An der Fussgängerampel umgefahren: Schadenersatz / Schmerzensgeld?

  • Jo, die Kohle werden die sich wiederholen.
    So eine Sache vor Gericht zieht sich leider hin...
    Aber auch die strafrechtliche Seite wegen Fahrerflucht sollte schön weiterverfolgt werden ;)



    P.S. Danke für den Tipp mit den Schrottplatz. Habe jetzt zwei Angebote bei Eba* gesichtet, mal sehen, wie sich das preislich entwickelt :rolleyes:

  • @ SpeedTriple


    Also laut Schmerzensgeldkatalog, was ich zu Hause gefunden habe (gedruckt 2002) bekommt deine Mutter bei Prellungen 400 € Schmerzensgeld (Ist aber nur als Orientierungshilfe gedacht; unterschiedlich im Einzellfall.)


    Hat sie jedoch Brüche, dann bekommt sie auch auch 1000 € und mehr.


    Sie kann natürlich auch zivilrechtliche Schritte einleiten und ihre Rechte geltend machen: Lohnausfall, oder Mitgliedsbeiträge bei einem Sportverein (wenn sie zum Beispiel ein Monat kein Sport machen kann) und ähnliches.


    Ich wünsche deiner Mutter gute Besserung.

  • Den Führerschein dürfte der Rentner aber nichtmehr haben, da dieser ja meist bei der Anzeige wegen Fahrerflucht schon eingezogen/ beschlagnahmt wird und das Urteil abgewartet wird,- oder?

  • Entziehung der Faherlaubnis bedeutet: Der Führerschein muss abgegeben werden. Sofern er unmittelbar nach Begehung der Tat bereits von der Polizei beschlagnahmt und die Fahrerlaubnis durch gerichtlichen Bescluss vorläufig entzogen wurde, wird der Führerschein nicht zurückgegeben.



    Als kleine Genugtuung für SpeedTriple folgendes:


    Die persönlichen Nachteile, die sich für den Beschuldigten wegen des Entziehung der Fahrerlaubnis ergeben, bleiben grundsätzlich unberücksichtigt. Das gilt insbesondere auch dann, wenn der Beschuldigte mit dem Verlust des Arbeitsplatzes rechnen muss, nachdem ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde.


    Eine drohende Arbeitslosigkeit aufgrund der Entziehung der Fahrerlaubnis lässt die Gerichte grundsätzlich unberührt. :top:



    Übrigens: Der Beifahrer hat sich ebenfalls schuldig gemacht. Er ist als Unfallbeteiligter auch gezwungen seine Personalien aufnehmen zu lassen. :top:


    (Für weitere Fragen in Sachen "Straßenverkehr" stehe ich gerne zu Verfügung) :D

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Schmerzensgeld in Deutschland ist so ne Sache (und hat mit einer Fahrerflucht NIX zu tun, das sind unterschiediche Rechtsgebiete!). Es lohnt sich nicht und ich finde es auch etwas kleinkariert (nicht persönlich nehmen, ich will nix verharmlosen!) wegen ein paar blauer Flecken gleich vor Gericht zu ziehen!


    Das kommt aber bitteschön auch immer auf die Umstände an. Und so wie der Fahrer sich verhalten hat würde ich das auf jeden Fall machen. Wenn mir ein Kind mit dem Fahrrad vors Schienbein fährt werd ich sicher nicht die Eltern auf Schmerzensgeld verklagen aber in so einem Fall schon.
    Es ist schließlich ein Schaden, der Dir entsteht. Außerdem zahlt es ja normalerweise die Versicherung, oder?


    Hab mal umgerechnet 500 € Schmerzensgeld bekommen, als ich als Jugendlicher mit dem Fahhrad unterwegs war und von einem Bekloppten mit dem Auto in eine Parklücke geschoben wurde. Diagnose: verstauchte Hand. Das war aber wirklich ein unverschämter Kerl. 4 Leute im Auto und alle haben vor Gericht die Unwahrheit angegeben. Außerdem wollte man mich der Fahrerflucht beschuldigen, weil ich nach Klärung der Umstände und Austausch der Adressen weitergefahren bin um einen Arzt aufzusuchen.


    700 € gabs als ich als Kind auf dem Fahrrad von einem Hundehalter mit einer Lederleine ins Gesicht geschlagen wurde. Der war wohl schlecht drauf und hatte was dagegen, dass ich zu meinem Freund gesagt habe, dass man Kampfhunde in der Nähe von Spielplätzen wohl besser anleinen sollte.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

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