Einwohnermeldeamt gibt Namen und Adressen an Parteien (z.B. NPD) heraus

  • Zitat

    Original geschrieben von 0171
    Fast noch schlimmer finde ich die Datenherausgabe an Kirchen & Co.

    Wüsste nicht, welche Kirche die Daten benötigt bzw. mich auf Grund dessen besucht. Und als ZJ kann ich dir sagen, dass wir keinerlei Daten vom Einwohnermeldeamt erfragen noch fordern. Du hattest wenn dann einfach Pech das direkt jemand vor deiner Tür stand, dem stehen natürlich zig Tausende entgegen die umgezogen sind und erst nach einem Jahr besuch bekommen haben. Das aber nur am Rande.


    Zitat

    Einige Gemeinden weigern sich (legal), die persönlichen Daten rauszugeben, in anderen Gemeinden wird es einfach gemacht (und das auch legal).


    Die Entscheidung liegt bei den jeweiligen Ländern. Ich hab gerade nochmal nachgefragt. Es gibt einmal das Melderahmengesetz (das gilt für alle Länder übergreifend) und das Meldegesetz, dass Ländersache ist. In letzterem wird festgelegt, was man erfragen darf und wie der Ablauf ist.
    In NRW ist es z.B. so, dass es begründet werden muss, wenn man eine Auskunft haben möchte und man zahlt pro Auskunft auch noch Geld. So einfach kommt also keiner an die Daten und hier in der Kommune fragt die GEZ definitiv nix ab.
    Es kann natürlich sein, dass die nächsthöhere Instanz (in dem Fall der Landkreis) die Entscheidungsbefugnis über die Daten hat und diese wiederrum rausgibt. In der Kommune selber jedoch nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von 0171
    ZJ? :confused:
    Zentralrat der Juden, Zweibrücker Jungschar, Zentralafrikanische Jesuiten?


    Zeuge Jehovas, sorry dachte das wäre allgemein bekannt.

  • Hier mal die enstprechende Passage des Melderechtsrahmengesetzes:


    MRRG § 22 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen
    (1) Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von
    Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zum Deutschen Bundestag oder zum
    Europäischen Parlament in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem
    Melderegister über die in § 21 Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Daten von Gruppen von
    Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter
    bestimmend ist und die Wahlberechtigten dieser Auskunftserteilung nicht widersprochen
    haben. Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Der
    Empfänger hat die Daten spätestens einen Monat nach der Wahl zu löschen. § 21 Abs. 4
    gilt entsprechend. Die Wahlberechtigten sind auf ihr Widerspruchsrecht bei der
    Anmeldung und spätestens acht Monate vor Wahlen durch öffentliche Bekanntmachung
    hinzuweisen.

  • das problem ist weit verbreitet, ich bekomme seit einiger zeit werbung
    von allen möglichen firmen und anrufe von versicherungen. grund:
    ich habe einen kleinen gewerbeschein beantragt und die handelskammer gibt diese infos illegal weiter......

  • Dann kannst du es der Handelskammer untersagen und diese sogar abmahnen!

    ------------------------------------------------
    Ericsson T39m
    Legends never Die!
    ------------------------------------------------

  • Jede weitere Aufregung ist sowieso vergebene Lebensmüh.


    Von der Deutschen Post bekommt man auch Adressen und die haben alle, wo schonmal eine Sendung hingegangen ist. ;)


    Und ansonsten mal im Internet suchen "Adressverlage", "Directmailing" u.s.w.


    Da gibt es tolle Auswahlkriterien, nachdem man seine Adressen kaufen kann. Lediglich müssen ähh sollen sie sich an die Robinsonliste halten.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!