Re: Re: Neue BMW mit Rückleuchten mit Leuchtstreifen
ZitatOriginal geschrieben von Strupo
Ja, sind LED+.
Soll das LEDplus heißen? Google liefert dazu nichts.
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Re: Re: Neue BMW mit Rückleuchten mit Leuchtstreifen
ZitatOriginal geschrieben von Strupo
Ja, sind LED+.
Soll das LEDplus heißen? Google liefert dazu nichts.
Da ich in letzter Zeit beruflich oft in Niedersachsen unterwegs war (komme selbst aus NRW) ist mir aufgefallen, dass dort oft die TÜV-Plakette nicht direkt auf dem Nummernschild, sondern auf einer Art Sockel aufgeklebt ist. Weiß jemand warum/wieso dies so ist?
Sind das nicht "Celis"-Rückleuchten?
EDIT: Und noch ne Frage hinterher: Hat jemand schon ein Nachrüstsatz "Hella LED-Tagfahrlicht" verbaut? Soll um die 200 Euro kosten und die runden würden vermutlich in die vorgesehenen Halterungen der Nebelscheinwerfer (nicht vorhanden) eines Audi A3s passen.
ZitatOriginal geschrieben von Primetime
Da ich in letzter Zeit beruflich oft in Niedersachsen unterwegs war (komme selbst aus NRW) ist mir aufgefallen, dass dort oft die TÜV-Plakette nicht direkt auf dem Nummernschild, sondern auf einer Art Sockel aufgeklebt ist. Weiß jemand warum/wieso dies so ist?
Moin,
das sind noch die alten Plastikteile.
Die sind in so einem Teller eingelassen.
Haben hinten dran so eine Feder die einrastet.
Dachte auch die sind inzwischen ausgestorben.
Aber die eine oder andere Gemeinde benutzt sie wohl immer noch.
Auf alle Fälle waren die Dinger leichter zu "bewegen"
Hat echt geholfen beim "umrüsten" auf kleinere Schilder beim Mopped
Kenzo
Ich habe auch noch eine Autofrage:
Ab wieviel Personen benötigt man einen Personen-Beförderungsschein?
Wir machen von der Arbeit eine zweitägige Exkursion, dafür hat eine Kollegin einen Kleinbus von einem Sportverein angemietet.
Da es sich aber keiner zutraut damit zu Fahren, wurde ich dann als Fahrer ausgewählt
Ich würde dann in dem Kleinbus 7 Kolleginnen, mit mir als Fahrer also insgesamt 8 Personen kutschieren. Wäre da schon ein Personen-Beförderungsschein nötig :confused: Ich habe nähmlich keinen.
Da brauchst du noch keinen Schein. Den benötigst du erst ab 9 Passagieren.
Edit: Und auch erst unter bestimmten Umständen, aber das spielt bei dir m.M. nach keine Rolle.
ZitatOriginal geschrieben von h00ligan
Edit: Und auch erst unter bestimmten Umständen, aber das spielt bei dir m.M. nach keine Rolle.
Da schick ich doch ne Frage mal direkt hinterher:
Ist es richtig, daß man als Führerscheinneuling in der Probezeit keinen (VW-)Bus mit max 9 Leuten mehr fahren darf!? Hatte ich noch nie gehört, wurde mir so aber schon mehrfach von einigen "Neulingen" bestätigt. Geht um die Beförderung von Kindern/ Jugendlichen im Rahmen von Ferienfreizeiten der Arbeiterwohlfahrt.
Kennt sich da jemand aus!?
Du darfst im Rahmen einer Freizeit keine Teilnehmer bis zu dem Reiseziel (z.B. Deutschland -> Frankreich) fahren bzw. im Falle eines Personenschadens kann es rechtliche Konsequenzen haben. Du darfst aber sehr wohl am Art der Freizeit (z.B. ein kleiner Ausflug)bis zu 8 Personen befördern.
ZitatOriginal geschrieben von Philipp333
Du darfst im Rahmen einer Freizeit keine Teilnehmer bis zu dem Reiseziel (z.B. Deutschland -> Frankreich) fahren bzw. im Falle eines Personenschadens kann es rechtliche Konsequenzen haben. Du darfst aber sehr wohl am Art der Freizeit (z.B. ein kleiner Ausflug)bis zu 8 Personen befördern.
Am Ort meinst du nehme ich an!?
Darum ginge es!
Bzw die Kiddies morgens abholen und abends wieder heim bringen (10km vielleicht).
Wieso darf ich die nicht bis nach Frankreich fahren? Darf man das nur nicht innerhalb der Probezeit? Generell nicht? Warum nicht? Usw...
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