Kindergartenplatz ab 2 Jahren, rechtliche Grundlagen

  • Folgende Situation:


    Da meine Schwiegereltern aus der näheren Umgebung wegziehen, wird es für uns notwendig unsere Tochter in einen Kindergarten zu bringen, denn meine Frau arbeitet seit ca. einem Jahr wieder. Bei uns im Ort gibt es 2 Kindergärten welche zweijährige aufnehmen. Wir hatten schon im Januar 2009 unsere Tochter angemeldet.


    Heut bekamen wir eine Absage. Als Begründung wurde folgendes mitgeteilt:


    - Geschwisterkinder werden bevorzugt behandelt (leuchtet mir noch einigermaßen ein)


    Aber folgende Begründung kann ich nicht nachvollziehen:


    - Die Stadt muß Plätze freihalten für mögliche Familien welche im laufenden Jahr zuziehen


    Bei diesem Satz sind mir doch glatt die Gesichtszüge entgleist. Eigene örtliche Kinder sollen benachteiligt werden damit Russlanddeutsche jederzeit ein Kindergartenplatz erhalten wenn sie meinen wieder Deutschland zurückkommen zu wollen obwohl kein Bezug mehr zu Deutschland besteht ? :mad: Sorry, aber genau das viel mir in dem Augenblick ein. Leider handelt es sich bei solchen städtischen Angeboten um lokale Angebote und somit gibt es (IMHO) keine bundesweit gültige Rechtsprechung hierzu.


    Daher meine Frage ob jemand schon mal ähnliche Erfahrungen machte und vielleicht eine Argument parat hat um gegen die zweite Begründung vorzugehen ?

  • Zitat

    Eigene örtliche Kinder sollen benachteiligt werden damit Russlanddeutsche jederzeit ein Kindergartenplatz erhalten wenn sie meinen wieder Deutschland zurückkommen zu wollen obwohl kein Bezug mehr zu Deutschland besteht


    Mit dem Satz disqualifizierst du dich selbst!

  • Re: Kindergartenplatz ab 2 Jahren, rechtliche Grundlagen



    Wenn ich mich recht an die KiGa-Zeit meiner Tochter erinnere, dann gab es in unserem KiGa (AWO) eine ähnliche Regelung.
    Diese galt aber nicht für irgendwelche "Russlanddeutsche" sondern für i.d.R. für alleinerziehende Väter/Mütter, denen sofort ein Kiga-Platz zur Verfügung gestellt werden sollte (auch wenn diese ins Einzugsgebiet des Kigas erst hinzuziehen).


    Nach einem Stichtag wurden diese reservierten Plätzen dann freigegeben.


    Du solltest dich mit dem Träger der Einrichtung bzw. mit der Leitung des Kigas in Verbindung setzen, obwohl eine Du einen Härtefall vermutlich nicht geltend machen kannst.

  • administrator:


    Mit diesem Satz sage ich dass aus was wohl jeder in diesem Augenblick dachte nur nicht laut sagen wollte. Es kann nicht sein dass Kindergartenplätze freigehalten werden müssen nur um eventuell zuziehenden Familien eine Platz anbieten zu können. Ob das jetzt Familien aus dem Ausland sind, oder aus einer anderen Stadt, spielt da für mich nicht wirklich eine Rolle. Nach meine Verständnis sollten örtliche Familien vorrangig behandelt werden. Woher soll die Stadtverwaltung wissen ob wirklich jemand zuzieht ? Es könnten ja sogar Familien wegziehen.


    @alle:


    Zum Verständnis: Wir sind eine 3500 Einwohner-Gemeinde. Laut den monatliche erscheinenden Statistiken hatten wir im abgelaufenen Jahr so gut wie keine Fluktuation.


    Ich hab es geschafft beim Ortsverwalter selbst nen Termin zu bekommen um dies abschließend zu klären und um eine Lösung zu finden. Daher frage ich ob jemand gute Argumente hat, weil er schon einmal das gleiche erlebte.


    Lest einfach über meine Polemik hinweg und wenn sich jemand daran angestoßen fühlt muss er ja auch nicht zum Thema schreiben.


    mancusian


    Hab dein Beitrag leider zu spät gesehen :)
    Danke für die Info dass es auch andere Ortschaften gibt wo das ähnlich gelagert ist. Das macht meine Hoffnungen zwar nicht gerade besser, aber ich weis schon mal mehr. Danke

  • Zitat

    Original geschrieben von VFBler
      administrator:


    Mit diesem Satz sage ich dass aus was wohl jeder in diesem Augenblick dachte nur nicht laut sagen wollte. Es kann nicht sein dass Kindergartenplätze freigehalten werden müssen nur um eventuell zuziehenden Familien eine Platz anbieten zu können. Ob das jetzt Familien aus dem Ausland sind, oder aus einer anderen Stadt, spielt da für mich nicht wirklich eine Rolle.


    Entschuldige, aber das ist doch hirnrissig. Du unterstellst der Stadt/gemeinde erstmal, dass es wegen der Flut an Ausländer Plätze frei halten muss. Anders verstehe ich deine ausländerfeindliche Aussage überhaupt nicht. Schonmal daran gedacht, dass für Großstädter so kleine Orte (du sagst ja selber 3500 Einwohner) wesentlich interessanter ist? Das man evtl. genau deswegen dort hin zieht und nicht um dich zu ärgern?


    Zitat


    Lest einfach über meine Polemik hinweg und wenn sich jemand daran angestoßen fühlt muss er ja auch nicht zum Thema schreiben.


    Dir scheints noch ganz gut zu gehen. So ich bin raus. So jemandem helfe ich bestimmt nicht. :flop:

  • Zitat

    Original geschrieben von VFBler
    ...
    Es kann nicht sein dass Kindergartenplätze freigehalten werden müssen nur um eventuell zuziehenden Familien eine Platz anbieten zu können. Ob das jetzt Familien aus dem Ausland sind, oder aus einer anderen Stadt, spielt da für mich nicht wirklich eine Rolle. Nach meine Verständnis sollten örtliche Familien vorrangig behandelt werden.
    ...
    Lest einfach über meine Polemik hinweg und wenn sich jemand daran angestoßen fühlt muss er ja auch nicht zum Thema schreiben.
    ...



    dannn lösch die bezeichnung doch einfach raus, denn anscheinend meinst ja nicht diese explizite bevölkerungsgruppe, sondern alle immis (wie man bei uns im rheinland sagt) oder zu'greiste (wie man in bayern sagt) und das können dann auch schon leute aus dem nachbarort sein :D:rolleyes:


    aber von der logik her erschließt sich das ganze wirkl. nicht. viell. mal mit dem hinweis "drohen" kindergartenplatz oder arbeitslosmeldung inkl. meldung an presse/medien?! :p

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
    "Das mit der Demokratie ist damals falsch verstanden worden. Man kann zu allem eine Meinung haben, man muß aber nicht. Daher gilt: Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!", Dieter Nuhr - http://www.nuhr.de
    Aktuelle Angebote im Biete:

  • lart


    Meine Aussage lasse ich so stehen. Denn das dachte ich in dem Augenblick wirklich. Aber wenigstens hast Du verstanden dass das reine Polemik war und somit keiner Wertung unterzogen werden muß. Selbstverständlich meine ich damit generell Familien welche zuziehen, egal woher. Ausländerfeindlich bin ich deswegen nicht, ich vertrete die Meinung das ortsansässige Familien hier ganz klar Vorrang haben müssen.


    Mit Öffentlichkeit drohen oder so ist nicht mein Ding. Wenn mir wirklich keine plausiblen und nachvollziehbaren Argumente seitens der Verwaltung geliefert werden, dann schreib ich einfach eine regionale Zeitung an ob das Thema interessant ist. Mann kann auch ohne Drohung versuchen etwas durchzusetzen.


    Aber zurück zum Thema: Mittlerweile bekam ich noch weitere Infos dass dies anscheinend wirklich so zutrifft, allerdings doch regional unterschiedlich gehandhabt wird. Mal sehn was später beim Gespräch mit dem OB rauskommt. Falls noch jemand was für mich zum Thema hat, andernfalls schreib ich gerne was beim Gespräch rausgekommen ist.

  • Re: Kindergartenplatz ab 2 Jahren, rechtliche Grundlagen



    ?
    Bevor man einfach postet hilft oftmals ein wenig nachdenken. Für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.
    Wenn die Gemeinde nun durch freiwillige Aufnahme von Zweijährigen sämtliche Kindergartenplätze belegt, was sollten die dann tun, wenn eine Familie mit drei-, vier- oder fünfjährigen Kindern (egal welcher Nationalität oder aus welcher Ecke kommend) zuzieht?


    Gruß


    Pitter

  • VFBler:
    naja, drohen ist auch nicht meine art, zumal es bei einem sturkopf eher nach hinten losgeht.
    allerdings eine unterschwellige andeutung, mit der möglichkeit ihm noch einen ausweg zu finden, ohne daß er meint nachgegeben zu haben ;)


    Pitter:
    naja, aber plätze auf gut glück frei zu halten kann es doch auch nicht sein.
    wenn keiner zuzieht bleiben die plätze unbesetzt?!?
    auf der einen seite probleme für die ortsansäßigen, ausfall von beiträgen & kosten bleiben nahezu gleich. aus bwl-ler sicht auch nicht das wahre :confused:


    aber warten wir doch einfach mal ab, was das gespräch bringt...

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
    "Das mit der Demokratie ist damals falsch verstanden worden. Man kann zu allem eine Meinung haben, man muß aber nicht. Daher gilt: Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!", Dieter Nuhr - http://www.nuhr.de
    Aktuelle Angebote im Biete:

  • Pitter


    Ich kenne den Rechtsanspruch ab dem vollendeten dritten Lebensjahr. Die Anzahl der Plätze für Zweijährige sind auch beschränkt. Und eben von den vorhandenen Plätzen für 2jährige und 3jährige werden je ein oder zwei Plätze nicht belegt, sondern reserviert für „zuziehende Familien“. Und das ist etwas das sich mir nicht erschließt. Dass keine Mißverständnisse auftreten: Meine Familie ist aktuell nicht die einzige die heute eine solche Absage erhalten hat. Zwei weitere sind auch davon betroffen. Und eben da meine ich dass man ortsansässige Familien bevorzugt behandeln sollte, oder aber die Gemeinde muß weitere Einrichtungen schaffen, denn der Bedarf scheint ja in unserer Gemeinde da zu sein.


    Wie ich sehe scheint fast niemand hierzu Erfahrung zu haben. Gerne poste ich hier rein was beim Gespräch heute abend bzw. entgültig passiert ist und wie begründet wurde. Falls mal jemand in eine ähnlich Situation kommen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!