An der Fussgängerampel umgefahren: Schadenersatz / Schmerzensgeld?

  • Hallo,


    meine Mutter wurde heute morgen an einer Fussgängerampel umgefahren.


    Nach eigener Aussage, hatte sie gedrückt und bei grün ist sie gelaufen. Sie hatte kein Auto kommen sehen, doch plötzlich lag sie auf der Motorhaube eines Autos.
    Eine Zeugin hat bestätigt, dass meine Mutter grün hatte. Adresse dieser Frau ist bekannt.
    Angeblich soll der Fahrer des Autos dann ausgestiegen sein (ein alter Mann mit Beifahrer) und erstmal behauptet haben, dass meine Mutter rot gehabt hätte. Danach meinte er, dass ja nichts passiert sei und ist weiter gefahren.
    Meine Mutter stand offensichtlich unter Schock, hat sich den Namen des Mannes geben lassen und weiss aber über Einzelheiten wie Auto, Nummernschild etc. nichts mehr.
    Eine weitere Zeugin hat meine Mutter dann zum Arzt gebracht, da eine Praxis gleich 100m weiter ist.
    Dort hat der Arzt blaue Flecken und einen Schock festgestellt. Meine Mutter war wohl auch sehr eingeschüchtert und verwirrt.
    Der Arzt verständigte dann meinen Vater und die Polizei.
    Die Polizei hat den Unfall aufgenommen.
    Wie gesagt, kann meine Mutter sich nicht richtig daran erinnern. Es gibt aber Zeugen, die gesehen haben, dass meine Mutter grün hatte und von der Motorhaube des Wagens auf die Strasse geschleudert wurde.


    Nun habe ich meine Mutter besucht und sie ist wirklich noch total durcheinander und hat mittlerweile Schmerzen am Knie und blaue Flecke.


    Nun meine Frage:
    Hat Sie Anspruch auf Schmerzensgeld? Wieviel? Braucht sie einen Anwalt?
    Sie muss morgen nochmal zum Röntgen zum Arzt. Eigentlich müsste sie morgen arbeiten, aber momentan kann sie nur unter Schmerzen laufen.


    Sie möchte das Ganze am Liebsten nicht weiter verfolgen, aber sie steht wohl noch unter Schock.
    Ich sehe eine Anspruchsgrundlage nach §823 BGB, schliesslich hat sie dieser Mann einfach so umgefahren.


    Nebenbei stelle ich mir die Frage, ob er nicht sogar Fahrerflucht gemacht hat. Nur die Zeugin hat sich um meine Mutter gekümmert und diese zum Arzt gebracht.


    Danke für Eure Tipps
    Euer SpeedTriple

  • Gute Besserung für Deine Mutter!


    Also, nach meinem Rechtsverständnis hat der Fahrer des Unfallwagens Fahrerflucht begangen. Er hätte prüfen müssen, ob Deine Mutter verltetzt ist. Ich bin kein Rechtsexperte, aber ich würde auf jeden Fall eine Anzeige machen und einen Anwalt einschalten. Schmerzensgeld steht Deiner Mutter in diesem Fall auch zu. Du hast ja genug Zeugen, die belegen können, das Deine Mutter grün hatte! Sie soll sich bloß nicht unterkriegen lassen!
    Solchen Typen gehört der Führerschein entzogen!!!


    Bis die Tage...


    Jörg

    ~done~

  • Re: An der Fussgängerampel umgefahren: Schadenersatz / Schmerzensgeld?



    Ich glaub´ich spinne. Afaik hat der Fahrer in diesem Fall nicht nur einen Unfall mit Personenschaden zu verschulden, sondern hat desweiteren auch Fahrerflucht begangen. Falls ihr die Personalien/ das Kennzeichen des Fahrers habt, würde ich zur Polizei gehen und eine Anzeige wegen Fahrerflucht machen. Auf Schadensersatz/Schmerzensgeld hat deine Mutter sicherlich Anspruch. Diesbezüglich würde ich mal einen Anwalt oder, falls vorhanden, die Rechtsschutzversicherung zu Rate ziehen. Die können sicherlich helfen


    Gruß


    Cartoc


    PS: Gute Besserung an deine Mutter:)


    Edit: Mist zu spät.:rolleyes:

  • Schmerzensgeld in Deutschland ist so ne Sache (und hat mit einer Fahrerflucht NIX zu tun, das sind unterschiediche Rechtsgebiete!). Es lohnt sich nicht und ich finde es auch etwas kleinkariert (nicht persönlich nehmen, ich will nix verharmlosen!) wegen ein paar blauer Flecken gleich vor Gericht zu ziehen!


    Anders sieht es natürlich mit der Fahrerfluicht aus, das ist ein Offizialdelikt, d.h. es muß nach einer Anzeige von Amts wegen ermittelt werden. Aber selbst wenn derjenige wegen Fahrerflucht verurteilt würde, einen Schmerzensgeldanspruch müsste man in einem Zivilprozeß durchsetzen...

  • Hallo und erstmal danke,


    wegen der Fahrerflucht habe ich mir jetzt keine Gedanken gemacht.
    Das ganze wird sowieso erstmal die Polizei klären. Dazu bekommt jeder Zeuge und die Beteiligten ein Formular.


    Es geht mir hier gar nicht darum vor Gericht zu ziehen oder sowas!
    Ich wollte nur Fragen, ob einem bei sowas Schadenersatz oder Schmerzensgeld zusteht. Nicht mehr und nicht weniger.


    Es sind auch nicht ein Paar Flecken. Ich bin kein Arzt, aber das Knie ist so dick, dasss sie nur schwer laufen kann. Und morgen ist ein normaler Arbeitstag, etc.


    Ich finde es auch nicht kleinkariert.
    Nur interessiert mich die ganze Sache natürlich, da es in meiner Familie passiert ist.


    Laut andi2511 kann ich also in Deutschland jemanden umfahren, derjenige hat Schmerzen, liegt daheim und kann sich nicht seiner Freizeit erfreuen (Sportverbot) und kurzum hat meine Mutter eben Pech gehabt?


    Grüße SpeedTriple

  • Zitat

    Wer beim Unfall verletzt wird, hat grundsätzlich Anspruch auf ein Schmerzensgeld. Nur bei völlig geringfügigen Verletzungen, bei denen das körperliche Wohlbefinden praktisch gar nicht beeinträchtigt wird, sprechen die Gerichte diesen Anspruch nicht zu.


    Link zum Thema



    Übersicht

  • Zitat

    Original geschrieben von SpeedTriple

    Laut andi2511 kann ich also in Deutschland jemanden umfahren, derjenige hat Schmerzen, liegt daheim und kann sich nicht seiner Freizeit erfreuen (Sportverbot) und kurzum hat meine Mutter eben Pech gehabt?


    Grüße SpeedTriple


    Also, ich an Deiner Stelle würde den Kerl auf Schmerzensgeld verklagen!
    Verletzt ist Deine Mutter nunmal, wenn geklärt ist , das der Fahrer schuld ist, dann sollte auch der Zivilprozeß gegen Ihn schnell über die Bühne gehen!


    Bis die Tage...


    Jörg

    ~done~

  • Was war das denn für eine Ampel? Eine ganz "normale" oder auch eine mit "Abbieger-Pfeil"? Ich meine nicht den fest installierten "grünen"Pfeil, wo man auch bei Rot abbiegen darf. Also ein richtiges "Grün-Licht" in Abbiegepfeilform.
    Wenn es eine "normale" Ampel ist, muss man als Autofahrer beim Abbiegen immer auf Radfahrer und Fußgänger achten. Zeigt meine "normale" Ampel Grün, muss ich also beim Abbiegen besonders achtsam sein.
    Habe ich hingegen einen Pfeil als Grünlicht, brauche ich darauf nicht zu achten. Wenn der "Pfeil" auf grün springt, sind die "Fußgänger"-Ampeln immer auf Rot.
    Wenn es also eine ganz "normale" Ampel war und der PKW "grün" hatte, so hatte auch die Ampel Deiner Mutter "grün".
    Wenn der PKW ein Grünlicht als Pfeil hatte, war die Ampel Deiner Mutter zu 100% auf Rot.
    Gute Besserung an Deine Mutter.

  • Hallo,


    @1stHandy: danke für die Links


    NoNick: Wir warten jetzt erstmal ab, wie es meiner Mutter die nächsten Tage geht und was die Versicherung bzw. Polizei sagt. Der erste Schreck ist nun erstmal vorbei. Aber es ist sicher verständlich, dass man als Sohn emotional reagiert, wenn man seine Mutter so sieht.


    D-ABVK: Es war überhaupt keine Kreuzung oder Einmündung, sondern eine ganz gerade Strasse ohne Abzweigungen. Also eine schlichte Fussgängerampel von der einen Strassenseite zur anderen.


    Grüße SpeedTriple

  • Also das Schmerzensgeld wäre mir persönlich nicht so wichtig. Aber eine Anzeige wegen Fahrerflucht sollte schon sein. Denn wer bei so etwas die Fliege macht, haut auch ab, wenn er ein kleines Kind über- oder angefahren hat.

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