"verbotswidrig" ist wirklich ein lustiges Wort, wenn man mal überlegt, was es denn bedeutet...
Die Betonung liegt hier auf rechtswidrig. Wenn die Telefonüberwachung genehmigt war, so darf sie auch genutzt werden.
Ebenso hier: da das Fahrzeug NICHT rechtswidrig abgestellt worden ist (was ich mal als Quintessenz der vorigen Postings entnehme), stellt sich die Frage doch gar nicht, ob das Bild genutzt werden darf.
OT: Dieses Rumgeheule wegen jeder Kleinigkeit finde ich generell mehr als dämlich. Man sollte sich vielleicht mal an die eigene Nase fassen und einfach nicht zu schnell fahren. Und wenn man schon zu schnell fährt, so sollte man auch die Konsequenzen tragen.
Nicht, dass ich das Rechtssystem in den USA besonders toll finde, aber dort würde wohl niemand auf die Idee kommen, die Messung in Frage zu stellen...