Folgende Situation:
Da meine Schwiegereltern aus der näheren Umgebung wegziehen, wird es für uns notwendig unsere Tochter in einen Kindergarten zu bringen, denn meine Frau arbeitet seit ca. einem Jahr wieder. Bei uns im Ort gibt es 2 Kindergärten welche zweijährige aufnehmen. Wir hatten schon im Januar 2009 unsere Tochter angemeldet.
Heut bekamen wir eine Absage. Als Begründung wurde folgendes mitgeteilt:
- Geschwisterkinder werden bevorzugt behandelt (leuchtet mir noch einigermaßen ein)
Aber folgende Begründung kann ich nicht nachvollziehen:
- Die Stadt muß Plätze freihalten für mögliche Familien welche im laufenden Jahr zuziehen
Bei diesem Satz sind mir doch glatt die Gesichtszüge entgleist. Eigene örtliche Kinder sollen benachteiligt werden damit Russlanddeutsche jederzeit ein Kindergartenplatz erhalten wenn sie meinen wieder Deutschland zurückkommen zu wollen obwohl kein Bezug mehr zu Deutschland besteht ? :mad: Sorry, aber genau das viel mir in dem Augenblick ein. Leider handelt es sich bei solchen städtischen Angeboten um lokale Angebote und somit gibt es (IMHO) keine bundesweit gültige Rechtsprechung hierzu.
Daher meine Frage ob jemand schon mal ähnliche Erfahrungen machte und vielleicht eine Argument parat hat um gegen die zweite Begründung vorzugehen ?