbiegen um zu wenden. Also verlangsamte ich meine Fahrt, setzte den Blinker links und schlug ein.
    In dem Moment fuhr mir ein anderes Auto, das zum Überholen angesetzt hatte ( im Überholverbot übrigens) schräg in die Seite.
    Die herbei gerufene Polizei hat den Unfall nur aufgenommen und keinen Schuldigen "ernannt". Nach Meinung des Beamten haben wir beide Schuld, da mein Gegner a) nicht bei einer unklaren Verkehrssituation hätte überholen dürfen und b) schon gar nicht im Überholverbot.
    Ich selber hätte mich beim linksabbiegen vergewissern müssen, ob hinter mir einer kommt. Natürlich habe ich kurz vor dem Abbiegen nochmals in den Seitenspiegel geschaut, fahre aber einen Doblo Kastenwagen mit einem entsprechend großen toten Winkel und habe ihn definitiv nicht gesehen.


    Nun meine Frage : Wie gehts jetzt weiter ? Wie wird festgelegt wer wieviel Schuld hat und wie läuft die Regulierung mit der Versicherung dann ?


    Danke für ( hoffentlich) zahlreiche Antworten !

  • Nun, das ganze wird vermutlich nicht ohne Anwälte ablaufen.
    Hast Du eine Rechtsschutz? Die wirst Du jetzt brauchen....


    Jeder der am Unfall Beteiligten hat einen Schaden und versucht natürlich, diesen vom Unfallgegner ersetzt zu bekommen. Dazu sucht man in diesem unklaren Fall einen Anwalt auf und beauftragt diesen mit der Durchsetzung seiner Rechte. Dieser wird sich an die gegnerische Versicherung wenden und den Schaden einreichen. Diese wird die Regulierung abweisen.
    Es kommt zum Schlagabtausch zwischen den Anwälten, wahrscheinlich auch zu einem Gerichtstermin. Dort wird die Schuldfrage geklärt, an der sich imho auch die Versichterung mit der Schadenregulierung orientieren.


    So oder so ähnlich würde ich mir das vorstellen.
    Such am besten Deinen Anwalt auf.


    Ich kann mir gut vorstellen, dass beide Versicherungen ohne Urteil die Regulierung verweigern werden.
    Evtl. ist in Absprache zwischen den Parteien und den Versicherungen eine außergerichtliche Einigung möglich. Aber auch das sollte lieber der Anwalt in die Hand nehmen.



    Bess demnähx,
    Carsten

    "Das Problem an Zitaten aus dem Internet ist, daß sie nur schwer überprüfbar sind."


    Konrad Adenauer

  • Um was für einen Schadensbetrag handelt es sich denn?
    Bei AMS TV war vor kurzer Zeit ein ähnlicher Unfall thematisiert. Ich kann den Link auf die Schnelle nicht finden.
    In der Stadt ist jemand sehr langsam gefahren, dann hat der hintere überholt, der vordere wollte links abbiegen und es kam zum Unfall.
    Es war aber soweit ich mich erinnern kann kein Überholverbot.
    Der Überholende musste für 3/4 der Schaden aufkommen, da eine unklare Verkehrssituation vorlag.

  • Wenden-auf-der-Straße ist so ein Ding wie Rückwärtsfahren - man muss erhebliche Vorsicht walten lassen und ist im Falle des Unfalls fast immer automatisch schuld.


    Dein Gegner nahm wohl an, daß Du irgendein Problem hast (was bei Deinem für ihn undurchsichtigen Manöver wohl verständlich ist) und wollte vorbei fahren. So richtig überholen ist das ja nun auch nicht...


    Ich nehme an, Du bekommst 75 - 100 % Schuld, zumal Dich die Sache mit dem Dir bekannten toten Winkel zusätzlich belastet.



    Informier uns wie's ausgegangen ist... ;)

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • http://www.recht.de/phpbb/view…8787848d022bb4e4137ec409b


    http://www.verkehrsportal.de/b…ion/index.php/t31079.html


    http://www.juraforum.de/forum/…holen-auf-landstra%C3%9Fe


    Wie man sieht ein Klassiker...
    Einerseits muss der Wendende die fließenden Verkehr beobachten, andererseits war lt. TE an dieser Stelle ein Überholverbot.
    Je nachdem wie der Richter drauf ist wird das wohl 70:30, 50:50 oder 30:70 ausgehen, aber ohne Anwalt und Gericht wird man sich da wohl kaum einigen können.


    CH

  • OK,


    danke schon mal für die Antworten.
    rechtsschutzversicherung habe ich leider keine, werde dann aber auf jeden Fall wenn ich von der Polizei den Schrieb bekommen habe ein Beratungsgespräch suchen.
    Dann muß man sich halt ausrechnen was günstiger kommt : die Anwaltskosten oder die Rückstufung in der Versicherung.
    Naja mal sehen, ich halte euch auf dem laufenden.
    Übrigens : Schaden an meinem Auto schätze ich jetzt mal so auf ca 2000 Euro, ich denke der am anderen Fahrzeug könnte auf auch sowas in der Höhe rauslaufen.

  • Evtl. gibt es eine Möglichkeit, dass ihr euch außergerichtlich einigt und jeder seinen Schaden selber trägt. Dafür brauchst Du aber einen Glücksengeldrachen....


    Bd,C


    Edit:
    Auto ohne Rechtsschutz geht eigentlich gar nicht. Das Risiko ist hier viel zu groß und die Rechtsschutz kostet wirklich nicht viel.

    "Das Problem an Zitaten aus dem Internet ist, daß sie nur schwer überprüfbar sind."


    Konrad Adenauer

  • Zitat

    Original geschrieben von I²K
    War nur Überholverbot oder auch eine durchgezogene Mittellinie?


    Nur Überholverbot.

  • Re: Unfall mit unklarer Schuldfrage - was kommt dann ?


    Zitat

    Original geschrieben von Jecker
    Ich fuhr eine zweispurige Straße ( eine Spur rechts, eine links) herunter und wollte links auf einen Grünstreigfen abbiegen um zu wenden.


    Darf man da denn links hin? Oder ist das nur ein Weg?


    Also du hast gebremst, dann geblinkt und dann sofort links eingeschlagen und bist ohne zu gucken über die gestrichelte Linie?


    Gruß Gunn

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