Kindergartenplatz ab 2 Jahren, rechtliche Grundlagen

  • Re: Re: Kindergartenplatz ab 2 Jahren, rechtliche Grundlagen


    Zitat

    Original geschrieben von Pitter

    Bevor man einfach postet hilft oftmals ein wenig nachdenken. Für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.
    Wenn die Gemeinde nun durch freiwillige Aufnahme von Zweijährigen sämtliche Kindergartenplätze belegt, was sollten die dann tun, wenn eine Familie mit drei-, vier- oder fünfjährigen Kindern (egal welcher Nationalität oder aus welcher Ecke kommend) zuzieht?


    Aber gelesen wird der Beitrag schon oder?



    Der TE hat keinen Rechtsanspruch auf einen KiGa-Platz, den benötigt er eigentlich auch nur weil seine Schwiegereltern wegziehen.


    Der TE muss also bitte sofort einen Platz bekommen weil bei ihm jemand wegzieht, der potentiellen Neulinge werden ab sofort auf Lebenszeit verbannt weil sie zuziehen? Könnte ja jeder auf die Idee kommen einfach mal so umzuziehen, wo kommen wir da denn hin :rolleyes:


    CH

  • So Leute, mein Gespräch ist rum und meine gestriger Ärger ist Zuversicht gewichen. ;)


    Ich teilte unserem Bürgermeister gestern das mit was mir von den für die Kindergärten (wir haben 3 KiGa, davon nehmen 2 jeweils ab 2 Jahren, wir haben ca. 3500 Einwohner wenn ich das noch richtig im Kopf habe !) zuständigen Damen mitgeteilt wurde. Er selbst konnte es nicht fassen dass so eine Aussage getroffen wurde, und versicherte mir auch dass eine solche Regelung im gänzlich unbekannt ist, geschweige denn ihm gegenüber jemals erwähnt wurde. Weiterhin teilte er mit dass ich Anspruch auf einen freien Platz habe sobald meine Tochter 2 Jahre alt ist (das ist in Kürze). Ebenso wird meine Familie als im Ort gemeldet und lebend in keiner Weise benachteiligt gegenüber mögliche zuziehende Familien. In solch einem Fall muß die zuziehende Familie sich rechtzeitig darum kümmern. Regelungen für Härtefälle gibt es bei unseren Kindergärten keine. Sollte mal eine Familie keinen Platz bekommen, dann gibt es Zuzahlungen für Tagesmütter von der Stadt. Diese Zuzahlungen sind abhängig vom Einkommen.


    Er betonte dass die Reihenfolge der Warteliste und keine anderen Kriterien (sehen wir mal von möglichem Vitamin B ab IMHO) gelten. Da wir uns schon im Januar 2006 angemeldet haben bin ich zuversichtlich. Er versprach mir dass er der Sache nachgeht warum wir eine Absage erhalten haben. Sofern ein Platz zum Stichtag frei ist, und auf der Warteliste sind wir drann, werden wir Ihn bekommen.


    Jetzt kann er mal zeigen ob ein Kommunalpolitiker mehr drauf hat als eine Bundespolitiker. :D


    Ich halte Euch auf dem laufenden.


    Edit:


    ChickenHawk


    Hab dein Beitrag erst jetzt gelesen. Die Plätze für zweijährige sind nicht freiwillig, das habe ich gestern erfahren. Es besteht bei unseren Kindergärten definitiv ein Anspruch, lediglich die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Und da bei uns nun der Fall eintritt dass wir einen Platz ab November benötigt (warum ist ja bekannt), haben wir auf einen freien Platz auch Anspruch. Dieser wird uns jedoch durch nicht nachvollziehbare Argumente verwehrt. Und dieser Sache wird nun nachgegangen.

  • Na dann hoffe ich für Dich, dass Ihr Glück habt.


    Trotzdem noch eine Anmerkungen dazu:


    Zitat

    Original geschrieben von VFBler
    ...Die Plätze für zweijährige sind nicht freiwillig, das habe ich gestern erfahren. Es besteht bei unseren Kindergärten definitiv ein Anspruch, lediglich die Anzahl der Plätze ist begrenzt.....


    Ja, aber doch eher ein "freiwilliger Anspruch". Euer Gemeinde-/Stadtrat hat entschieden, Zweijährigen x Plätze zur Verfügung zu stellen. Damit haben dann die betroffenen Eltern einen Anspruch darauf, soweit ein solcher Platz zur Verfügung steht. Diese Plätze können natürlich auch nicht willkürlich verteilt werden. Allerdings kann diese freiwillige Aktion der Stadt doch nicht dazu führen, dass ein Kind, welches durch Bundesgesetz einen Rechtsanspruch auf einen Platz besitzt, keinen Platz bekommt.



    Zitat

    Original geschrieben von VFBler
    ...Er betonte dass die Reihenfolge der Warteliste und keine anderen Kriterien (sehen wir mal von möglichem Vitamin B ab IMHO) gelten....


    Ja, aber doch sicher nur unter den zweijährigen Bewerbern. Sobald ein Drei-/Vier-/Fünfjähriger vor einem Stichtag vor der Tür steht, muss die Gemeinde diesem einen Platz geben.



    Gruß


    Pitter

  • Hallo Pitter,


    du mußt das mit dem Anspruch wie folgt sehen:


    Wie du schreibst hat jedes Kind ab drei Jahren rechtlichen Anspruch auf einen Platz. Das ist so korrekt, allerdings auch nicht unbegrenzt in einem Kindergarten. Das sieht wie folgt aus:


    Ein Kindergarten hat z.B. maximale 20 Plätze für Kinder die aufgenommen werden können. Davon sind 18 Plätze geplant für 3jährige und 2 Plätze für 2jährige: Die Kinder welche zum Stichtag zwei und drei Jahre alt werden, werden dann nach der Warteliste in den Kindergarten aufgenommen, aber maximal so viele wie Plätze für die Altersstufe frei sind. Wenn die Gemeinde feststellt dass mehr Plätze da sein müssen, werden entsprechend mehr Betreuer eingesetzt und die Kindergärten ausgebaut, sofern es finanziell machbar ist. Allerdings kommt es bei unserer Gemeinde nicht selten vor das Kinder im Nachbarort in den Kindergarten gehen, weil unsere eben voll sind. Der Rechtsanspruch für dreijährige kann man in jedem Kindergarten seiner Wahl in Anspruch nehmen, sofern Plätze frei sind, und ist nicht ortsgebunden.

    Zitat

    Original geschrieben von Pitter
    Sobald ein Drei-/Vier-/Fünfjähriger vor einem Stichtag vor der Tür steht, muss die Gemeinde diesem einen Platz geben.


    Die Gemeinde muß wenn Plätze frei sind diese an Familien mit Anspruch vergeben. Wenn keine Plätze frei sind muß ein anderer Kindergarten angefragt werden.


  • Da würde ich mich z.B. mit einem 5-jährigem Kind, der in eure Stadt zieht, aber bedanken, wenn diese mir mitteilen würde, leider sind alle unsere Plätze in allen unseren Kindergärten (u.a. mit Zweijährigen) belegt, suchen sie doch in den Nachbargemeinden nach einem Platz.


    Was glaubst Du, wie schnell ich da mit Hilfe eines Gerichtes einen Platz in eurer Gemeinde finden würde?


    Gruß


    Pitter


  • Aber warum? Selbst wenn ich beruflich kurzfristig umziehen muß kann ich nicht erwarten daß am neuen Ort alles nach meinen Bedürfnissen ausgerichtet wird, sondern daß ich mich an bestimmte Gegebenheiten anpassen muß.


    So sehe ich das auch im Hinblick auf einen Kindergartenplatz.


    Wenn ich meine unbedingt ins Kaff X anstatt Y ziehen zu müssen, muß ich womöglich akzeptieren daß es dort keinen Kindergartenplatz gibt. Dann muß ich es eben in der Nachbargemeinde probieren.


    Wenn ich in ein Dorf ziehe, wo es keine Post gibt, muß ich das auch hinnehmen und in den Nachbarort fahren. Es kann doch nicht sein daß man davon ausgeht daß eine Gemeinde ihre Strukturen nur darauf ausrichtet die Bedürfnisse Zuziehender zu erfüllen, sondern bevor man irgendwo hinzieht überlegt man sich ob man dort Verhältnisse findet, die einem zusagen. Ansonsten muß man eben einen anderen Wohnort aussuchen und vielleicht 5km weiter in ein anderes Dorf ziehen.


    Aber was ist das für eine Einstellung daß man irgendwo hingeht und dann meint daß alle nach den Wünschen des Neubürgers tanzen müßten?

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...


  • Wer sagt das?


    Es geht hier doch einzig um das vom Gesetzgeber, mit gutem Grund, eingeräumte Recht, auf einen Platz im Kindergarten für Kinder eines bestimmten Alters. Und natürlich hat ein Bürger, egal ob neu zugezogen oder in diesem Ort geboren, ein Anrecht darauf, dass sich seine Gemeinde an geltende Gesetze hält.


    Gruß


    Pitter

  • Was habt ihr denn immer alle mit den Neuzugezogenen? Das sind auch nur Menschen (oder in diesem Fall Eltern) und diese bzw. deren Kinder haben nach dem SGB VIII nun mal einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz den sie notfalls auch gerichtlich einklagen können.


    Die Art und Weise wie dieser Anspruch umzusetzen ist, wird dann von den verschiedenen Landeskindergartengesetzen geregelt, meist steht da was davon drin, dass der Anspruch halt "ortsnah" zu erfüllen ist.
    Das heißt nicht automatisch, dass wenn ich in Ort X ziehe dort auch einen Platz bekomme (je nach Zumutbarkeit) aber irgendwo in der Nähe muss halt ein Platz angeboten werden, so will es das Gesetz. Und niergendwo steht dagegen geschrieben, dass man nicht umziehen darf.


    Die Gemeinden/Träger können halt auch mit "Neulingen" nicht einfach beliebig
    Ping-Pong spielen, so nach dem Motto "Wir wollen lieber unsere "eigenen"
    Kinder als ortsfremde…"


    Einem allein erziehenden Elternteil das in Ort X gezogen ist, ist es eben
    weniger zuzumuten erst das Kind in Ort Y zu bringen um dann nach Ort Z zur
    Arbeit zu fahren, als anderen Eltern die beide in X wohnen und arbeiten. Für
    den einzelnen Betroffenen erstmal schwer zu akzeptieren, aber in solchen Fällen entscheidet halt jemand anders wer denn nach objektiven
    Gesichtspunkten schwerer betroffen ist.



    Und mal ganz unabhängig davon:
    Das Gespräch hat ja gezeigt, dass der TE lieber erst danach gepostet hätte als
    seine erste Reaktion auf die vermeindliche Absage hier so in der Gegend zu
    blasen.
    So wie sich das hier entwickelt hat bekommt man ja fast den Eindruck als
    würden bestimmte Orte von "Zuziehern" gerade zu überrannt, die nichts
    anderes im Sinn haben, als den Alteingessenen die KiGa-Plätze streitig zu
    machen. Das geht dann doch wohl an der Realität sehr vorbei.


    Gruß
    CH

  • Es gibt Neuigkeiten.


    Zum Thema von ChickenHawk mit ortsnah: Es gibt bei der Größe der Kindergärten eine Regel wie viele Kinder auf einen Betreuer/in kommen dürfen. Wenn es halt keine Betreuer/in mehr im Kindergarten gibt, dann kann der Anspruch noch so groß sein, dann muß eben ausgewichen werden in den Nachbarort. Je nach „Zustand“ der Eltern (Familie, Alleinerziehend) wird das ortsnah sehr eng definiert. Der Träger kann anhand den Wartelisten erkennen ob es künftig sinnvoll ist noch ein Betreuer/in einzustellen um dem Bedarf gerecht zu werden. Wegen einem Kind zu viel wird jedoch niemand zusätzlich eingestellt.


    Zum Thema weil ich so schnell postete: Nachdem wir die Absage erhalten haben war ich natürlich „aufgeregt“ über die Art der Absage. Mir war da schon klar dass ich eine Instanz höher gehen werden. Allerdings wollte ich hören ob jemand schon einmal ähnliches erlebt hat und wie er zum Erfolg kam. Schlicht und ergreifend fragte ich nach Erfahrungen.


    Zu „meinem Problem“: Gestern mittag erhielten wir einen Anruf. Mehr oder weniger wurde mitgeteilt dass man anscheinend sich falsch verstanden hätte, es ist alles gar nicht so schlimm. :rolleyes::D Uns wurde nochmal bestätigt dass wir seit Januar 2006 auf der Warteliste stehen und in den kommenden 14 Tagen eine Antwort erhalten werden in welchen Kindergarten wir unsere Tochter ab wann unterbringen können. :top: Es gilt die Reihenfolge der Warteliste.


    Auf einmal kein Wort mehr mit Geschwisterbonus, Freihalten von Plätzen etc. Oder aber die Stadt stellt noch Betreuer ein um die Plätze zu erhöhen, da viele Anmeldungen vorliegen. :D


    Auf jedenfall bin ich zuversichtlich dass wir unsere Tochter noch in diesem Jahr unterbringen werden.

  • Hoffentlich wird die nicht gemobbt von den Kindern der Russlanddeutschen und den Erzieherinnen die vom Bürgermeister einen Anschiss bekommen haben...

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