Radarmesswagen im absoluten Halteverbot

  • Hallo,
    ich brauche bitte mal dringen hilfe.... :-(
    Frage: darf der Messwagen in Fartrichtung gesehen auf der linken Seiten im absoluten Halteverbort seinen Wagen einmessen und Geschwindigkeitskontrollen durchführen?


    Geblitzt wurde die rechte Seite trotz gegenverkehr auf der kinken wo der messwagen stand.


    Ist dieses rechtens? hat jemand Urteile oder Vergleichsurteile dagegen gesehen oder kann mir quellen nennen?



    Foto
    DANKE

  • Ist ja kein Bus... Oder was soll das Verkehrsschild sonst bedeuten?


    Ciao
    Tim

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • ja ich denke das ist rechtens! Halteverbot gilt nur für Busse und auch sonst werden die Chancen wohl eher bescheiden sein für einen geblitzten was zumachen


    Gruß Tim

    Wär Rächtsräibphähler phindet darf sich phreuen

  • Mir war so, dass Radarmesswagen hoheitliche Aufgaben haben und somit fast überall (Grünstreifen, Halteverbot etc.) stehen dürfen. Bin mir aber nicht 100% sicher. Wer es besser weiß, nur sagen!

  • wenn ichs richtig verstehe stand der wagen auf deranderen strassenseite als wie du gefahren bist? war nicht zufällig in flenbsurg oder *gg* dort hatte ich das selbe mal und bis heute ist kein bescheid gekommen (ist über ein jahr her). hatte zufällig grade einen kollegen neben mir sitzen. soweit ich mich erinnere (habe leider dafür letztes jahr keine 100%ige quelle gefunden) das städtische blitzer sich genauso wie ein ottonormalnutzer an die stvo halten muß. sprich falschparken und blitzen dürfen die genausowenig....

  • § 35 (1) StVO sagt:

    Zitat

    Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.


    Jetzt müsste man nur noch wissen, ob in Peine ("PE" lt. Foto) nur Polizeibeamte/-Angestellte blitzen.


    Wenn ja, keine Chance. Wenn "Polizei-Angestellte" auch keine Chance. Die Aufstellung des PKW sieht ebenfalls in Ordnung aus (parallel zur Straße).


    Privatfirma? Da müsstest Du noch mal forschen... http://www.radarfalle.de/recht/sonstiges/privatfirmen.php

  • Zitat

    Original geschrieben von Joshua
    Mir war so, dass Radarmesswagen hoheitliche Aufgaben haben und somit fast überall (Grünstreifen, Halteverbot etc.) stehen dürfen. Bin mir aber nicht 100% sicher. Wer es besser weiß, nur sagen!


    sobald sie aber auf privatgrundstücken 'parken' benötigen sie afaik die zustimmung des eigentümers sonst haben sie dort überhaupt nichts zu suchen


    nokia*night*

  • Ja, sie dürfen im Grunde überall auf öffentlichem Grund parken zur Erfüllung ihrer "hoheitlichen Aufgaben".
    In keinem Fall wäre deshalb aber die Messung ungültig - schließlich warst Du ja zu schnell, unstrittigerweise. ;)


    Radarfahrzeuge stehen oft auf der linken Seite und blitzen beide Fahrspuren - solltest Du aus technischer Sicht gegen die Messung angehen wollen, solltest Du Dir (siehe auch Radarforum.de) einen geeigneten Anwalt suchen.



    Selbst wenn der Messwagen auf Privatgelände gestanden hätte, würde das nicht seine durchgeführten Messungen annulieren, sondern der Grundstückseigentümer könnte die Stadt / den Kreis (...) wegen Hausfriedensbruchs verklagen und Hausverbot aussprechen. Das ist dann aber wieder eine andere Baustelle. ;)




    :) MTT :)

    Multae causae sunt bibendi...

  • Na, waren etwa wieder jemandem die 100 Euro im Jahr für eine Rechtsschutzversicherung zu viel und hätte sie gerade jetzt gebraucht (Anwaltskosten, Gutachten, Gerichtsgebühren übernehmen die auch, wenn du verlierst) ;)


    Und nein, ich lebe nicht von denen, jedenfalls nicht von Provisionen.

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