KFZ- Versicherung

  • Hallo TT-Freunde!


    Musste letzte Woche eine KFZ Versicherung abschließen, da dies zügig von statten gehen musste, habe ich eine Versicherung gewählt, die die Doppelkarte zum ausdrucken bereit stellte. Nun habe ich jedoch eine andere Versicherung für 9€ weniger / Monat gefunden. Sprich für nur 37,90€ VK je Monat.


    Kann ich noch von der jetzigen zurück treten und die andere abschließen? Oder kann ich zum 30.11 kündigen und ab 1. 1.07 zur neuen gehen? :/


    Blicke bei den 18 Seiten der AGB nich durch.


    Vielen Dank

  • Wenn Du nur die Doppelkarte hast und noch keinen Vertrag unterschrieben hast dann kannst du sofort zu einer anderen Versicherung. Ansonsten einfach zum 30.11. kündigen und dann Wechseln. Ohne angaben kann man aber auch nicht viel sagen, weil die AGBs nicht bei jedem versicherer gleich sind.

    Cellmapper: Boomi85

  • Zitat

    Original geschrieben von Mathias85
    Wenn Du nur die Doppelkarte hast und noch keinen Vertrag unterschrieben hast dann kannst du sofort zu einer anderen Versicherung. Ansonsten einfach zum 30.11. kündigen und dann Wechseln. Ohne angaben kann man aber auch nicht viel sagen, weil die AGBs nicht bei jedem versicherer gleich sind.


    Da-Direkt, der Versicherungsschein kam soeben per Post.


    Wagen musste zugelassen werden (Neuwagen) und die günstigere Versicherung hätte gut 1 Woche für die Doppelkarte gebraucht.

  • Wenn der Versicherungsschein schon da ist, dann kannst Du frühestens zum 31.12.2006 kündigen. Die Kündigung muss bis 30.11. dem Versicherer vorliegen. Aber Achtung: Da der Vertrag kein Jahr läuft, kann der Versicherer nach Kurztarif abrechnen. Dies kann die Einsparung bei der günstigeren Versicherung aufbrauchen.

    Irren ist menschlich; aber wenn man richtigen Mist bauen will, braucht man einen Computer!!!

  • Richtig! Unbedingt erst nachfragen! Kurztarif kann erheblich teurer sein... Wenn Du über Internet abgeschlossen hast, hast Du aber ein 14tägiges Rücktrittsrecht... Nutze das wenn es noch geht, dann gilt der Vertrag als nie geschlossen worden und beide Parteien sind von jeglichen vertraglichen Verpflichtungen befreit.

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