Radarmesswagen im absoluten Halteverbot

  • "verbotswidrig" ist wirklich ein lustiges Wort, wenn man mal überlegt, was es denn bedeutet... :D


    Die Betonung liegt hier auf rechtswidrig. Wenn die Telefonüberwachung genehmigt war, so darf sie auch genutzt werden.
    Ebenso hier: da das Fahrzeug NICHT rechtswidrig abgestellt worden ist (was ich mal als Quintessenz der vorigen Postings entnehme), stellt sich die Frage doch gar nicht, ob das Bild genutzt werden darf.


    OT: Dieses Rumgeheule wegen jeder Kleinigkeit finde ich generell mehr als dämlich. Man sollte sich vielleicht mal an die eigene Nase fassen und einfach nicht zu schnell fahren. Und wenn man schon zu schnell fährt, so sollte man auch die Konsequenzen tragen.
    Nicht, dass ich das Rechtssystem in den USA besonders toll finde, aber dort würde wohl niemand auf die Idee kommen, die Messung in Frage zu stellen...

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Hallo, daß man die Konsequenzen seines Handels trägt ist selbstverständlich. Dennoch muß man ja nicht jede Repression des Staates über sich ergehen lassen.


    Verbotswirdrig ist für mich ein übergeordneter Begriff, den man dann verwendet, wenn man nicht weiß, ob das Handeln gegen ein Verbot strafbar oder nur odnungswidrig ist.


    Frage den den Ersteller des Threads: Stand das Messfahrzeug unter Einbeziehung der geltenden Modalitäten für die Ausführenden (Ordnungsamt, Polizei, Beliehene, Privatunternehmer) nun an einer Stelle, an der es hätte nicht stehen dürfen?


    Grüße, garnixan

    Weltweit werden 40% aller mobilen Telefongespräche über Ericsson Netze geführt. 100% aller Telefongespräche im Hause garnixan werden über ein Ericsson Endgerät geführt.

  • Leute, unter dem Halteverbotsschild ist ein Bus. Der Blitzer darf dort genauso parken wie jedes andere Auto auch.


    Zitat

    Original geschrieben von *Hirschi*
    Ich habe so langsam das dumme Gefühl, Du willst uns hier verarschen! Wer solchen "Blitzbedienern" dumme Fragen stellt, hat dumme Antworten verdient! Du hast nach dem Blitz, den Du am hellichten Tag im Rückspiegel gesehen hast, eine Vollbremsung gemacht, hast umgedreht, und den "Falschparker" gefragt, wie schnell Du warst, oder wie ist die Aktion abgelaufen?


    Weiterhin muss der Verkehrsünder von vorne geblitzt werden, weil ohne erkennbaren Fahrer garnichts geht in Deutschland. Und das man dann anhält und sich nach dem Wert erkundigt ist nun wirklich nichts ungewöhnliches. Wenn dieser dann noch so markant vom Tacho abweicht würde ich auch weiter nachforschen.


    Interessant wäre nur die Frage, wie es sich bezüglich des Messfehlers verhält. 55 km/h und 90 km/h sind ja doch eine ziemliche Differenz. Wenn der Blitzer allerdings wirklich so falsch eingestellt war, wird die ganze Reihe auffallen und ich kann mir gut vorstellen, dass sie dann als ungültig bewertet wird.

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