Hallo Zusammen,
angenommen Person XY bekommt auf einmal Morddrohungen per Telefon, welche
auch auf die Mailbox gesprochen wurde.
Mittels einer Fangschaltung ist es ja problemlos möglich die Rufnummer des Anrufers
zu ermitteln.
Wie sieht es jedoch aus wenn keine Fangschaltung besteht, kann da die Polizei
beim Netzbetreiber Auskunft bekommen? Dort müssten doch die ankommenden Rufnummern welche ja immer übermittelt werden und lediglich bei E-Plus zb wieder ausgeschaltet werden, sprich nicht zum Endkunden übertragen werden, es sei den der Anrufer überträgt seine Nummer?
Hat hier jemand Erfahrungswerte?