Hallo,
wir haben am 4. August für eine größere Feier beim Pächter einer Gaststätte 500 EUR angezahlt. Wie wir vor kurzem leider erfahren mussten, wurde ihm bereits zum 01.08. der Pachtvertrag gekündigt, da er keine Pachtgebühren bezahlt hatte.
Allerdings erkennt er wohl die Kündigung nicht an aber die Gaststätte ist jetzt definitiv zu.
Einmal haben wir ihn ans Telefon gekriegt, er bedaure die Situation, nicht seine Schuld, natürlich bekommen wir unser Geld wieder, er meldet sich in zwei Tagen nochmal, bla bla. Er hat sich natürlich nicht mehr gemeldet...
Ich habe ihm also letzte Woche per Einschreiben eine Frist gesetzt, das Geld bis zum 21.09. zurück zu überweisen. Eigentlich wollte ich dann das Mahnverfahren anschmeißen...
Seit gestern weiß ich aber, dass, laut zuständigem Gerichtsvollzieher, der Typ schon eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, d.h., im Moment ist bei ihm wohl nichts zu holen. :mad:
Würdet ihr trotzdem einen Mahnbescheid losschicken, um einen Vollstreckungsbescheid zu erwirken, der ja 30 Jahre gültig ist, oder lieber weitere Kosten vermeiden und das Geld als verloren abhaken?
Außerdem würde ich den Typ gerne wegen Betruges anzeigen. Schließlich durfte er am 04.08. unser Geld eigentlich gar nicht mehr annehmen, da ihm die Pacht ja schon gekündigt war. Kann ich da einfach zu Polizei gehen und die Anzeige aufnehmen lassen?