Gutschein - Sammelthread III (keine Gesuche erlaubt!)

  • Dann holen sie die Ware eben auf ihre Kosten wieder ab. Irgendwann lernen sie dann auch, wie man Onlineshops programmiert, die nur gültige Gutscheine akzeptieren.

  • Zitat

    Original geschrieben von B. Trunken
    Dann holen sie die Ware eben auf ihre Kosten wieder ab. Irgendwann lernen sie dann auch, wie man Onlineshops programmiert, die nur gültige Gutscheine akzeptieren.


    Oder Kunden merken einmal, ab wann ein gültiger Kaufvertrag zu stande kommt und wer dann bei Widerruf welches Porto zahlt. :D

    Gruß
    Der Clamaut

  • Zitat

    Original geschrieben von MisterD
    Von den letzten Gutscheinen hat Quelle keinen einzigen bei mir akzeptiert.
    In derem Schreiben steht drin, dass ich keinen Berechtigung für die Gutscheine habe und diese wohl auch nicht von denen zugeschickt bekommen hätte.


    Also bei den Quelle Gutscheinen sollte man aufpassen - auch wenn die online bei der Bestellung angezeigt werden, geben die im nachhinein nicht immer den Nachlass.


    Bei mir wird der Gutschein nicht einmal erkannt...er ist dem System nicht bekannt. o.o
    Ich habe allerdings noch nie bei Quelle bestellt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Clamaut
    Oder Kunden merken einmal, ab wann ein gültiger Kaufvertrag zu stande kommt und wer dann bei Widerruf welches Porto zahlt. :D

    Verstehe ich nicht. Soll ich das dahingehend deuten, dass der Kunde das Porto zahlen soll?


    Dann sei Dir einmal § 241a BGB zur Lektüre empfohlen. :rolleyes:


  • Wollte gerade den Code ONLINE77 nutzen, dann kam diese Meldung:


    Leider können wir diesen Gutschein nicht im Internet einlösen. Bitte schicken Sie den Gutschein per Post an QUELLE AG, 90750 Fürth, damit wir diesen nachträglich prüfen können!

  • OffTopic


    Zitat

    Original geschrieben von B. Trunken
    Verstehe ich nicht. Soll ich das dahingehend deuten, dass der Kunde das Porto zahlen soll?


    Dann sei Dir einmal § 241a BGB zur Lektüre empfohlen. :rolleyes:


    § 241a BGB bezieht sich auf unbestellte Leistungen. Daher auch mein Hinweis, einmal zu prüfen wann ein Vertrag zustande kommt. Das hat hier mit § 241a BGB wirklich nichts zu tun.


    Man kann max. dahingend davon ausgehen, dass das Angebot von dem Kunden, Warenkauf und Abzug von Gutschein, nicht akzeptiert wird. Das Versandhaus mcht mit der Zusendung der Ware ein erneutes Angebot zu Ihren Konditionen an den Kunden.


    Sollte dies so sein, muss der Kunde sich auch um nichts kümmern. Er informiert den Verkäufer, dass er das Kaufangebot nicht annimmt und die Ware zur Abholung bereit liegt.


    Aber vergiß deinen §. Der bringt dich hier nicht weiter.


    Nun aber genug OffTopic. ;)

    Gruß
    Der Clamaut


  • das Inet sagt:
    "nicht als "Gutschein" sondern als "Aktion" eintragen"


    habt ihr das beachtet?

  • Zitat

    Original geschrieben von KarlBarth
    das Inet sagt:
    "nicht als "Gutschein" sondern als "Aktion" eintragen"


    habt ihr das beachtet?


    Vielleicht sind die Gutscheine personalisiert. Ich selbst habe zwei Papiergutscheine mit aufgedruckter Kundennummer erhalten.

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  • Bei Quelle gibt's doch gerade den 1-GB-MP3-Player für einen € 40 Einkauf.


    Dazu eine Frage an euch:
    Was könnte ich kaufen für knapp über € 40, wofür ich bei ebay in etwa für einen Wertverlust von ca. € 5 - € 10 weiterverkaufen könnte, um den MP3-Spieler zu bekommen?

  • In irgend einem anderen Thread hatten wir schon, dass der Player wohl totaler Müll ist. Bei Pearl gab /gibt es ihn wohl auch schon länger.
    Okaye Player kosten doch heute fast nix mehr. Wieso was bestellen, was man dann aufwendig und bei anfallenden Gebühren wieder verticken muss.
    Mal davon ab ist sowohl die Anfrage wie auch meine Antwort voll OT!


    Deshalb hier von mir noch ein Gutschein:


    10€ bei 60€ MBW bei Titus bis 28.07.07: LV777TTS


    Und nun BTT und da bleiben.

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