Re: OnTopic
ZitatOriginal geschrieben von Clamaut
Man kann max. dahingend davon ausgehen, dass das Angebot von dem Kunden, Warenkauf und Abzug von Gutschein, nicht akzeptiert wird. Das Versandhaus mcht mit der Zusendung der Ware ein erneutes Angebot zu Ihren Konditionen an den Kunden.
Richtig. Genau das macht das Versandhaus evtl. Aber durch die Auslieferung ohne Zustimmung ist und bleibt es dann eine unbestellte Leistung i.S.d. § 241a BGB. Die Kosten liegen somit komplett beim Versandhaus.