Re: Re: Kindergartenplatz ab 2 Jahren, rechtliche Grundlagen
ZitatOriginal geschrieben von Pitter
Bevor man einfach postet hilft oftmals ein wenig nachdenken. Für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.
Wenn die Gemeinde nun durch freiwillige Aufnahme von Zweijährigen sämtliche Kindergartenplätze belegt, was sollten die dann tun, wenn eine Familie mit drei-, vier- oder fünfjährigen Kindern (egal welcher Nationalität oder aus welcher Ecke kommend) zuzieht?
Aber gelesen wird der Beitrag schon oder?
Der TE hat keinen Rechtsanspruch auf einen KiGa-Platz, den benötigt er eigentlich auch nur weil seine Schwiegereltern wegziehen.
Der TE muss also bitte sofort einen Platz bekommen weil bei ihm jemand wegzieht, der potentiellen Neulinge werden ab sofort auf Lebenszeit verbannt weil sie zuziehen? Könnte ja jeder auf die Idee kommen einfach mal so umzuziehen, wo kommen wir da denn hin
CH