Unfall mit unklarer Schuldfrage - was kommt dann ?

  • Zitat

    Original geschrieben von Butterfly
    Auto ohne Rechtsschutz geht eigentlich gar nicht. Das Risiko ist hier viel zu groß und die Rechtsschutz kostet wirklich nicht viel.

    Richtig, das hast Du gut erfasst. Auto ohne Rechtsschutz ist in DE unmöglich, schließlich muss jedes angemeldete Auto eine Haftpflichtversicherung haben. ;) Und diese hat die Aufgabe, entweder berechtigten Schaden zu begleichen oder unberechtigte Ansprüche vom Versicherungsnehmer abzuwehren.

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

  • Zitat

    Original geschrieben von bambi05
    Auto ohne Rechtsschutz ist in DE unmöglich, schließlich muss jedes angemeldete Auto eine Haftpflichtversicherung haben. ;) Und diese hat die Aufgabe, entweder berechtigten Schaden zu begleichen oder unberechtigte Ansprüche vom Versicherungsnehmer abzuwehren.


    Um die eigenen Ansprüche durchzusetzen, was braucht man da allerdings meistens? Richtig. Eine Rechtsschutzversicherung, da die Rechtsschutzfunktion der Haftpflicht ja nur passiv ist. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von fr3dl
    Um was für einen Schadensbetrag handelt es sich denn?
    Bei AMS TV war vor kurzer Zeit ein ähnlicher Unfall thematisiert. Ich kann den Link auf die Schnelle nicht finden.
    In der Stadt ist jemand sehr langsam gefahren, dann hat der hintere überholt, der vordere wollte links abbiegen und es kam zum Unfall.
    Es war aber soweit ich mich erinnern kann kein Überholverbot.
    Der Überholende musste für 3/4 der Schaden aufkommen, da eine unklare Verkehrssituation vorlag.


    Äh... wie sieht es dann in folgender Situation aus:
    Der vorausfahrende kriecht mit < 30 km/h auf einer 50er Straße entlang. Scheinbar sucht dieser eine Parklücke, ohne zu blinken. Der hinter ihm fahrende ist genervt und will ihn überholen, genau in diesem Moment biegt der Vordermann links ab *CRASH*. Nach deinem Urteil müsste der Überholende 3/4 des Schadens tragen?

    "Also machen wir es kurz." - "Den Zeitpunkt haben wir längst verpasst."

  • Soweit ich mich erinnern kann, ja.
    Der Überholende hätte eben nicht überholen dürfen da eine unklare Verkehrssituation bestand.

  • Zitat

    Original geschrieben von fr3dl
    Soweit ich mich erinnern kann, ja.
    Der Überholende hätte eben nicht überholen dürfen da eine unklare Verkehrssituation bestand.


    wenn der Vordermann ohne zu blinken bei freier Sicht und ohne sonstige Behinderung mit 30 statt 50 fährt kannst du ihn sehr wohl ohne bedenken überholen. Sollte er dann links abbiegen ist die Schuld zu 100% auf seiner Seite. (Wenn er natürlich die ganze Zeit 50 gefahren ist und dann auf einmal nur noch 30 gilt das nicht. Dann ist das tatsächlich eine "unklare Verkehrssituation" und du trägst eine (Teil-) Schuld. Du solltest also schon eine weile warten...)

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