Kindergartenplatz ab 2 Jahren, rechtliche Grundlagen

  • Zitat

    Original geschrieben von VFBler


    Zum Thema weil ich so schnell postete: Nachdem wir die Absage erhalten haben war ich natürlich „aufgeregt“ über die Art der Absage.


    Ein Grund mehr (auch zukünftig) lieber noch zweimal über die Wortwahl nachzudenken, als den ersten (falschen) emotionalen Gedanken gleich zu posten gell? Denn das man einmal gesagtes/geschriebenes nur schwer wieder einfach so zurücknehmen kann hat man ja gerade wieder wunderbar am Beispiel der Papstrede gesehen.


    Hat sich ja nun alles zum Guten gewendet und dann können wir ab sofort ja auch unsere lieben russlanddeutschen Kollegen wieder zufrieden lassen :p


    CH

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Ein Grund mehr (auch zukünftig) lieber noch zweimal über die Wortwahl nachzudenken, als den ersten (falschen) emotionalen Gedanken gleich zu posten gell? Denn das man einmal gesagtes/geschriebenes nur schwer wieder einfach so zurücknehmen kann hat man ja gerade wieder wunderbar am Beispiel der Papstrede gesehen.
    CH


    Da gebe ich Dir vollkommen recht. Ich weis dass meine Aussage provozierend auf einige wirken kann, aber diese entspricht genau dem Gedanken den ich zu diesem Zeitpunkt hatte. Zurücknehmen will ich dies auf keinen Fall, wenn sich jemand angegriffen fühlte dann entschuldige ich mich dafür. Ich bin kein Mensch der solche Sachen korrigiert sonder stehe zu meinem Wort. Ganz wie unser Papst ;)


    In diesem Sinne, Thema beendet ! :D

  • kleiner tipp


    Halli Hallo !!!
    Ich arbeite als erzieherin im kindergarten und kann zu deinem Problem nur ebenfalls sagen, das diese *freihaltung* des Kindergartenplatzes für alle Eltern gilt, ob alleinerziehend oder nicht, ob deutsch der nicht spielt hierbei keine rolle. Zumeist geht es auch darum, den platz für die Kinder *freizuhalten* die im darauffolgenden, bzw. gleichen Jahr noch zur Schule kommen, um diese im Kindergarten auf die Schule vorzubereiten. Am besten du erkundigst dich mal beim Träger des Kindergarten, wann der *Stichtag* der Freihaltung vorbei ist und womöglich gibt es die Chance den Platz sozusagen *vorzubestellen*


    viel Glück wünscht ;)

    Elli

  • Kleines Update:


    Gestern kam ein Anruf der Stadt dass unsere Tochter ab November in den Kindergarten den wir wünschten, gehen kann. Anmeldeformulare und Erstbesprechungstermin mit der Kidergartenleiterin stehen auch schon fest :top:


    Es zahlt sich doch aus wenn man nach der ersten Aussage einfach mal nicht locker lässt. Ich bin auf jedenfall mächtig stolz dass meine kleine Tochter nun Ihren ersten Schritt in ein neuen Abschnitt Ihres Lebens macht. Und morgen wird sie leider heiraten :D:)

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